Für die einen ist es ein Fluch, für die anderen die Rettung vor den Pendlerströmen: In der Mainzer Oberstadt gilt seit dem Montag ein neuer Bereich Anwohnerparken. Der Bereich „O9“ liegt rund um das Katholische Klinikum und soll die Anwohner von dem gestiegenen Parkdruck des Gebietes entlasten, sagte Verkehrsdezernentin Katrin Eder (Grüne). Die Maßnahme sei notwendig geworden, weil sich gerade hier in jüngster Zeit der Parkdruck durch Auswärtige hier stark erhöht habe. Unumstritten ist die Maßnahme dennoch nicht: Im April sprachen sich Anlieger in einer Unterschriftenliste gegen das Anwohnerparken aus, der Stadtrat lehnte mit den Stimmen der Ampelkoalition den Einspruch ab.

Anwohnerparken in der Mainzer Oberstadt Klinikum O9 - Karte: Stadt Mainz
Das neue Anwohnerparken O9 in der Mainzer Oberstadt rund um das Katholische Klinikum – Karte: Stadt Mainz

Das neue Anwohnerparken umfasst den Bereich Erhardstraße, Külbstraße, Schulze-Delitzsch-Straße und Abschnitten von Adelungstraße, An der Goldgrube, Ebersheimer Weg und Martin-Luther-Straße. Damit dürfen in dem genannten Bereich an allen Tagen der Woche zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr nur noch Fahrzeuge mit darin ausgelegtem Bewohnerparkausweis in den Straßen auf öffentlichen Flächen parken. Immerhin: Besucher können mittels Parkscheibe bis zu 1,5 Stunden auf den für das Bewohnerparken ausgeschilderten Stellplätzen stehen. Die Maßnahme richtet sich denn auch vorwiegend gegen Pendler und Besucher und Patienten des benachbarten Katholischen Klinikums, ihnen stünden für längere Parkzeiten „ausreichend Kapazitäten im unmittelbar angrenzenden Parkhaus auf dem Klinikgelände zur Verfügung“, betont die Stadt.

Das Anwohnerparken sei von Bürgern aus dem Gebiet in der Oberstadt angestoßen worden, „immer wieder wurde Druck gemacht“, schilderte Eder in der Sitzung des Stadtrats Mitte April. Bis Dezember 2018 habe die Verwaltung indes eine Einführung abgelehnt, weil die Voraussetzungen nicht gegeben gewesen seien. Für die Einführung eines Anwohnerparkens gelten laut Straßenverkehrsordnung strenge Vorschriften, der entscheidende Knackpunkt ist die Auslastung der vorhandenen Parkplätze im Straßenraum. in Verbindung mit einem Übergewicht ortsfremder Parker.

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Zweimal, 2015 und 2016, reichten die erfassten Daten nicht zur Einführung eines Anwohnerparkens, im Dezember 2018 war das anders: „Die Erhebung hat tatsächlich gezeigt, dass jetzt die Voraussetzungen gegeben sind“, sagte Eder. So seien in dem Gebiet inzwischen etwa doppelt so viele Fahrzeuge gemeldet, wie es Stellplätze gebe, dazu wurde morgens und nachmittags eine Auslastung von mehr als 90 Prozent festgestellt.

Auslastung der Straßen in der Oberstadt in O9 rund um das Katholische Klinikum - Karte: Stadt Mainz
Auslastung der Straßen in der Oberstadt in O9 rund um das Katholische Klinikum – Karte: Stadt Mainz

Der Parkdruck sei in dem Gebiet durch die Expansion der Firma Biontech sowie eine veränderte Parkraumverwaltung im Katholischen Klinikum selbst enorm gestiegen – und das werde auch weiter gehen. Deshalb beschloss die Verwaltung nun die Einführung des Anwohnerparkens, der Stadtrat stimmte am 17. April zu. „Wir dachten, wir machen den Bewohnern eine Freude und führen es ein“, wunderte sich Eder.

Die Verwunderung galt einer Unterschriftenliste von Anwohnern, die sich gegen das Anwohnerparken aussprachen, darunter auch die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner, die in dem Gebiet wohnt. Die Anwohner fürchten auch die Verlagerung des Parkdrucks in die benachbarten Gebiete. Die Protestierenden machten lediglich zehn Prozent des Gebietes aus, wehrte die damals noch amtierende Ortsvorsteherin Ursula Beyer (SPD) ab.

Zum 3. Juni trat der Bereich des Anwohnerparkens O9 nun in Kraft, für die Anwohner bedeutet das Kosten von 60,- Euro für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises. Der gilt dann allerdings zwei Jahre ab Ausstellung. Für die Stadt bedeutet das übrigens Einnahmen von rund 16.000 Euro in 2019 – erfahrungsgemäß beantragten etwa 80 Prozent der Berechtigten einen Bewohnerparkausweis bei 335 Berechtigten sei mit dieser Größenordnung zu rechnen.

Mit der Einführung hoffe man auf den gleichen Schutz wie schon im westlich angrenzenden Umfeld des KKM bei Einführung des Gebietes O7, sagte Eder. Dort habe erreicht werden können, dass Langzeitparker die Parkhäuser nutzten, so dass die Bewohner wieder eine bessere Chance auf einen freien Stellplatz in der Nähe ihrer Wohnungen hätten.

Info& auf Mainz&: Den Bewohnerparkausweis O9 kann beantragen, wer mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Gebiet des „O9“ wohnt und ein auf sich zugelassenes oder ein nachweislich dauerhaft überlassenes Fahrzeug einer anderen Person nutzt. Der Ausweis kostet 60 Euro und gilt zwei Jahre ab dem Datum der Ausstellung. Mit dem Ausweis ist kein Anspruch auf einen festen Stellplatz im „O9“ verbunden. Weitere Infos zur Beantragung des Bewohnerparkausweises sowie die Möglichkeit einer direkten online-Beantragung findet Ihr Bewohner hier im Internet oder ganz analog bei der zuständigen Ansprechpartnerin in der Straßenverkehrsbehörde, Frau Lauer-Goethe (Tel.: 0 61 31/ 12 – 36 57; Email: jutta.lauer-goethe@stadt.mainz.de) Anträge können zudem in der Ortsverwaltung Oberstadt (Gleiwitzer Straße) sowie im Bürgeramt in der Kaiserstraße gestellt werden.

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