Ihr fahrt seit der Sperrung der Schiersteiner Brücke fleißig mit einer der Rheinfähren? Dann solltet Ihr die Fahrbelege gut aufheben, denn es gibt eine gute Nachricht: Die Kosten für die Fähre könnt Ihr bei der Steuer absetzen! Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) teilte jetzt persönlich mit, dass die Pendler die Fährkosten steuerlich geltend machen können.
„Die Sperrung der Schiersteiner Brücke führt zu einer erheblichen Belastung von Pendlern“, sagte Ahnen in einer Mitteilung. Sollten deswegen die Pendler auf Fähren ausweichen, könnten die Kosten dafür bei der Einkommenssteuererklärung 2015 geltend gemacht werden können. „Es gibt eine große Anzahl von Pendlern, die aufgrund der Sperrung auf die Fähren am Rhein ausweichen, und damit auch zu einer Entlastung der Straßen rund um Mainz und Wiesbaden beitragen“, begründete Ahnen.
Damit leiste das Land einen Beitrag, „die belastende Situation zumindest finanziell etwas abzufedern“, sagte Ahnen: „Die Pendler haben es ohnehin schwer genug.“
Damit hat die Ministerin durchaus Recht – allerdings durften auch bisher schon Kosten für eine Fähre als Werbekosten geltend gemacht werden. So ganz neu ist das also nicht 😉 Allerdings galt bisher, soweit wir wissen, die Pflicht des Steuerzahlenden nachzuweisen, dass die Fähre die günstigste Verbindung ist. Wir gehen deshalb mal davon aus, dass dieser Nachweis jetzt entfällt – und die Finanzämter die Fährkosten unproblematisch anerkennen. Für so etwas lieben wir Rheinland-Pfalz 😉