Deutschland kehrt aus dem Lockdown zurück, auch die Stadt Mainz öffnet nun ihre Ämter Stück für Stück wieder für den Publikumsverkehr. Ab dem heutigen Donnerstag sind etwa das Hauptamt, das Standes- und Ordnungsamt sowie der Wirtschaftsbetrieb und das Peter-Cornelius-Konservatorium wieder geöffnet, ab kommendem Montag kehren der Umweltladen sowie weitere Ämter zum Publikumsverkehr zurück. Ein persönliches Vorsprechen ist in den Ämtern aber nur nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, es gelten weiter Maskenpflicht und Abstandsregeln. Seit Dienstag sind zudem sechs Sportanlagen wieder für Einzelsportarten offen.
Nun kehrt auch in Mainz das öffentliche Leben mit großen Schritten zurück in Richtung Normalität, allerdings ist es eine neue Normalität: Noch für viele Wochen werden Abstandsregeln und Hygienegebote zum Alltag in Mainz gehören, ebenso die Maskenpflicht – die Öffnungen bergen große Gefahren für eine Neuansteckungswelle mit dem aggressiven Coronavirus. Trotzdem öffnen nun die städtischen Ämter wieder nacheinander für den Publikumsverkehr: „Aufgrund der aktuellen Situation können die einzelnen Ämter schrittweise wieder für den Publikumsverkehr geöffnet werden“, heißt es von Seiten der Stadt. Individuelle Konzepte für eine Öffnung unter entsprechenden Hygienemaßnahmen seien erarbeitet und würden ämterweise umgesetzt.
Termine sind aber nur nach vorheriger Vereinbarung möglich, die Ansprechpartner sind über die üblichen Telefonnummern oder über die stadtweite Hotline 115 zu erreichen. Es werde darum gebeten, möglichst alleine zu Terminen zu kommen, die Besucher müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung mitbringen und vor Betreten der Gebäude aufziehen. Darüber hinaus sind die Abstands- und Hygieneregeln zu beachten.
Ab dem 7. Mai 2020 öffnen folgende Ämter für den Publikumsverkehr:
- Hauptamt
- Amt für Stadtforschung und nachhaltige Stadtentwicklung
- Standes-, Rechts- und Ordnungsamt
(Die Zahl der Anwesenden bei Eheschließungen wird auf sechs Personen inklusive den Eheschließenden angehoben) - Wirtschaftsbetrieb Mainz
(Friedhofsverwaltung, sowie die Abteilung Kaufmännisches Rechnungswesen, die unter anderem für Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbescheide zuständig ist) - Peter-Cornelius-Konservatorium
(nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Einzelunterricht)
Seit dem 4. Mai 2020 gilt zudem wieder eine etwas erweiterte Anzahl von Trauergästen bei Beerdigungen auf städtischen Friedhöfen: Nun dürfen eine Beisetzung 10 Personen begleiten, sofern diese dem engsten Familienkreis angehören.
Ab dem 11. Mai 2020 öffnen folgende Ämter für den Publikumsverkehr:
- Verkehrsüberwachungsamt
(inkl. Bußgeldstelle, Zulassungsbehörde) - Amt für soziale Leistungen
(zunächst folgende Bereiche: Allgemeine Sozialhilfen, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Asyl, Besondere Hilfen, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Elterngeld)
Ab Montag, 11. Mai, öffnet auch der Mainzer Umweltladen in der Steingasse wieder, allerdings zu vorerst noch gekürzten Öffnungszeiten. Samstags bleibt der Laden zu, von Montag bis Freitag ist er von 10.00 bis 13.00 und von 13.30 bis 18.00 Uhr geöffnet. Im Mainzer Umweltladen gibt es neben Beratungsleistungen zu den Themenbereichen Abfall und Umwelt auch gelbe Säcke (kostenlos) und städtische Abfallsäcke käuflich zu erwerben.
Die ursprünglich nur für März geplante Ausstellung zur Biodiversitätsstrategie in Mainz wurde verlängert und wird bis Ende Juni im Umweltladen zu sehen sein. Dabei wird gezeigt, mit welchen Maßnahmen die Natur in Mainz gefördert werden kann, es geht um die Pflege und Gestaltung von Grün- und Freiflächen, Arten- und Biotopschutz und viele andere Themen. Das Naturhistorische Museum präsentiert zudem eine Vitrine mit Präparaten heimischer Käfer. BUND und NABU stellen Informationsmaterial zu Insekten und dem heimischen Gartenschläfer zur Verfügung.
Bereits zum 5. Mai öffnete die Stadt insgesamt sechs öffentliche Sportanlagen mit Rundlaufbahnen wieder, und zwar dienstags bis freitags 14.00 bis 20.00 Uhr, samstags und sonntags 10.00 bis 16.00 Uhr: die Bezirkssportanlagen in Mombach und Bretzenheim sowie die Sportplätze in Lerchenberg, Laubenheim, Hechtsheim und in der Schillstraße in der Oberstadt (1817). Wer dort Sport treiben will, muss allerdings die Abstands- und Hygienevorgaben befolgen und darf nur die in der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zugelassenen Individualsportarten ausüben. Ballsportarten sind nicht möglich. Kinder bis 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen auf die Sportanlagen. Die Anzahl der Nutzer ist begrenzt und wird im Rahmen einer Einlasskontrolle überwacht. Spaziergänger oder Zuschauer dürfen die Anlagen nicht betreten.
Info& auf Mainz&: Alle Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten der städtischen Ämter samt Ansprechpartnern findet Ihr auch auf der Homepage der Stadt Mainz, den Mainzer Umweltladen samt Öffnungszeiten und Terminen findet Ihr hier im Internet. Alle Informationen zu den neuen Lockerungen des Corona-Shutdown könnt Ihr hier bei Mainz& nachlesen. Alle