Der Streit um Tempo 30 auf den Hauptverkehrsstraßen in Mainz geht weiter – der Stadtrechtsausschuss kippte am Dienstag weitere Passagen mit Tempo 30 auf den Hauptverkehrsstraßen in Mainz. Dazu gehören vor allem Strecken auf der Rheinschiene: Hier hielt der Stadtrechtsausschuss offenbar die Begründung der Stadt Mainz für Lärmschutz nicht für haltbar. Umstritten ist noch die Aufhebung von Tempo 30 auf der Strecke Peter-Altmaier-Allee. Die Mainzer Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger (Grüne) sah sich dennoch bestätigt, die FDP spricht hingegen von „Schlingerkurs“.

Kippt Tempo 30 in Mainz erneut? - Der Stadtrechtsausschuss hat wieder Tempo 30-Zonen auf Hauptverskehrsachsen in Mainz gekippt. - Foto: gik
Kippt Tempo 30 in Mainz erneut? – Der Stadtrechtsausschuss hat wieder Tempo 30-Zonen auf Hauptverskehrsachsen in Mainz gekippt. – Foto: gik

Anfang April 2025 hatte der Stadtrechtsausschuss die seit 2020 geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 30 auf den Hauptverkehrsachsen in Mainz für rechtswidrig und mit sofortiger Wirkung für unwirksam erklärt – ein Paukenschlag. Der Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses, Rolf Merk, hatte dabei scharf kritisiert, dass die Stadt Mainz die Regelung von sich aus hätte kippen müssen, weil die Rechtsgrundlage für die Anordnung von Tempo 30 nicht mehr gegeben sei – und das schon seit 2022.

Denn die Anordnung von 2020 stützte sich auf Schadstoff-Prognosen, die nur bis Ende 2022 berechnet waren – danach hätte das Verkehrsdezernat der Stadt Mainz neue Gutachten und Berechnungen durchführen oder in Auftrag geben müssen, das aber geschah nicht. Mehr noch: Ein eigenes Gutachten im Auftrag der Stadt Mainz hatte ihr bescheinigt, dass die Schadstoffgrenzwerte auch nach einer Rückkehr zu Tempo 50 eingehalten würden – trotzdem hielt das grüne Verkehrsdezernat rechtswidrig an Tempo 30 fest.

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Tempo 30 wegen Lärmschutz auf Rheinallee in Teilen gekippt

Sechs Wochen später führte Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger (Grüne) Tempo 30 auf den Hauptverkehrsachsen einfach wieder ein – dieses Mal mit der Begründung von Lärmschutz und Verkehrssicherheit: Über Nacht waren die Schilder wieder da. FDP-Verkehrsexperte David Dietz schimpfte damals, das Handeln in der Mainzer Verkehrsverwaltung werde „langsam ein bisschen arg willkürlich“, die Junge Union sprach von einer ideologischen Entscheidung auf der Grundlage einer „wackeligen Pilotstudie“.

Manche Tempo 30-Zonen entlang der Mainzer Rheinallee in Höhe des Zollhafens und stadtauswärts sind offenbar nicht haltbar. - Foto: gik
Manche Tempo 30-Zonen entlang der Mainzer Rheinallee in Höhe des Zollhafens und stadtauswärts sind offenbar nicht haltbar. – Foto: gik

Das war offenbar nicht ganz falsch: Am Dienstag beschäftigte sich der Stadtrechtsausschuss erneut mit dem Thema Tempo 30, denn drei weitere Mainzer Bürger hatten sich mit Beschwerden an den Ausschuss gewandt. Der Stadtrechtsausschuss ist ein eigenständiges Gremium, das unabhängig von Weisungen der Stadtspitze arbeitet und eine Art Schiedsverfahren in strittigen Fragen durchführt – seine Entscheidungen sind für die Stadt Mainz unmittelbar bindend.

Und offenbar sah der Stadtrechtsausschuss – bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern – erneut gravierende Mängel in der Begründung der Stadtverwaltung für die Anordnung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen. Denn: Der Ausschuss kippte erneut Tempo 30 auf einer wichtigen Einfahrtsachse von Mainz, und zwar auf der Mainzer Rheinallee. Auf der Strecke zwischen „Kaiser-Karl-Ring“ und der „Lahnstraße“ soll Tempo 30 demnach ganz entfallen, für den Abschnitt zwischen der „Lahnstraße“ und der „Mainstraße“ soll Tempo 30 tagsüber von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr entfallen, nachts aber weiter gelten.

 

Aufhebung von Tempo 30 auch vor Rathaus und Schloss?

Das bestätigte die Stadt Mainz am Mittwoch selbst per Pressemitteilung – die Begründung des Stadtrechtsausschusses lieferte sie aber nicht mit. Auch auf Nachfrage bei der Pressestelle der Stadt Mainz war die Argumentation des Vorsitzenden nicht zu bekommen. Auch verschwieg die Stadt in ihrer Pressemitteilung, dass der Ausschuss nach Mainz&-Informationen eine weitere Aufhebung von Tempo 30 auf der Rheinachse anordnete: Und zwar ab der Quintinstraße in Höhe Rathaus sowie zwischen Dagobertstraße und Holzhofstraße. Auch hier sah der Ausschuss wohl die Notwendigkeit einer Beschränkung wegen Lärmbelastung nicht.

Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger (Grüne) bei einer Sitzung im Mainzer Stadtrat. - Foto: gik
Verkehrsdezernentin Janina Steinkrüger (Grüne) bei einer Sitzung im Mainzer Stadtrat. – Foto: gik

Verkehrsdezernentin Steinkrüger betonte stattdessen in ihrer Pressemitteilung, der Stadtrechtssauschuss habe „in großen Teilen die Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung für Tempo 30 bestätigt und klar deren Rechtmäßigkeit anerkannt, das ist erfreulich.“ Tatsächlich hatte der Ausschuss die Anordnung für Tempo 30 auf der Parcusstraße und der Kaiserstraße durch die neue Begründung Lärmschutz nicht beanstandet, auf der Rheinachse aber genau jeden Abschnitt einzeln betrachtet – und dort hinter große Teile ein Fragezeichen gesetzt.

So gibt es eben im Bereich der Rheinallee in Höhe Kunsthalle des Zollhafens auf einer weiten Strecke nur wenig Anwohner, auf mehreren Strecken wird hier eine Lärmbelastung von 70 Dezibel gar nicht überschritten – Tempo 30 sah der Ausschussvorsitzende hier offenbar nicht als verhältnismäßig. Umstritten ist wohl auch die Strecke zwischen der Diether-von-Isenburg-Straße bis zur Quintinstraße – also die Strecke entlang des Kurfürstlichen Schlosses, des Landtags und der Staatskanzlei.

Stadt Mainz lässt sich durch Berliner Anwaltskanzlei vertreten

Hier gibt es weder zu viel Lärm noch zu schützende Anwohner, die Stadt hatte deshalb hier mit der „Verkehrssicherheit“ argumentiert. Polizeibeamte konnten in der Ausschusssitzung allerdings keineswegs bestätigen, dass hier ein Unfallschwerpunkt liege, wie die „Allgemeine Zeitung“ berichtete. Nach Mainz&-Beobachtungen hat auf der teils dreispurigen Strecke entlang des Landtags vielmehr die Einführung von Tempo 30 erst zu reihenweise gefährlichen Verkehrssituationen geführt, weil Autofahrer mit Tempo 30 kaum noch den Spurwechsel auf die linke Spur schaffen, die auf die Theodor-Heuss-Brücke führt. Das Ergebnis sind halsbrecherische Aktionen oder Vollbremsungen, die den Verkehr gefährden.

Rheinstraße und Peter-Altmaier-Allee in Höhe des Kurfürstlichen Schlosses: Viel Luft, kaum Anwohner - aber Tempo 30. - Foto: gik
Rheinstraße und Peter-Altmaier-Allee in Höhe des Kurfürstlichen Schlosses: Viel Luft, kaum Anwohner – aber Tempo 30. – Foto: gik

Die Entscheidung des Stadtrechtsausschusses im Hinblick auf die Anordnung von Tempo 30 auf der Rheinachse aus Gründen der Verkehrssicherheit stehe noch aus, räumte Steinkrüger ein. Ein der Verwaltung vorliegendes externes Gutachten bestätige für diesen Abschnitt „eindeutig eine qualifizierte Gefahrenlage, die allein schon durch das hohe Verkehrsaufkommen und die verkehrliche Situation vor Ort gegeben sei“, behauptete die Dezernentin.

Bemerkenswert dabei ist aber: Die Stadt Mainz lässt sich bei diesem Streit nicht etwa durch das städtische Rechtsamt vertreten – sondern von der Berliner Kanzlei Kanzlei Geulen & Klinger, die auch die Deutsche Umwelthilfe bei Klagen in Sachen Tempo 30 vertritt. Das genannte Gutachten zur Verkehrssicherheit ist bislang nicht öffentlich und wurde womöglich ebenfalls von der Berliner Kanzlei verfasst – die Kanzlei legte im Mai 2022 im Auftrag der DUH ein Gutachten vor, wie Städte aus ihrer Sicht Tempo 30 durchsetzen können, obwohl die Straßenverkehrsordnung innerorts Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit vorsieht.

 

Mainzer FDP kritisiert „fortgesetzten Schlingerkurs“ Steinkrügers

Steinkrüger klagte nun, es sei „bedauerlich“, dass der Stadtrechtsauschuss auf den Streckenabschnitten in der Rheinallee „das Ermessen in seiner Entscheidung nicht zu Gunsten der betroffenen Anwohner“ angesetzt habe. Stattdessen habe der Ausschuss „in der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer eine unverhältnismäßige Belastung für Autofahrerende“ gesehen, und damit „eine Reisezeitverlängerung von durchschnittlich weniger als 30 Sekunden höher gewichtet als die Gesundheit von rund 5.000 lärmbetroffenen Anwohnern“ – das sei „völlig unverständlich.“

Die Kaiserstraße in Mainz im Frühjahr 2024: Tempo 30 bleibt hier. - Foto: gik
Die Kaiserstraße in Mainz im Frühjahr 2024: Tempo 30 bleibt hier. – Foto: gik

Steinkrüger betonte, sie befürworte weiterhin Tempo 30 auf den Hauptachsen der Mainzer Innenstadt. „Die positiven Rückmeldungen von Anwohnern in den betroffenen Straßen zur Tempo-30-Regelung bestärken uns, die STVO-Novellierung weiterhin zum Schutze und Wohl unserer Bevölkerung umzusetzen.“ Die Mainzer FDP warf der Dezernentin hingegen vor, mit ihrem wiederholt nicht rechtlich ausreichend untermauerten Vorgehen das Vertrauen der Bürger in eine verlässliche und rechtsstaatlich fundierte Verkehrspolitik zu untergraben.

„Mainzer Verkehrspolitik braucht dringend Rechtssicherheit, statt eines fortgesetzten Schlingerkurses“, kritisierte die Mainzer FDP-Chefin Susanne Glahn. Die Verwaltung habe bereits im vergangenen Jahr „ein trauriges Bild abgegeben“, als sie Tempo 30 nach der Entscheidung über die Rechtswidrigkeit nicht sofort aufgehoben habe. Nun zeige sich abermals, dass auch diese Konstruktion rechtlich nicht durchgängig haltbar sei. „Dann dies erneut anzuordnen, ohne dass dafür eine ausreichende Daten- und Rechtsgrundlage vorliegt, macht es noch schlimmer“, schimpfte Glahn.

FDP: Mainz braucht Verkehrspolitik mit Augenmaß

„Tempo-30-Anordnungen auf Hauptverkehrsachsen wie der Rheinachse greifen erheblich in den Verkehrsfluss ein und betreffen Pendler, Anwohner, Gewerbetreibende sowie den öffentlichen Nahverkehr gleichermaßen“, betonte die FDP-Vorsitzende weiter. Solche Maßnahmen bedürften deshalb einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage sowie einer transparenten und nachvollziehbaren Begründung insbesondere, wenn mit Lärmschutz oder Verkehrssicherheit argumentiert werde.

Kritisiert deutlich die Verkehrspolitik der Grünen Steinkrüger: Die Mainzer FDP-Chefin und Landtagswahlkandidatin Susanne Glahn. - Foto: FDP Mainz
Kritisiert deutlich die Verkehrspolitik der Grünen Steinkrüger: Die Mainzer FDP-Chefin und Landtagswahlkandidatin Susanne Glahn. – Foto: FDP Mainz

„Tempo 30 ist in rechtlich tragfähigen Fällen sinnvoll“, sagte Glahn weiter, „doch Symbolpolitik und nachträgliche Begründungskonstruktionen schaden der Akzeptanz notwendiger Maßnahmen.“ Mainz brauche eine Verkehrspolitik mit Augenmaß, die Mobilität, Sicherheit, Lärmschutz und wirtschaftliche Belange gleichermaßen berücksichtige, und zwar auf Grundlage geltenden Rechts und im Dialog mit der Bevölkerung. Zudem kritisiert die FDP auch die Vertretung der Stadt durch die Berliner Kanzlei: Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage der Stadt halte man dies „für befremdlich“.

„Wir gehen davon aus, dass das Rechtsamt der Stadt Mainz über die notwendige fachliche Kompetenz und das erforderliche Fingerspitzengefühl verfügt, um die Interessen der Stadt sachgerecht selbst zu vertreten“, betonte Glahn, und kritisierte: „Wer externe Anwälte einschaltet, setzt aus unserer Sicht bewusst auf Konfrontation und juristischen Sieg, statt auf Dialog und politische Verständigung. Gerade im Widerspruchsverfahren vor dem Stadtrechtsausschuss ist jedoch die kommunalpolitische Selbstverwaltung gefragt: Es geht darum, im Sinne der Bürger abzuwägen, Argumente aufzunehmen und tragfähige Lösungen zu entwickeln.“

 

Droht nun ein Tempo-Flickenteppich – oder kommt Tempo 40?

Tatsächlich droht mit den neuen Regelungen ein Geschwindigkeits-Flickenteppich aus Tempo 30-Regelungen und Tempo 50-Strecken  – und das im Abstand von wenigen Metern. Die AfD kritisierte denn auch, es sei überaus deutlich geworden, dass Steinkrüger ihre politische Agenda durchsetzen und „keine Kompromisse wollte“, wie sie der Vorsitzende des Ausschusses durchaus vorgeschlagen habe, „sondern überall Tempo 30, wo irgendwie möglich“ habe durchsetzen wollen.

Die FDP startete 2025 gar eine Petition gegen Tempo 30 in Mainz. - Foto: FDP Mainz
Die FDP startete 2025 gar eine Petition gegen Tempo 30 in Mainz. – Foto: FDP Mainz

„Die Verhandlung vor dem Stadtrechtsausschuss warf kein gutes Licht auf die Verfügungen der Mainzer Verkehrsdezernentin“, kritisierte AfD-Fraktionschef Arne Kuster; „Tempo 30 zum Lärmschutz von Anwohnern an Streckenabschnitten, an denen es keine Wohnungen gibt? Das ist so offenkundiger Unfug, dass es wehtut.“ Die Fachleute aus Steinkrügers Dezernat hätten „große Schwierigkeiten“ gehabt zu begründen, warum auf Höhe des Schlosses Tempo 30 nötig sei: „Die Unfallzahlen der Polizei zeigen keineswegs, dass hier Unfälle besonders häufig sind“, betonte Kuster.

Ob zu den Kompromissen womöglich auch Tempo 40 gilt, blieb dabei offen. Die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden hatte im August 2024 auf ihren Hauptverkehrsachsen Tempo 40 eingeführt und macht damit offenbar gute Erfahrungen. Die Begründung des grünen Verkehrsdezernenten Andreas Kowol damals: Tempo 30 drohe, unerwünschte Ausweichverkehre in Nebenstraßen zu drücken, Tempo 40 hingegen habe auch für den Busverkehr sowie die Kapazität an den Kreuzungen Vorteile.

Daher sei „ein differenziertes Konzept“ für das Gebiet innerhalb des 2. Rings vorgesehen. Man greife damit zudem „auf die positiven Erfahrungen aus Frankfurt zurück“, wo bereits seit 2021 Tempo 40 auf Hauptverkehrsstraßen innerhalb des Anlagenrings gilt. Wann die Änderungen für Mainz gelten, ist och unklar – der Stadtrechtsausschuss muss noch seine endgültige Entscheidung treffen und verkünden.

Info& auf Mainz&: Mehr zum Streit um Tempo 30 in Mainz könnt Ihr noch einmal hier bei Mainz& nachlesen.

Rückkehr von Tempo 30 in Mainz: „Willkürlich“, „ideologisch“, „ohne Dialog“ – scharfe Kritik an Wiedereinführung