Eine Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen? Was klingt wie ein schlechter Witz, ist dennoch Realität, zumindest in der Theorie: Die Stadt Mainz erhebt tatsächlich eine Vergnügungssteuer, und die gilt eigentlich auch für Tanzveranstaltungen. Das führte offenbar zu Anfragen besorgter Gastronomen im Mainzer Stadthaus, die Stadt beruhigt: Nein, auch 2026 werde man keine „Tanzsteuer“ erheben, trotz klammer Kassen. Für einen anderen Bereich fällt aber sehr wohl Vergnügungssteuer an, und der bringt erhebliche Einnahmen.

Eine Vergnügungssteuer in Mainz gibt es schon lange, gedacht ist sie eigentlich in erster Linie für Betreiber von Spielautomaten, für sexuelle Dienstleistungen – aber eben auch für Tanzveranstaltungen in Diskotheken und Filmvorführungen – das Konzept existiert in Deutschland bereits seit 1921. Für die Kommunen ist es eine wichtige Einnahmequelle, die Landeshauptstadt Mainz nahm jahrelang 22 Prozent vom Einspielergebnis bei Spielautomaten sowie 20 Prozent bei Veranstaltungen mit Eintritt, eben zu Tanzzwecken.
Besonders Letzteres führte mehrfach zu heftigen Protesten von Clubbetreibern, vor allem in der Corona-Pandemie fühlte sich die ohnehin weitgehend lahmgelegte Branche zusätzlich benachteiligt. Tatsächlich wird in Mainz seit 2023 keine Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen mehr erhoben, stellten Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos) und Finanzdezernent Daniel Köbler (Grüne) am Mittwoch klar. Doch: Geben tut es die „Tanzsteuer“ eben noch, was offenbar zu Nachfragen besorgter Gastronomen führte.
Vergnügungssteuer 2026 angehoben – aber nur für Spielautomaten
Die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen werde auch im Jahr 2026 nicht erhoben, stellten deshalb nun Haase und Köbler klar. „Wir möchten die Mainzer Nachtkultur und Musikszene gezielt entlasten und fördern“, betonte Haase: „Eine gesonderte ‚Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen‘ klingt nicht nur aus der Zeit gefallen, sondern wäre eine ernsthafte Existenzbedrohung für Teile der Mainzer Gastronomie und Veranstaltungsszene, und würde somit das Kulturangebot der Stadt ärmer machen.“ Für die Fastnacht galt die Steuer übrigens ohnehin nie.

Eine solche Steuer passe auch gar nicht „zum Mainzgefühl, zu einer lebendigen und lebensfrohen Stadt, die gerne feiert und tanzt“, sagte Haase – und das, obwohl die Stadt weiter mit einem millionenschweren Haushaltsloch kämpft. 2025 beschloss die Stadt samt Stadtrat denn auch im Zuge der Sparmaßnahmen eine Anhebung der Vergnügungssteuer von 22 auf 25 Prozent – allerdings nur für Spielautomaten. Das rechne sich, betont man bei der Stadt: Für 2026 rechne man hier mit Einnahmen von rund 6,2 Millionen Euro.
Die „Tanzsteuer“ habe hingegen in der Vergangenheit „nur einen Bruchteil der gesamten Vergnügungssteuererträge der Stadt ausgemacht“, erklärte Finanzdezernent Köbler, zugleich sei der Erhebungsaufwand erheblich gewesen. „Statt Tanzpartys zu besteuern, hat sich die Stadt Mainz dafür entschieden, die Vergnügungssteuer auf Spielautomaten zu erhöhen, das hat Haushalt der Stadt Mainz spürbar entlastet“, betonte Köbler: Das sei eine bewusste politische Entscheidung, „nicht mehr das Tanzen, sondern verstärkt das Glücksspiel zu besteuern.“
Übrigens: Trotz wiederholter Proteste und Forderungen nach Abschaffung: Das Tanzverbot an Karfreitag gilt auch weiter in ganz Rheinland-Pfalz, und damit auch in Mainz – es umfasst sogar auch den Ostersamstag und gilt bis Ostersonntag, 16.00 Uhr. Rheinland-Pfalz halte damit mit rund 84 Stunden tanzfreier Zeit bundesweit den Rekord, weiß man beim Internetportal Netzwelt.de.
Info& auf Mainz&: Wegen des tiefen Mainzer Haushaltslochs hatte die Stadt 2025 auch bereits die Standgebühren für Feste und Märkte angehoben, mehr dazu lest Ihr hier bei Mainz&.






