Im Januar hatte die Stadt Mainz die verlängerten Öffnungszeiten für die Außengastronomie auch für 2026 genehmigt, zunächst aber nur für die Innenstadt – jetzt kommt die Ausdehnung für die ersten Stadtteile: Ab dem 30. April darf man nun auch in Mainz-Hechtsheim und Mainz-Gonsenheim in Gastronomiebetrieben bis Mitternacht draußen sitzen. Die Regelung gilt für die Sommermonate und sind an strenge Lärmauflagen geknüpft.

2025 hatte die Stadt Mainz erstmals die rigiden Regelungen für Außenbewirtung in der Mainzer Innenstadt gelockert, nach einer dreimonatigen Probephase durften in der Mainzer Altstadt und der Neustadt gastronomiebetriebe ihre Gäste bis Mitternacht auch draußen bewirten. Das kam so gut und so ohne Probleme an, dass die Stadt die Regelung auch für 2026 genehmigte – das lange Draußensitzen gilt jeweils freitags, samstags und vor gesetzlichen Feiertagen und ist bis zum 31. Oktober befristet.
Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos) betonte, die Stadt wolle damit die Innenstadt attraktiv halten und dem massiv veränderten Freizeitverhalten der vergangenen Jahre Rechnung tragen – ebenso „der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Gastronomie.“ Nun unterstrich der OB, die verlängerten Öffnungszeiten für Außenbewirtung seien „auf sehr positives Echo gestoßen.“ Das weckte Begehrlichkeiten auch in den anderen Mainzer Stadtteilen, nun weitet die Stadt erstmals die Regelung auch auf Stadtteile aus.
Bis Mitternacht draußen jetzt auch in Hechtsheim und Gonsenheim
Ab dem 30. April dürfen nun auch Gastronomiebetriebe in Mainz-Hechtsheim und in Mainz-Gonsenheim Gäste draußen bis Mitternacht bewirten. Zuvor hatten dafür die Ortsbeiräte der Stadtteile Hechtsheim und Gonsenheim mehrheitlich einem entsprechenden Antrag zugestimmt. Mit der Allgemeinverfügung habe die Stadt „in der praktischen Umsetzung durchweg gute Erfahrungen gemacht, daher sprach nichts dagegen, eine solche Option auch für weitere interessierte Stadtteile anzubieten“, sagte Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos).

Gonsenheim und Hechtsheim hätten nun diese Möglichkeit genutzt. „Ich freue mich, hier den Ortsbeiräten eine direkte Entscheidung zu Belangen ihres Stadtteils zu ermöglichen“, sagte Haase weiter. Er rechne damit, dass dies die Gastronomie in den Stadtteilen attraktiver machen werde, „all dies natürlich unter der Prämisse der Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte.“
Denn die Stadt verweist zugleich auf strenge Lärmschutzvorgaben: Danach sind Live-Musik im Außenbereich ebenso nach 22.00 Uhr untersagt wie Musik- oder Fernsehübertragungen aus dem Innenraum der Gaststätte, Fenster und Türen der Gaststätten müssen ab 22.00 Uhr geschlossen gehalten werden. In jedem Fall sei eine achtstündige Nachtruhe der Nachbarschaft sicher zu stellen, bei wiederholten Verstößen könne die Allgemeinverfügung für einzelne Betriebe widerrufen oder eingeschränkt werden.
Urbane Atmosphäre, laue Sommerabende und Lärmschutz
Bereits erteilte Einzelausnahmegenehmigungen gelten weiterhin fort, sofern sie günstigere Regelungen enthalten, heißt es bei der Stadt Mainz zudem. Was die Fernsehübertragungen angeht, wird es in diesem Sommer mit Sicherheit noch Ausnahmen geben – die Fußball-WM steht vor der Tür, dafür gelten in der Regel Ausnahmegenehmigungen für den Lärmschutz.
Das neue Modell belege aber, „dass der Ansatz, die Stadt mit solchen Schritten zukunftsfähig und lebendig zu halten, ins Ziel trifft“, betonte Haase. Es freue ihn deshalb, dass das Modell auch über die Innenstadt hinaus Anklang finde. „Menschen wollen die wärmeren Sommerabende draußen zusammen erleben“, betonte der OB. Die positive Resonanz aus 2025 zeige, „dass moderat erweiterte Öffnungszeiten für die Bewirtung unter freiem Himmel eine sommerlich urbane Atmosphäre schafft, und zugleich mit Lärmschutz für die Anwohnerschaft vereinbar ist.“
Info& auf Mainz&: Die ganze Pressemitteilung der Stadt Mainz mit allen Bedingungen findet Ihr hier im Internet.






