Wackelt der Fluthilfefonds für das Ahrtal? Mitte November hatte das Bundesverfassungsgerichts die Nutzung von Sondervermögen im Haushalt der Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt, ein wichtiger Baustein dabei: die sogenannte Jährigkeit. Dabei dürfen Notfhilfefonds nur in dem Jahr verwendet werden, in dem die Notlage eingetreten und erklärt worden ist – das hat nun auch Folgen für den Fluthilfefonds fürs Ahrtal. Denn auch die „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ fällt unter die gerügten Sondervermögen – seine Finanzierung für das Jahr 2024 ist bislang unklar.

Zerstörte Brücke über die Ahr bei Altenahr. - Foto: gik
Zerstörte Brücke über die Ahr bei Altenahr. – Foto: gik

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 15.11.2023 der Nutzung von Sondervermögen im Bundeshaushalt der Ampelregierung einen Riegel vorgeschoben – und damit die Regierung in Berlin in eine tiefe Krise gestürzt. Dem Bund fehlen nun allein 60 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds, denn das Karlsruher Gericht untersagte es der Ampel, nicht ausgegebene Gelder zur Bewältigung der Corona-Pandemie einfach für den neuen Fonds umzuwidmen.

Die Entscheidung löste eine Erdbeben aus, die Berliner Koalition sucht seitdem händeringend nach Wegen aus der Krise. Und die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts hat noch weitere Folgen: Betroffen ist auch der im Jahr 2021 eingerichtete Sonderfonds für die Fluthilfe im Ahrtal. Auch für dieses Sondervermögen wurden Gelder aus der Corona-Pandemie umgewidmet, auch das war rechtswidrig, wie das Mainzer Finanzministerium nun auf Mainz&-Anfrage bestätigte.

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Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ für das Ahrtal gekippt

Das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ des Bundes sei 2021 „aus Einsparungen bei den etatisierten Hilfen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie finanziert“ worden, so das Mainzer Ministerium: „Ebendiese Mittel können nach der jüngsten Rechtsprechung des BVerfG in 2023 nicht mehr in Anspruch genommen werden.“ Kurz gesagt: Die Mittel aus dem Jahr 2021 dürfen nicht einfach auf das Jahr 2023 übertragen werden. Bei notlagenkreditfinanzierten Sondervermögen „gelten die Haushaltsprinzipien der Jährlichkeit und der Jährigkeit danach in strikter Form“, so das Finanzministerium weiter, damit gilt: „Notlagen-Kreditermächtigungen stehen lediglich für das Notlagenjahr zur Verfügung und verfallen anschließend.“

Renovierte Häuser in Dernau im Julio 2023. - Foto: gik
Renovierte Häuser in Dernau im Julio 2023. – Foto: gik

Die Politik reagierte umgehend, und beteuert seither: Die Hilfs- und Wiederaufbaugelder für das Ahrtal seien auf keinen Fall gefährdet. So betonte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seiner Regierungserklärung am Dienstag in Berlin, der Fluthilfefonds stehe überhaupt nicht in Frage, der Bund werde die Betroffenen im Ahrtal nicht im Stich lassen. Das Problem bleibt aber: Wie will die Bundesregierung die Zahlung der Gelder rechtskonform regeln?

Zumindest für das Jahr 2023 ist nun wohl eine Lösung gefunden: Die Ampel-Regierung erließ in aller Eile einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2023, der nun eine Zuweisung in Höhe von 1,6 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt für den Fluthilfefonds vorsieht. Doch damit sind die Hilfsgelder nur für das Jahr 2023 gesichert, wie das Finanzministerium in Mainz bestätigt: „Infolge der Übertragung der neuen verfassungsgerichtlichen Grundsätze sind Anpassungen beim Sondervermögen ‚Aufbauhilfe 2021‘ des Bundes notwendig“, räumt man dort ein – für 2024 gebe es aber noch „Beratungsbedarf“.

„Die Landesregierung begrüßt die Klarstellung des Bundes, dass alle eingegangenen Rechtsverpflichtungen von der Bundesregierung erfüllt werden“, heißt es aus dem Hause von Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) weiter: „Die Landesregierung setzt sich weiterhin mit ganzer Kraft für den Wiederaufbau ein.“ Wie die Finanzierung für 2024 und die folgenden Jahre gesichert werden kann, sagte das Ministerium nicht. „Aus Sicht der Landesregierung ist es unvorstellbar, dass die aktuelle Situation um den Bundeshaushalt negative Konsequenzen für die von der Flut betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Regionen hat“, fügte das Ministerium hinzu.

Info& auf Mainz&: Mehr zur Flutkatastrophe im Ahrtal lest Ihr hier in unserem großen Mainz&-Dossier.