Am Dienstag war der Stichtag zur Abgabe der neuen Grundsteuererklärung, doch geschafft haben das nicht alle Haus- und Grundbesitzer: 78,1 Prozent der Rheinland-Pfälzer haben bis zum Stichtag 31. Januar 2023 erst ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Eine Fristverlängerung gibt es nicht, doch das Finanzministerium in Mainz beruhigt: Säumige Abgeber bekommen erst einmal ein Erinnerungsschreiben – Strafzahlungen werden nicht gleich fällig.
Es war am Montag, als verzweifelte Ratsuchende im Servicecenter des Mainzer Finanzamtes ihre Probleme schilderten: „Meine Mutter ist 90 Jahre alt und hat keinen Computer, ich lebe in den USA – ich weiß nicht, wie ich diese Erklärung machen soll“, berichtete eine verzweifelte Besucherin der Dame am Empfang. Die half mit Papierformularen und Ausfüllhinweisen nach, und beruhigte freundlich: „Keine Sorge, Sie können die Erklärung ruhig noch im Februar abgeben.“
Die aufgewühlte Besucherin war mitnichten die einzige, die Rat im Finanzamt suchte: Bis zum 31. Januar 2023 wurden in Rheinland-Pfalz insgesamt rund 1,9 Millionen Erklärungseingänge erfasst -. damit aber liegt die Quote der abgegebenen Erklärungen erst bei 78,1 Prozent. Damit liegt Rheinland-Pfalz sogar noch über dem bundesweiten Schnitt von 71 Prozent, in Hessen sind es immerhin rund 76 Prozent.
2,5 Millionen Einheiten müssen neu bewertet werden
Die Grundsteuererklärung wird notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die alten Einheitswerte für Grundstücke in ganz Deutschland als ungerecht und verfassungswidrig eingestuft hatte. Bis Ende 2024 muss nun für alle Objekte in Deutschland eine Neubewertung der Grundsteuer erfolgen – ein Mammutprojekt: Allein in Rheinland-Pfalz müssen bis Ende 2024 insgesamt rund 2,5 Millionen Einheiten neu bewertet werden.
„Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Grundsteuererklärung bereits abgegeben haben, und den Bediensteten der Finanzverwaltung, die durch umfangreiche Informationsschreiben, -broschüren und Serviceangebote in den Finanzämtern vor Ort die Bürger unterstützt haben“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) am Mittwoch in Mainz, und mahnte zugleich: Diejenigen, die bislang noch keine Erklärung abgegeben hätten, „bitten wir, dies baldmöglichst nachzuholen.“
Die notwendigen Formulare werden allerdings vielfach von den Bürgern als zu kompliziert und unverständlich empfunden, der Aufwand ist bei vielen Grundbesitzern hoch. So kam die Abgabe der Erklärung nur schleppend in Gang, so dass die ursprüngliche Abgabefrist sogar noch verlängert wurde. Bayern kündigte nun sogar an, die Frist noch einmal um drei Monate zu verlängern, für Rheinland-Pfalz gilt das indes nicht.
Keine Fristverlängerung, aber erst mal auch keine Strafen
Eine generelle Verlängerung der Abgabefrist lehnte Rheinland-Pfalz ab, im „begründeten Einzelfall“ sei dies aber „nach wie vor möglich“, betonte Ahnen. Säumige Abgeber müssen nun aber nicht gleich in Panik verfallen: Der Staat wird erst einmal erinnern, bevor er Strafen verhängt. „In den Fällen, in denen weder ein Erklärungseingang noch eine einzelfallbezogene Fristverlängerung vorliegt, wird die Finanzverwaltung Erinnerungsschreiben versenden“, kündigte die Ministerin nun an.
Man gehe davon aus, dass „die meisten Bürger daraufhin die Erklärung zeitnah nachreichen“, sagte Ahnen weiter – Verspätungszuschläge wolle man noch nicht gleich festsetzen. Die aber können teuer werden: In Zukunft droht grundsätzlich ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat und im Extremfall sogar ein Zwangsgeld von 25.000 Euro. Geht gar keine Erklärung ein, wird die Immobilie am Ende geschätzt.
Info& auf Mainz&: Informationen zur Grundsteuererklärung gibt es grundsätzlich hier bei der Finanzverwaltung in Rheinland-Pfalz, unser Tipp zudem: Die Mitarbeiter im Servicecenter des Mainzer Finanzamtes sind sehr nett und helfen bei Fragen und Problemen weiter – Informationen dazu hier im Internet.