Der Gutachter nimmt kein Blatt vor den Mund: In der Flutkatastrophe im Ahrtal habe der Staat sein „Schutzversprechen staatlicher Daseinsfürsorge gebrochen“, ein „im Wortsinn schützendes System für die Bevölkerung vor und in Katastrophen“ habe es nicht gegeben. Das steht in dem Gutachten zu „Führungsleistungen der Einsatzleitung der Kreisverwaltung Ahrweiler“, das von der Staatsanwaltschaft Koblenz in Auftrag gegeben wurde – und das Mainz& vorliegt. Es geht um die Frage, ob bei der Ahrflut mehr Menschenleben hätten gerettet werden können – der Gutachter bejaht das klar. Die Verantwortung für das Versagen sieht er in Ahrweiler – aber mehr noch beim Land Rheinland-Pfalz. Das ist Sprengstoff für den Untersuchungsausschuss, der am Freitag erneut tagt.
Seit mehr als zwei Jahren geht die Staatsanwaltschaft in Koblenz nun schon der Frage nach: Wer trug die Verantwortung dafür, dass 136 Menschen in der Flutnacht im Ahrtal ihr Leben verloren? Hätten mehr Menschen gerettet werden können, wenn irgendjemand früher und vehementer gewarnt hätte oder überhaupt im Katastrophenschutz andere Entscheidungen getroffen worden wären? Ein Ergebnis präsentierte die Koblenzer Behörde bis heute nicht, trotz Durchsuchungen, der Vernehmung von mehr als 200 Zeugen sowie der Auswertung von mehr als 10.000 Blatt Unterlagen.
Stattdessen gab die Staatsanwaltschaft im Juli dieses Jahres völlig überraschend ein neues Gutachten in Auftrag: Der Berliner Professor für Führung im Bevölkerungsschutz an der Akkon-Hochschule für Humanwissenschaften in Berlin, Dominic Gißler, sollte untersuchen, „welche konkreten Handlungsoptionen die Beschuldigten angesichts der vorgefundenen Gesamtumstände und bei Zugrundelegung ihres subjektiven Kenntnisstandes überhaupt noch hatten.“ Ermittelt wird noch immer gegen zwei Personen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung: den damaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), der formal die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz hatte, sowie gegen den Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Kreises Ahrweiler, Michael Zimmermann.
Hätten Menschenleben gerettet werden können?
Gißler sollte nun untersuchen, ob Pföhler und Zimmermann überhaupt noch Entscheidungen hätten treffen können, die grundlegend etwas an den Abläufen geändert hätten. Hätten die Verantwortlichen überhaupt noch Schaden abwenden können – und zwar ausdrücklich vor dem Hintergrund der gigantischen Flutwelle im Ahrtal? So lautete der Untersuchungsauftrag der Staatsanwaltschaft, dazu sollte Gißler sich zur Frage äußern, wie das Katastrophenschutz- und Krisenmanagement im besten Fall hätte aufgestellt sein müssen – und ob das geholfen hätte, Schaden zu vermeiden.
Vor zwei Wochen gab die Staatsanwaltschaft dann bekannt: das Ergebnis liege vor, der Gutachter sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Technische Einsatzleitung in der Kreisverwaltung Ahrweiler für so ein Maximalereignis weder genügend aufgestellt noch ausreichend ausgebildet gewesen sei. „Die anwesenden Personen haben alles gegeben – das Führungssystem ließ nur nicht mehr zu“, zitierte die Staatsanwaltschaft aus dem Gutachten – das sei das zentrale Ergebnis. Zudem habe sich der Gutachter nicht imstande gesehen eine Aussage zu treffen, ob selbst ein optimal aufgestellter Krisenstab einen Unterschied gemacht hätte, betonte der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler weiter.
Doch das ist beileibe nicht alles, was das mehr als 220 Seiten starke Gutachten enthält. Dominic Gißler beschreibt in der Tat minutiös, wie schlecht die Einsatzleitung in Ahrweiler für eine solche Großkatastrophe gerüstet war – an Personal, aber auch an Kompetenz. Es habe weder eine Stabsdienstordnung noch ein Einsatzführungskonzept gegeben, System-Abläufe und Prozesse seien unklar gewesen, das Personal der Einsatzleitung nicht im Ansatz ausreichend geschult, „um den Anforderungen in den Erstphasen eines Maximalereignisses gerecht werden zu können“, schreibt Gißler.
Einsatzleitung Ahrweiler: unterbesetzt und heillos überfordert
Doch der Gutachter macht an dieser Stelle keineswegs Halt, im Gegenteil: Die Verantwortung für die miserable Aufstellung in Sachen Katastrophenschutz in Ahrweiler sieht Gißler in der Tat beim damaligen Landrat Jürgen Pföhler (CDU) – aber viel mehr noch beim Land Rheinland-Pfalz selbst. „Es zeigte sich“, so schreibt Gißler in seinem Gutachten, „dass am 14.07.2021 und 15.07.2021 keine ausreichenden Führungsleistungen erbracht werden konnten. (…) Die Kreisverwaltung Ahrweiler als zuständige Untere Katastrophenschutzbehörde konnte auf eine beginnende Katastrophe also nicht adäquat reagieren.“
Die Einsatzleitung in Ahrweiler habe ein Kapazitätsproblem gehabt, in erster Linie sei zu wenig Personal im Einsatz gewesen, analysiert der Gutachter, und macht das auch an Zahlen deutlich: Eine leistungsfähige Einsatzleitung, die fünf Unterabschnittsbereiche zu koordinieren habe, hätte idealerweise aus 54 Funktionsstellen bestanden, rechnet Gißler vor, davon allein vier Personen für die Leitung, 13 für den Fernmeldebetrieb und drei für die Medienarbeit.
In der TEL in Ahrweiler waren in der Flutnacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 hingegen lediglich 12 Personen im Einsatz, von denen nur vier Personen die Stabsaufgaben S1 bis S6 abdeckten. Die Aufgabe S2 für die Erkundung der Lage sowie S3 für Planungen als Konsequenz aus der Lage seien hingegen von einer einzigen Person abgedeckt worden, schreibt Gißler weiter – und die habe auch noch das Einsatztagebuch führen müssen. Die Position S5 wiederum sei gar nicht besetzt gewesen – dabei handelt es sich um den Bereich der Medienarbeit.
„Es handelt sich um eine Systemproblem“
Schon im Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe war bei der Befragung von Zeugen aus der Technischen Einsatzleitung (TEL) deutlich geworden, dass ausgerechnet die Lagebeobachtung in der TEL zeitweise gar nicht besetzt war, weil der zuständige Mann selbst in seinem Heimatort als Wehrleiter im Einsatz war. Das Ergebnis: Der Krisenstab hatte vor allem in den späteren Abendstunden jeden Überblick verloren, wie sich die tatsächliche Lage im Ahrtal entwickelte. Ein Evakuierungswarnung ging wohl auch deshalb erst um 23.09 Uhr raus – viel zu spät und mit einem viel zu geringen Radius.
Das habe zu einem „Repräsentationsproblem“ geführt, konstatiert das Gutachten weiter: Die TEL habe die wesentlichen Informationen als Grundlage für die Führungsarbeit „nicht adäquat verarbeiten und in Folge dessen keine ausreichenden Wirkungen herbeiführen können.“ Das sei aber nicht in erster Linie das Versagen der in der TEL handelnden Personen an dem Abend, mahnt Gißler weiter: „Diese anwesenden Personen haben alles gegeben – das Führungssystem ließ nur nicht mehr zu.“ Denn die Hauptursache sei woanders zu suchen: „Es handelt sich um ein Systemproblem“, konstatiert Gißler – und führt im Folgenden auch genau aus, was er damit meint.
Der Landkreis Ahrweiler habe sein Katastrophenschutzsystem nämlich auf den Vorlagen und Vorgaben aufgebaut, die das Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung stellte. Grundlage seien mithin die Feuerwehr-Dienstvorschrift DV 100 sowie die Richtlinie für den Führungsdienst im Brandschutz, die Allgemeinen Hilfen sowie das Katastrophenschutz des Landes Rheinland-Pfalz gewesen – die beiden wichtigsten Vorschriften stammten aus den Jahren 2000 und 2001, und waren somit bereits 20 Jahre alt. „Die Führungsrichtlinie spiegelt zum Ereigniszeitpunkt nicht das technologisch Mögliche“, konstatiert das Gutachten. Und auch ein Überarbeitungsbedarf der Muster-Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 sei „länderübergreifend im Jahr 2023 erkannt worden, und war mutmaßlich auch schon vor dem 14.07.2021 gegeben.“
20 Jahre alte Vorschriften, veraltete technische Mindeststandards
Kurz gesagt: Die Basis des Katastrophenschutzes waren veraltete Vorschriften und Vorgaben aus einer anderen Technik-Zeit, als Beispiel führt Gißler etwa die Mindestanforderung für die Ausstattung einer TEL an:
- Telekommunikationsanlage (2x S0-Basisanschluss, 2x Telefon, 1x Faxgerät, IDSNAnschluss, Vorrecht nach TKSiV)
- PC-Arbeitsplatz (div. Leistungsmerkmale, Internetanschluss)
- Sprechfunkgeräte (2x 4m-Band, ggf. 1x 2m-Band)
- Dokumentationsanlage
- Sicherheitsstromversorgung
- Besprechungsraum
Selbst die Einsatzleitung in Ahrweiler war im Juli 2021 mit 17 Arbeitsplätzen, acht Laptops, zwei Smartboards, einem Fernseher, mehreren Whiteboards, vier Beamern sowie diversen Funkgeräten sowie Internet- und Wlan-Anschluss deutlich besser ausgerüstet. Der Gutachter stellt daher auch viel mehr auf einen anderen Bereich ab: die Ausbildung.
Man habe sich in Rheinland-Pfalz darauf verlassen, dass die meist ehrenamtlich Tätigen im Katastrophenschutz durch Lehrgänge an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie Rheinland-Pfalz ausreichend ausgebildet würden, schreibt Gißler – doch das sei eine Fehleinschätzung: Die Lehrgänge vermittelten durchaus ausreichendes Wissen, „um in einer TEL/einem Führungsstab mitzuarbeiten“, nicht jedoch, um eine Großkatastrophe auch leitend zu managen. Notwendig seien nach den Erstseminaren weitere Fortbildungen, um die Methodenkompetenzen des Personals zu erweitern – gerade mit Blick auf Lageanalyse und Antizipation dessen, was sich aus der Lageanalyse ergibt.
Events am Nürburgring als Übung für Katastropheneinsätze
Doch solche Fortbildungen und regelmäßige Übungen habe es in Ahrweiler offenbar nicht gegeben, schreibt der Gutachter: „Eine detaillierte Dokumentation von Fort-/Weiterbildung bzw. Trainings der Mitglieder der TEL war im untersuchenden Material nicht enthalten.“ Er habe die Dienstpläne der TEL für die Jahre 2019 bis 2021 einsehen wollen, doch vorgelegt worden seien ihm nur Dienstpläne der Jahre 2019 und 2021 – „für das Jahr 2020 war kein Dienstplan enthalten.“
Mehr noch: Als „Übungen“ wurden in Ahrweiler Einsätze bei Großveranstaltungen angesehen – von „Rock am Ring“ über „Rhein in Flammen“ bis hin zum ADAC 24-Stunden-Rennen am Nürburgring. „Die geplante Aufbietung bei Großveranstaltungen wurde von den Verantwortlichen als Trainingsmöglichkeit verstanden und als ausreichend für die Entwicklung von adäquater Routine in der stabsmäßigen Führung von Einsätzen angesehen.“, schreibt Gißler, und kritisierte: Solche Veranstaltungseinsätze seien „allerdings gänzlich anders gelagert als die Erstphasen von Maximalereignissen“ – und somit als Vorbereitung nicht geeignet.
Übungen hätten sich zudem meist um verschiedene inhaltliche Themen gedreht, nicht aber zu Themen wie Prozessen der Stabsarbeit oder gar zur Entwicklung von Führungskompetenzen. Das Ergebnis sei gewesen, „dass am 14.07.2021 und 15.07.2021 keine ausreichenden Führungsleistungen erbracht werden konnten“, konstatiert Gißler. Die Kreisverwaltung Ahrweiler als zuständige Untere Katastrophenschutzbehörde habe deshalb auf eine beginnende Katastrophe dieses Ausmaßes „nicht adäquat reagieren können.“
Gutachten: Schutzversprechen gegenüber der Bevölkerung gebrochen
Damit aber habe der Staat nichts weniger als sein hoheitliches Schutzversprechen gegenüber der Bevölkerung gebrochen, betont Gißler ausdrücklich: „Dem Anspruch an das Führungssystem des Katstrophenschutzes des Landkreises Ahrweiler als im Wortsinne schützendes System für die Bevölkerung vor und in Katastrophen wurde damit nicht genügt. Das Schutzversprechen staatlicher Daseinsvorsorge, das sich teleologisch, ontologisch und praxeologisch aus dem Katastrophenschutz ergibt, wurde somit nicht eingelöst.“
Wer aber trägt die Schuld dafür? Gißler entlässt den Landkreis Ahrweiler nicht aus der Verantwortung für die schlechte Aufstellung, und erst Recht nicht Landrat Pföhler, der sich – so der Gutachter – zwingend in der Katastrophennacht im Krisenstab hätte aufhalten müssen. Die maßgebliche Stelle für die Aufstellung in Sachen Katastrophenschutz sei aber eine andere, betont der Gutachter: das Land Rheinland-Pfalz sei mit seinem Innenministerium „die maßgebliche Stelle“.
„Die auf Basis der Begutachtung auszumachende grundlegende Ursache für die dargebotenen Führungsleistungen ist insgesamt im Katastrophenschutzwesen des Landkreises Ahrweiler mit seinem übergeordneten Bundesland Rheinland-Pfalz zu sehen“, heißt es in dem Gutachten wörtlich: „Es kann allgemein, aber dadurch auch etwas unpräzise gesagt werden: Es handelt sich um ein Systemproblem.“
Kreis bei Umsetzung des Katastrophenschutzes „auf sich gestellt“
Das Land habe nämlich zum einen seine Vorschriften veralten lassen, aber auch den Kommunen bei der Übertragung der Vorgaben auf die Verhältnisse vor Ort, „keine dem Gutachter bekannte Hilfestellung“ zur Verfügung gestellt. Die Landesregierung habe auch keine „exemplarischen Einsatzführungskonzepte als Good Practice“ an die Hand gegeben, „das bedeutet“, so der Gutachter weiter, „dass gerade für den Vollzug/für die Umsetzung der relevanten Elemente (auf die es letztlich ankommt), die Gebietskörperschaften auf sich gestellt sind.“
Das Führen von Einsätzen und das Funktionieren von Stäben in laufenden Einsätzen seien aber heutzutage „so anspruchsvoll geworden, dass dafür Spezialwissen erforderlich ist“, betont Gißler: „Um Führungssysteme vorzuhalten und in größeren und größten Einsätzen funktionsfähig zu halten, bedarf es heute dem Wirken von Spezialisten, die die dafür erforderlichen Kompetenzen vernünftigerweise nicht neben einer hauptsächlichen Berufs- oder Ehrenamtstätigkeit erwerben können.“
Kurz gesagt: Mit dem Prinzip der Ehrenamtlichkeit, auf das neben Deutschland bis heute nur das Land Österreich setzt, sind solche Großkatastrophen wie die Flut im Ahrtal nicht zu managen – weil solche Katastrophen ausgebildete Spezialisten benötigen. Der Professor für Führungsmanagement im Katastrophenschutz empfiehlt deshalb dringend, die Ausbildung von Führungspersonal im Katastrophenschutz zu professionalisieren: „Es wird dafür plädiert, eine Fachlaufbahn für Führungsaufgaben im Bevölkerungsschutz für ehrenamtliche und beruflich Tätige zu entwickeln, mit der Führungspersonen durch Spezialisierung
professionalisiert werden.“
Profi-Katastrophenschutz hätte Menschenleben retten können
Hätte denn nun ein professionell aufgestellter Katastrophenschutz in der Flutnacht im Ahrtal einen Unterschied gemacht, hätten dadurch Menschenleben gerettet werden können? Gißler kommt zu einem sehr klaren Ergebnis: Durch ein auf die Region angepasstes Katastrophenschutzsystem und ein leistungsfähiges Führungssystem hätte der Ereignisverlauf der Flutnacht beeinflusst werden können, schreibt Gißler: „Mit angemessener Vorbereitung der Kreisverwaltung Ahrweiler und einem ausreichend gereiften Führungssystem hätten Chancen bestanden, um eine nicht zu bestimmende Anzahl Menschenleben zu retten.“
Wie viele Menschen das hätten sein können – das könne er nicht beurteilen, weil das ihm zur Verfügung gestellte Material dafür nicht ausreiche, betont Gißler, der überhaupt mehrfach darauf hinweist: Seine Analyse sei nur aufgrund der Unterlagen erfolgt, die man ihm von Seiten der Staatsanwaltschaft und des Kreises Ahrweiler zur Verfügung gestellt habe. Gißler steht mit seiner fachlichen Einschätzung zudem nicht alleine da: Auch der Bielefelder Staatsrechts-Professor Christoph Gusy hatte im September 2022 vor dem U-Ausschuss ebenfalls das Ausbleiben von Unterstützungsleistungen durch das Land Rheinland-Pfalz als wesentlichen Faktor benannt – und in diesem Kontext auch das Wort „Staatsversagen“ benutzt.
Für die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Ahrtal dürfte das neuen Diskussionsstoff liefern: Der Ausschuss trifft sich an diesem Freitag zu einer neuerlichen Beratungssitzung. Die Freien Wähler (FW) wollen dann die Vorladung von Gutachter Gißler beantragen – weitere Zeugenvernehmungen nicht ausgeschlossen. Das Gutachten müsse unbedingt Teil der Beweisaufnahme werden, weil es wichtig für die Beurteilung der Schuldfrage sei, sagte FW-Obmann Stephan Wefelscheid im Vorfeld gegenüber Mainz&: „Dieses Gutachten hat Sprengstoff.“
Info& auf Mainz&: Mehr zur Verlängerung des Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe im Ahrtal lest Ihr hier bei Mainz&. Mehr zur Arbeit der Einsatzleitung in Ahrweiler in der Flutnacht könnt Ihr hier noch einmal bei Mainz& nachlesen: