Ein Innenminister als oberster Dienstherr der Kommunalaufsicht in einem Stadtrat wie in Mainz? Das Verwaltungsgericht Mainz sieht darin keinen Interessenskonflikt und keine unzulässige Vermischung zwischen Amt und ehrenamtlichem Mandat, und lehnte am Dienstag die Klage der Freien Wähler gegen die Kommunalwahl in Mainz 2024 ab. Damit muss die Kommunalwahl nicht wiederholt werden, der Sachverhalt an sich ist aber weiter strittig: „Ich sehe weiter einen Interessenskonflikt“, sagte Anwältin Joy Hensel gegenüber Mainz&: „Hier gibt es möglicherweise eine Lücke, die geklärt werden sollte.“

Bei der Kommunalwahl im Juni 2024 hatten gleich vier Minister des rheinland-pfälzischen Kabinetts auf den Listen ihrer Parteien für den Mainzer Stadtrat kandidiert: Die grünen Ministerinnen Katrin Eder und Katharina Binz, dazu die Mainzer Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) – und Innenminister Michael Ebling (SPD). Der Stadtrat der Freien Wähler, Erwin Stufler, hatte das schon bei der Aufstellung der Kandidaten als „Scheinkandidaturen“ kritisiert – und zog vor Gericht.
Die Minister seien doch nur aufgestellt worden, um als „Promis“ Stimmen für ihre Parteien zu fangen, ernsthaft in den Stadtrat einziehen, wollten sie doch gar nicht, kritisierten die Freien Wähler – das sei eine klare Wettbewerbsverzerrung und zudem Wählertäuschung. Mehr noch: Mit den Ministern hätten „Bewerber zur Wahl gestanden, die nicht wählbar waren“, argumentierte die Wiesbadener Rechtsanwältin Joy Hensel in ihrer Klageschrift, und berief sich dabei auf das Kommunalwahlgesetz Rheinland-Pfalz.
Landesminister: keine Beamte, keine Staatsaufsicht?
Dort heißt es in Paragraph 5: „Wer zum Mitglied des Gemeinderats gewählt ist und die Wahl angenommen hat, darf nicht gleichzeitig hauptamtlich tätig sein als Beamter oder als Beschäftigter der Gemeinde, der Verbandsgemeinde“ oder als „Beamter oder als Beschäftigter, der unmittelbar mit Aufgaben der Staatsaufsicht über die Gemeinde oder mit der überörtlichen Prüfung der Gemeinde befaßt ist.“ Das aber treffe auf den Innenminister des Landes Rheinland-Pfalz als obersten Dienstherren der Kommunen zu, argumentierte Hensel – Ebling hatte nach der Wahl sein Stadtratsmandat tatsächlich angenommen, es diesen Sommer aber wieder niedergelegt. Nachrückerin wäre Ministerin Ahnen gewesen – die verzichtete aber.

Das Verwaltungsgericht Mainz musste nun am Dienstag über die Klage verhandeln – und wies sie ab. Richterin Stefanie Lang habe argumentiert, dass Minister keine Beamten seien, berichtete Hensel im Gespräch mit Mainz& – die ausführliche Begründung des Urteils steht noch aus. Die Linie des Gerichtes aber: Beamte im Sinne des Paragraphen 5 seien nur Beamte im engen, wörtlichen Sinne, Minister seien aber eben nicht verbeamtet. Zudem sei der Innenminister „nicht unmittelbar mit Aufgaben der Staatsaufsicht“ über Mainz als Kommune befasst – unmittelbar sei das nur die nächst höhere Behörde, also die Dienstaufsicht ADD.
Dass der Innenminister der Dienstherr der ADD sei, und dieser gegenüber Weisungsbefugt, das habe für das Gericht keine Rolle gespielt, berichtete Hensel weiter, die betonte: „Ich halte an meiner Einschätzung fest, ich sehe weiter einen Interessenskonflikt.“ Denn ein Minister sei zwar tatsächlich kein Landesbeamter, er stehe aber „in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis“, das faktisch dem Beamtenstatus gleichgestellt sei. „Amtseid und Ernennungsurkunde machen den Minister zu einem Beamten-ähnlichen Beschäftigten des Landes“, sagte Hensel.
Für Eblings Stadtratsmandat war Sondergenehmigung nötig
Tatsächlich ist im rheinland-pfälzischen Ministergesetz von einem „Amtsverhältnis“ der Minister die Rede, ihre Bezüge aber werden nach der Landesbesoldungsverordnung für Beamte berechnet, dazu gehört auch die Berechtigung zum Erhalt von Beihilfen, wie sie nur Beamten zustehen. Das Gesetz spreche ja auch ausdrücklich von „Beamten und Beschäftigten“, argumentiert Hensel weiter, darunter fielen aus ihrer Sicht auch Sonderverhältnisse – wie eben Minister. Dazu komme ein weiterer Passus des Ministergesetzes, in dem es ausdrücklich heißt: „Die Mitglieder der Landesregierung sollen während ihrer Amtszeit kein öffentliches Ehrenamt bekleiden.“

Ein Stadtratsmandat ist aber genau das: ein öffentliches Ehrenamt. Für Eblings Kandidatur und Mandatsantritt habe das rheinland-pfälzische Kabinett eigens einen Beschluss für eine Ausnahmeregelung fassen müssen, betont Hensel: „Das deutet ja schon darauf hin, dass bei Exekutivpersonen in der Regel von einem Interessenkonflikt ausgegangen wird.“ Die Dienstaufsicht ADD hatte hingegen in ihrer Klageerwiderung argumentiert, Minister stünden in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, das aber „weder als Beamtenverhältnis noch als Angestelltenverhältnis zu klassifizieren“ sei. „Analogien verbieten sich“, argumentierte die ADD weiter – das Verwaltungsgericht folgte dem.
Dass nun ausgerechnet der Innenminister eines Landes Mitglied in einem Stadtrat sein dürfe, „eine Kindergärtnerin als Bedienstete einer Gemeinde aber nicht, das halte ich für rechtlich zweifelhaft“, betonte Hensel. Und auch das Kriterium der „Unmittelbarkeit“ werfe Fragen auf: Die ADD hatte argumentiert, ein Innenminister sei „nicht unmittelbar mit Fragen der Staatsaufsicht über die kreisfreie Stadt Mainz befasst“ -, Aufsichtsbehörde sei nur die direkt übergeordnete Behörde, also die ADD.
Innenministerium keine Aufsichtsbehörde über die Kommunen?
Doch gerade im Innenministerium ist die oberste Aufsicht über die Kommunen in Rheinland-Pfalz angesiedelt, das Ministerium ist die letzte Instanz in Fragen der Haushaltsführung der Kommunen. Zudem werden hier Förderprogramme für die Kommunen aufgesetzt und Förderbescheide verteilt – so überreichte etwa Innenminister Ebling im Juni 2023 gemeinsam mit Finanzministerin Ahnen der Stadt Mainz einen Förderbescheid in Höhe von 48 Millionen Euro zur Unterstützung der Rathaussanierung – genau über solche Förderbescheide wird insbesondere in zwei Ministerien entschieden: dem Innenministerium und dem Finanzministerium.

Mit der Förderung aus dem rheinland-pfälzischen Landeshauptstadtansatz nimmt also gerade das Innenministerium erheblichen Einfluss auf die Geschicke der Landeshauptstadt Mainz – das solle keinen Interessenskonflikt begründen? Andere denkbare Beispiele seien Mittel zur Innenstadtförderung, sagte Hensel weiter. Und auch aus den Haushaltsverhandlungen zwischen der ADD und der Stadt Mainz ist bekannt, dass dabei Gespräche nicht nur bei der ADD geführt wurden – sondern auch im Mainzer Innenministerium.
Auffällig zudem: Kurz vor der Kommunalwahl am 8. Juni 2024 erließ das Mainzer Innenministerium am 20. März 2024 ein Rundschreiben, in dem es nun auf einmal hieß: „Aufsichtsbehörden sind nur die in dieser Bestimmung bezeichneten Behörden. Sofern eine Rechtsvorschrift nicht ausdrücklich die obere oder die oberste Aufsichtsbehörde für zuständig erklärt, ist unter ‚Aufsichtsbehörde‘ stets die Aufsichtsbehörde erster Instanz (unmittelbare Aufsichtsbehörde) zu verstehen.“ Kurz vor der Kommunalwahl sah sich das Innenministerium also genötigt klarzustellen, was mit einer „unmittelbaren“ Aufsichtsbehörde gemeint sein soll – und was nicht.
Mainzer SPD sieht sich bestätigt: „Klage politisches Störmanöver“
Hensel sieht darin einen klaren Zusammenhang zum „Fall Ebling“ – und kündigte im Gespräch mit Mainz& an, das Urteil des Verwaltungsgerichts genau prüfen zu wollen: „Wir werden prüfen, ob wir Antrag auf Zulassung der Berufung stellen“, sagte Hensel weiter: „Hier gibt es möglicherweise eine Lücke, die geklärt werden sollte.“

Die Mainzer SPD sieht sich hingegen durch das Urteil bestätigt: „Wir stellen keine Liste auf, bei der wir auch nur den geringsten Zweifel an ihrer Legitimation haben“, sagten die beiden SPD-Vorsitzenden Jana Schmöller und Ata Delbasteh: „Deshalb waren wir immer zuversichtlich: Diese Klage ist zum Scheitern verurteilt. Unsere Position hat sich bestätigt.“ Die Klage sei „ein politisches Störmanöver und ein Versuch, der SPD unzulässige politische Vorgaben zu machen“, kritisierten die beiden Politiker weiter. Schmöller ist inzwischen Sozialdezernentin der Stadt Mainz, Delbasteh ist designierter Schul- und Kulturdezernent.
„Politik wird von Menschen gemacht, und wir wollen diejenigen in politische Verantwortung bringen, die wir für die Besten halten“, unterstrichen die beiden Parteichefs. Unter diesem Gesichtspunkt sei die Liste aufgestellt worden, und der Vorstand habe sich gefreut, als sich Ebling zur Kandidatur bereiterklärt habe. „Sein Mandat hat er bis zu seiner Entscheidung, sich aus dem Gremium zurückzuziehen, selbstverständlich ausgeübt“, fügten sie hinzu. Ebling hatte sein Stadtratsmandat im Juni dieses Jahres niedergelegt, ein Vierteljahr vor dem Gerichtstermin. Als Begründung gab er an, sich auf den kommenden Landtagswahlkampf konzentrieren zu wollen.
Ebenfalls abgelehnt wurde die zweite Klage gegen die Ortsbeirats- und Ortsvorsteherwahl in der Mainzer Oberstadt, hier hatte Stufler kritisiert, Ortsvorsteher Daniel Köbler (Grüne) und SPD-Ortsbeirat David Wilk hätten zum Zeitpunkt ihrer Kandidatur ihre Hauptwohnsitze eben nicht in der Mainzer Oberstadt gehabt – das Gericht folgte auch dieser Argumentation nicht, und wies die Klage ab. Auch hier liegt noch keine Begründung zu vor.
Info& auf Mainz&: Mehr zu den Anfechtungsklagen gegen die Kommunalwahl 2024 lest Ihr auch noch einmal ausführlich hier auf Mainz&.







