Sie gelten als das schärfste Schwert der Opposition im Parlament: Untersuchungsausschüsse geben der Opposition die Möglichkeit, mit harten Maßnahmen Verfehlungen der Regierung aufzudecken – nun soll die Einsetzung solcher Gremien im Mainzer Landtag verschärft werden. CDU, SPD und Grüne wollen das Quorum für die Einsetzung von 20 Prozent auf 25 Prozent anheben, dafür soll noch einmal der alte Landtag zusammentreten. An dem Vorhaben gibt es scharfe Kritik, weil es sich klar gegen die AfD richtet – allerdings sind Quoren von 25 Prozent üblich, und U-Ausschüsse auch offen für Missbrauch. Eine Mainz&-Analyse.

Der Landtag Rheinland-Pfalz, hier bei der Debatte über den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe im Ahrtal im September 2024. - Foto: gik
Der Landtag Rheinland-Pfalz, hier bei der Debatte über den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe im Ahrtal im September 2024. – Foto: gik

Das Vorhaben schlägt hohe Wellen: Mitte April kündigten CDU, SPD und Grüne im Mainzer Landtag scheinbar harmlos an, man wolle „die Landesverfassung mit Blick auf Untersuchungsausschüsse anpassen“. Bislang genügte im Mainzer Landtag eine Mehrheit von einem Fünftel der Abgeordneten, um so ein Untersuchungsgremium einzusetzen, nun soll die Grenze auf ein Viertel der Abgeordneten steigen – so ist es auch üblich im Deutschen Bundestag, aber auch in Bundeländern wie Baden-Württemberg und  Mecklenburg-Vorpommern.

Das Problem dabei sind Zeit und Ort: CDU, SPD und Grüne kündigten ihr Vorhaben etwa drei Wochen nach der Landtagswahl an, bei der die AfD mit 19,5 Prozent stärkste Oppositionspartei wurde – und hält damit künftig 24 Sitze. Damit aber hätte die AfD im Alleingang Untersuchungsausschüsse einsetzen können, denn dafür wären im neuen Landtag 21 Sitze ausreichend gewesen. In der neuen Legislatur besteht der Landtag nur noch aus vier Parteien – und CDU, SPD und Grüne taten sich nun zusammen, um das Quorum für U-Ausschüsse schnell noch anzuheben.

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Quorum für U-Ausschüsse soll auf ein Viertel steigen

Gelingen soll das noch mit der alten Zusammensetzung des Landtags, in dem auch noch FDP und Freie Wähler vertreten waren – die neue Konstellation gilt erst ab der Konstitutierung des neuen Landtags, die traditionell in Rheinland-Pfalz am 18. Mai stattfindet. Am Dienstag teilte der rheinland-pfälzische Landtag nun mit: Der Ältestenrat habe beschlossen, dass der alte Landtag der 18. Legislaturperiode noch einmal zu zwei Sitzungen am Mittwoch, den 29. April und am Mittwoch, den 6. Mai 2026 zusammenkommen werde, und zwar jeweils um 13.00 Uhr.

Das Deutschhaus in Mainz, Sitz des rheinland-pfälzischen Landtags: Dunkle Schatten auf die Demokratie durch eine starke AfD-Opposition? - Foto: gik
Das Deutschhaus in Mainz, Sitz des rheinland-pfälzischen Landtags: Dunkle Schatten auf die Demokratie durch eine starke AfD-Opposition? – Foto: gik

Einziger Tagesordnungspunkt bislang: Die geplante Änderung von Artikel 91 in der Landesverfassung, der die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen regelt. Infolge der Verfassungsänderung müssten dann auch das Untersuchungsausschussgesetz sowie die Geschäftsordnung des Landtags entsprechend geändert werden, teilte der Landtag weiter mit – für die Änderungen sind mindestens zwei Sitzungen des Parlaments notwendig. Künftig wären damit 27 Abgeordnete notwendig, um ein solches Untersuchungsgremium einzusetzen.

Der Aufschrei erfolgter prompt, und er sorgte für bundesweites Kopfschütteln in den Medien: Der Vorgang stärke die AfD und schade der Demokratie, lautete die überwiegende Mehrheit der Kommentare. Auch die Freien Wähler zeigten sich entsetzt: Wer die Hürden für das wichtigste Kontrollinstrument der Demokratie erhöhe, „weil ihm ein möglicher Nutzer politisch nicht passt, greift in zentrale demokratische Rechte ein“, kritisierte FW-Landeschef Christian Zöpfchen: „Solche Maßnahmen schwächen nicht die AfD, sie stärken sie“ – dazu werde so das Vertrauen in den Parlamentarismus untergraben. „Eine Demokratie muss Kontrolle aushalten – alles andere ist ein fatales Signal“, schimpfte er.

 

AfD: „Geisterparlament, das schnell noch Fakten schaffen will“

Besonders scharf ist natürlich die Kritik der AfD: „Es ist ein politisch höchst fragwürdiger Vorgang, dass der bereits abgewählte Landtag noch vor der Konstituierung des neuen Parlaments zu einer weitreichenden Verfassungsänderung zusammentritt“, schimpfte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag, Damian Lohr: „Wenn CDU, SPD und Grüne in dieser Konstellation agieren, entsteht für viele Bürger der Eindruck eines ‚Geisterparlaments‘, das noch schnell Fakten schaffen will.“

Jubel der AfD mit Spitzenkandidat Jan Bollinger am Wahlabend in Rheinland-Pfalz. - Grafik & Post: AfD RLP
Jubel der AfD mit Spitzenkandidat Jan Bollinger am Wahlabend in Rheinland-Pfalz. – Grafik & Post: AfD RLP

Die Vorgehensweise der etablierten Parteien wirke dabei „wie eine koordinierte Aktion von Kartellparteien, die ihre eigenen Interessen absichern wollen“, schäumte Lohr, eine derart kurzfristige und grundlegende Änderung zentraler Oppositionsrechte sei „eine politisch motivierte Machtsicherung“, ja sogar „eine mafiöse Herangehensweise, bei der es darum geht, unliebsame Kontrolle möglichst frühzeitig auszubremsen.“ Das Vorgehen beschädige das Vertrauen in demokratische Prozesse und werfe „grundlegende Fragen zum parlamentarischen Selbstverständnis der beteiligten Parteien auf.“

Auch viele Kommentatoren in den Medien sahen das in den vergangenen Tagen so, tatsächlich aber stellt sich gleichzeitig auch die Frage des parlamentarischen Selbstverständnisses der AfD: Noch am Wahlabend selbst kündigte der damalige Spitzenkandidat Jan Bollinger gegenüber der Internetzeitung Mainz& an, die AfD werde nun auf jeden Fall einen U-Ausschuss zur Corona-Pandemie einsetzen. Auf die Nachfrage, was dieser denn bringen solle, antwortet Bollinger lediglich: „Das erwarten unserer Wähler von uns.“

U-Ausschüsse zu Corona: Einsetzen, egal ob sie Sinn machen

Die Forderung nach einem U-Ausschuss zur Corona-Pandemie gehört zum Wahlkampf-Repertoire aller AfD-Landesverbände, und sie wird erhoben, egal ob sie Sinn macht oder nicht. Dazu muss man wissen: Untersuchungsausschüsse sollen mit Hilfe von Gerichts-ähnlichen Befugnissen interne Vorgänge und Absprachen einer Regierung aufdecken, und so helfen, mögliche Skandale und Verfehlungen ans Licht zu holen. Die Ausschüsse dürfen dafür Zeuge vernehmen – die nicht lügen dürfen -, sie dürfen Akten und Unterlagen heranziehen, wie es sonst nur ein Gericht kann, und sie haben das Recht, tiefen Einblick in Vorgänge der Regierung zu nehmen, wie es sonst nicht möglich ist.

Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu Corona-Maßnahmen 2021. - Screenshot: gik
Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu Corona-Maßnahmen 2021. – Screenshot: gik

Während der Corona-Pandemie wurden im Tages-Takt Entscheidungen von großer Tragweite für die gesamte Republik und die Bevölkerung getroffen, dazu gehörten etwa Schulschließungen und Lockdowns, aber auch Impfvorgaben und Maskenpflichten – besonders gegen Letztere hat die AfD stets vehement opponiert, ungeachtet der Tatsache, dass beide Maßnahmen nach eindeutigen wissenschaftliche Erkenntnissen halfen, Zehntausende von Leben zu retten.

Praktisch alle Entscheidungen zu diesen Maßnahmen wurden zudem von der Bundesregierung in Berlin getroffen, die sich in Schaltkonferenzen mit den Ministerpräsidenten der Länder abstimmten – es stellt sich also die Frage: Was genau sollte ein Untersuchungsausschuss im Land Rheinland-Pfalz eigentlich aufklären? Es gab zu der Zeit so gut wie keine Entscheidungen, die Rheinland-Pfalz im Alleingang und eigenverantwortlich wahrnahm – und über die Schaltkonferenzen wurde im Anschluss ausführlich von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Pressekonferenzen berichtet.

 

Selbst Details aus den Sitzungen – von gelangweilten Ministerpräsidenten bis hin zu Streitereien und Vetos –  gelangten spätestens im Nachgang in Presse und Öffentlichkeit. I  Deutschen Bundestag beschäftigte sich ein U-Ausschuss mit der Maskenaffäre des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU), eine Enquete-Kommission beschäftigte sich mit der Aufarbeitung der Pandemie – bahnbrechende Erkenntnisse förderten beide nicht zutage.

Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe im Ahrtal: Intensive Recherchearbeit über Monate, stundenlange Sitzungen. - Foto: gik
Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe im Ahrtal: Intensive Recherchearbeit über Monate, stundenlange Sitzungen. – Foto: gik

In Hessen setzte die AfD als Opposition tatsächlich im Juni 2024 einen U-Ausschuss zur Coronazeit durch, allerdings erst nach monatelangem Streit vor Gerichten. Erst im Dezember 2025 forderte der Ausschuss in seiner sechsten Sitzung neue Unterlagen an und beschloss die Ladung hochrangiger Experten aus der Coronazeit als Zeugen – auch hier ist die Stoßrichtung unklar. U-Ausschüsse sollen explizit fehlerhaftes Regierungshandeln (!) aufdecken, die Landesregierung stellt dem Ausschuss dafür nun seit Anfang 2026 rund 340 Aktenordner an Material zur Verfügung.

Das zeigt die Dimension eines solchen Verfahrens: Ein U-Ausschuss ist eben keine einfache Anhörung, die Mitglieder müssen sich monatelang durch Aktenberge arbeiten, um Zeugenbefragungen sinnvoll durchführen zu können. Wer einmal dem U-Ausschuss zur Flutkatastrophe im Ahrtal erlebte, konnte sehen, welcher Aufwand das war: Ein solches Untersuchungsgremium bindet erhebliche Kapazitäten, und zwar nicht nur der einzelnen Fraktionen, sondern auch des Parlaments selbst. Die Mitglieder des Ausschusses klagten regelmäßig, sie hätten zu anderen Parlamentsarbeiten überhaupt keine Zeit mehr.

U-Ausschüsse der AfD: Corona, Verfassungsschutz, Sonderurlaube

Die AfD hat derweil in Rheinland-Pfalz angekündigt, nicht nur einen U-Ausschuss, sondern gleich drei einsetzen zu wollen: Neben dem Gremium zur Corona-Pandemie sollte das auch ein U-Ausschuss zur Rolle des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes oder zu angeblichen „Verstrickungen zwischen Staat, Parteien und NGOs“ sein, sowie ein U-Ausschuss zu den jahrelangen Sonderurlauben für Staatssekretäre und andere Beamte des Landes für hochrangige Jobs in Landesinstitutionen oder eben auch für Parteiarbeit, speziell im Auftrag der SPD.

Die Affäre um jahrelange Sonderurlaube von Landesbeamten gerade für Partei- und Wahlkampfarbeit für SPD-Ministerpräsident Alexander Schweitzer belastete die SPD im Wahlkampfendspurt stark. - Foto: SPD RLP
Die Affäre um jahrelange Sonderurlaube von Landesbeamten gerade für Partei- und Wahlkampfarbeit für SPD-Ministerpräsident Alexander Schweitzer belastete die SPD im Wahlkampfendspurt stark. – Foto: SPD RLP

Einen U-Ausschuss zu den Sonderurlauben hatten im Wahlkampf auch die Freien Wähler gefordert, ein solches Gremium hätte wohl auch im neuen Landtag eine Mehrheit im Parlament gefunden – nun wird er wohl nicht kommen:  Mit der neuen Regelung müsste sich die AfD für die Einsetzung eines Kontrollgremiums eine Mehrheit mit anderen Parteien suchen. Einzige weitere Oppositionspartei sind aber die Grünen – und die lehnen jegliche Zusammenarbeit oder auch nur gemeinsame Abstimmung mit der AfD strikt ab.

Wie viele U-Ausschüsse verträgt also nun ein Landesparlament? CDU, SPD und Grüne argumentieren nun genau mit der Gefahr, die AfD könnte das Parlament faktisch mit solchen Ausschüssen lahm legen: „Untersuchungsausschüsse dürfen niemals zum Spielball werden oder bewusst mit dem Ziel missbraucht werden, Handlungs- und Funktionsfähigkeit des Landtags und der Landesregierung zu schwächen“, begründeten Marcus Klein (CDU), Michael Hüttner (SPD) und Carl-Bernhard von Heusinger (GRÜNE), alles Parlamentarische Geschäftsführer ihrer Fraktionen, ihren Vorstoß.

 

„U-Ausschüsse dürfen nicht zum Spielball missbraucht werden“

Das verbriefte Recht der parlamentarischen Minderheit, einen Untersuchungsausschuss einsetzen zu können, sei zwar „das schärfste Kontrollinstrument des Parlaments gegenüber der Regierung“, doch dieses Recht stehe „im Spannungsfeld zur Arbeits- und Funktionsfähigkeit von Landtag und Landesregierung“ – und bedürfe angesichts der aktuellen Lag „einer Neujustierung, da ein bewusster Missbrauch dieses Kontrollinstruments und dessen Einsatz zu rein destruktivem Zweck nicht mehr ausgeschlossen werden kann.“

Die AfD kritisierte hingegen, die Wähler hätten bei der Wahl „deutlich gemacht, dass sie eine stärkere Kontrolle der Regierung erwarten“, sagte Lohr: „Statt diesem Auftrag gerecht zu werden, wird dem neu gewählten Parlament faktisch ein Geburtsfehler mitgegeben, indem zentrale Rechte der Opposition eingeschränkt werden, noch bevor diese ihre Arbeit aufnehmen kann.“

Allerdings hat auch eine Opposition in einem demokratischen Parlament eine Verantwortung: „Sie hat eine entscheidende und strukturgebende Verantwortung, die weit über das bloße „Dagegen-Sein“ hinausgeht“, heißt es etwa bei Google: „Sie ist essenzieller Bestandteil der Gewaltenteilung und sichert die Lebendigkeit der Demokratie.“ Agiert eine Opposition aber populistisch-destruktiv, so kann sie dem Ansehen eines Parlaments, und damit einer Demokratie, schweren Schaden zufügen, warnen Verfassungsrechtler und Juristen bereits seit einigen Jahren.

Destruktive Opposition: Demokratische Prozesse lächerlich machen

„Die autoritär-populistische Strategie fängt nicht erst im Moment der Regierungsbeteiligung oder gar Regierungsübernahme an zu wirken“, schreibt etwa der Journalist, Jurist und Buchautor Maximilian Steinbeis: „Sie kann bereits sehr viel früher Schaden anrichten, insbesondere wenn die AfD ein Drittel oder mehr der Landtagsmandate erringt.“ Denn dann könnten Minderheitsrechte auch strategisch „zum Protest, zur Obstruktion, zur Delegitimierung derer eingesetzt werden“, die herrschen.

Mittels blockierter Entscheidungen könnten demokratische Prozesse zum Stillstand gebracht und damit eine Erzählung unterfüttert werden, nach der „die herrschenden Eliten (…) illegitime und korrupte Versager sind und das System (…) kaputt und reparaturbedürftig ist.“ Auf ganz ähnliche Weise scheiterte bereits in den 1930er Jahren die Weimarer Republik – und brachte die Nationalsozialisten mit Adolf Hitler an die Macht.

Der abgesägte Fraktionschef der AfD, Jan Bollinger, drei Tage nach der Landtagswahl bei Statements gegenüber Journalisten. - Screenshot: gik
Der abgesägte Fraktionschef der AfD, Jan Bollinger, drei Tage nach der Landtagswahl bei Statements gegenüber Journalisten. – Screenshot: gik

Was die AfD selbst vom Wählerwillen hält, zeigte sich übrigens kurz nach der Wahl: Nur drei Tage nach dem hervorragenden Abschneiden bei der Landtagswahl stürzte die AfD ihren Spitzenkandidaten Jan Bollinger. In der ersten Fraktionssitzung wählten die Abgeordneten nicht etwa den bisherigen Landes- und Fraktionschef an die Spitze, sondern den bislang eher weniger bekannten Michael Büge – der gebürtige Berliner wurde einst als Sozial-Staatssekretär in der Senatsverwaltung entlassen, nachdem bekannt wurde, dass er Mitglied der rechten Burschenschaft „Gothia“ Berlin war.

Mit Büge dürfte die AfD nun deutlich nach Rechts rücken und schärfere Töne im Parlament anschlagen. In ihrer Pressemitteilung verlor die AfD nicht einmal ein einziges Wort über Bollinger, geschweige denn ein Wort des Dankes für den Wahlerfolg. Stattdessen hieß es spröde, man wolle mit Büge nun „eine neue Phase der Professionalisierung einleiten“.  Bollinger selbst reagierte hilflos und überrascht: Der Vorgang, befand er, sei „erklärungsbedürftig gegenüber den Mitgliedern und Wählern.“

Info& auf Mainz&: Alles rund um die historische Landtagswahl in Rheinland-Pfalz, bei der die CDU nach 35 Jahren SPD-Regierung den Machtwechsel schaffte, findet Ihr hier in unserem Mainz&-Dossier zur Landtagswahl.  Eine Analyse zum Ausgang der Landtagswahl samt Zahlen & Fakten lest Ihr hier bei Mainz&:

Mainz&-Analyse: Historischer Machtwechsel in Mainz – CDU siegt nach 35 Jahren, SPD in Schockstarre – Nur noch vier Parteien im Parlament