Der Sonderurlaub für eine Beamtin zu Zwecken der Parteiarbeit bei der SPD in Rheinland-Pfalz war kein Einzelfall: Wie die Tageszeitung „Volksfreund“ berichtet, geht die Landesregierung seit zehn Jahren nach demselben Muster vor – auch der heutige Innen-Staatssekretär Stich war demnach als Landesbeamter von 2014 bis 2021 beurlaubt – für SPD-Parteiarbeit. Die aktuelle Wahlkampfmanagerin wurde in ihrem „Urlaub“ als Beamtin sogar befördert. Die Freien Wähler sprechen auch deshalb inzwischen vom Verdacht auf Haushaltsverstöße – und legen Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein.

Die Affäre um langjährige Sonderurlaube von Landesbeamten weitet sich immer weiter aus, seitdem die Freien Wähler Anfang Februar die Affäre durch ein Gutachten ins Rollen brachten. Darin bezeichnete der Trierer Juraprofessor Till Zimmermann, Experte für Strafrecht und Geldwäsche, die jahrelange Praxis der rheinland-pfälzischen Landesregierung, Beamten Sonderurlaube zu gewähren als rechtswidrig – das hatte 2021 auch bereits der Landesrechnungshof getan.
Inzwischen erschüttert der Fall der Wahlkampfmanagerin von Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) den Wahlkampf, die Beamtin arbeitete im Innenministerium und bekam Sonderurlaub, um den Wahlkampf der Landes-SPD zu managen. Inzwischen wurde bekannt: Die Beamtin wurde während ihres Sonderurlaubs auch noch befördert, wie etwa die „Rheinpfalz“ berichtet, eine Praxis, die der Rechnungshof 2021 so rügte: „Man wird befördert, um ein höheres Amt wahrnehmen zu können“, wer in dem Amt aber gar nicht arbeite, könne auch nicht befördert werden, kritisierte Rechnungshofpräsident Jörg Berres.
Innen-Staatssekretär Stich: 7 Jahre Sonderurlaub für Parteiarbeit
Nun kommt heraus: Der Fall der Wahlkampfmanagerin ist kein Einzelfall. Auch der heutige Innenstaatssekretär Daniel Stich (SPD) bekam als Landesbeamter von 2014 bis 2021 knapp sieben Jahre lang Sonderurlaub – um zunächst als Landesgeschäftsführer der SPD Rheinland-Pfalz und später als Generalsekretär zu arbeiten, wie Recherchen der Rhein-Zeitung und des Trierischen Volksfreunds ergaben. Das Arrangement wurde noch unter dem damaligen Innenminister Roger Lewentz (SPD) genehmigt, der damals auch Chef der rheinland-pfälzischen SPD war.

Heute arbeitet Stich für dessen Nachfolger Michael Ebling (SPD) und ist dort unter anderem zuständig für die rheinland-pfälzische Polizei, den Verfassungsschutz sowie den Brand- und Katastrophenschutz. Stich managte die Landtagswahlkämpfe zu den Wahlen von 2016 und 2021 unter Ministerpräsidentin Malu Dreyer maßgeblich mit, durch die Sonderurlaube stiegen indes seine Pensionsansprüche als Beamter weiter – dazu wurde Stich in seiner Abwesenheit auch noch als Beamter befördert, wie der SWR berichtet. Der Staatsrechtler Ulrich Battis spricht gegenüber dem SWR von einem „eklatanten Verstoß“ gegen die Neutralitätspflicht: Es sei rechtswidrig, dass eine Regierung Beamte über einen Sonderurlaub abstelle, um gezielt für eine Partei zu arbeiten.
Innenminister Ebling hatte vergangene Woche im Innenausschuss das Vorgehen der SPD in der Landesregierung hingegen verteidigt und als rechtlich rechtlich in Ordnung bezeichnet. Sonderurlaube seien „ein etabliertes Instrument“, Beamten Einsätze außerhalb des öffentlichen Dienstes zu ermöglichen, es seien „sämtliche rechtliche Vorgaben eingehalten worden“ – und die Unterstützung der Parteien diene der Funktionsfähigkeit der Demokratie und des Staatswesens insgesamt.
Rechnungshof: Ausgleichszahlungen seit 40 Jahren zu niedrig
Das Innenministerium weist zudem darauf hin, dass die SPD in beiden Fällen dem Land für die Zeit des Sonderurlaubs einen Versorgungszuschlag gezahlt habe, der einen Teil der späteren Pensionsansprüche ausgleicht. Der Landesrechnungshof hatte allerdings schon 2021 festgestellt, dass dieser Versorgungszuschlag die Versorgungsausgaben nicht deckt: Mit gerade 30 Prozent sei er zu niedrig – und bis heute auch nach mehr als 40 Jahren nicht erhöht worden. Aus Sicht des Landesrechnungshofes ist Parteiarbeit – anders etwa als Sonderurlaub für ein Auslandsjahr – eben kein „hinreichend gewichtiges öffentliches Interesse“, das einen Sonderurlaub rechtfertigt.
Ein Beamtenrechtler sagte denn auch dem SWR, der rechtlich korrekte Weg sei eine Freistellung, wolle man einen Beamten in einer Partei beschäftigen – damit wäre das Beamtenverhältnis für die Zeit der Anstellung bei der Partei beendet, ebenso das Sammeln von Pensionsansprüchen.
Die Freien Wähler sehen deshalb inzwischen auch den Verdacht, dass bei den Sonderurlauben haushaltsrechtliche Vorschriften missachtet und das Budgetrecht des Landtages umgangen worden sein könnte. Es sei nicht ausreichend geprüft worden, ob die Landesregierung verpflichtet gewesen wäre, für Staatssekretäre im Sonderurlaub entsprechende Planstellen im Stellenplan des Landeshaushalts vorzusehen, sagte Spitzenkandidat Joachim Streit.
Freie Wähler: Beschwerde bei Generalstaatsanwaltschaft
Tatsächlich seien die bisherigen Stellen mit neuen Staatssekretären besetzt worden, während gleichzeitig die Versorgungsanwartschaften der beurlaubten Amtsinhaber weiter anwachsen konnten – das könnte gegen Haushaltsgrundsätze verstoßen. Die Freien Wähler reichten deshalb nun auch Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens in der Sache durch die Staatsanwaltschaft in Mainz ein. Die hatte einen Anfangsverdacht wegen möglicher Untreue nach kürzester zeit bereits verneint.

Streit forderte zudem erneut, nach der Wahl einen Untersuchungsausschuss im Landtag einzurichten, allerdings ist weiter nicht klar, ob die Freien Wähler den Wiedereinzug ins Parlament überhaupt schaffen. „Sieben Jahre Sonderurlaub für SPD-Parteiarbeit und dann auch noch Beförderung im Urlaub – das ist ein handfester Skandal“, schimpfte Streit: „Wer nicht für den Staat arbeitet, darf auch nicht vom Staat befördert werden. Das versteht jeder Bürger sofort. Nur die Landesregierung offenbar nicht.“
Auch die CDU zeigte sich von den neuerlichen Fällen fassungslos: „Heute bestätigt sich das, was wir in der Sondersitzung des Innenausschusses am vergangenen Donnerstag schon vermutet haben: Die moralisch fragwürdige Sonderurlaub-Praxis zwischen Landesregierung und SPD-Rheinland-Pfalz hat eine lange Tradition“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Klein: „Staat, Verwaltung, Partei – für die SPD-geführte Landesregierung ist seit Jahren alles eins.“
Seit mindestens zehn Jahren würden SPD-Wahlkämpfe von beurlaubten Regierungsbeamten gemanagt, der Fall Stich müsse Ebling zudem selbstverständlich bereits in der Sondersitzung bekannt gewesen sein. „Sagen wollte er letzte Woche nichts – heute bricht das Vertuschungskonstrukt der Herren Ebling und Schweitzer in sich zusammen“, schimpfte Klein. CDU-Generalsekretär Jo Steiniger sprach sogar von einem „bodenlosen Machtmissbrauch“: Die SPD nutze „seit Jahren sämtliche staatlichen Mittel für den eigenen Machterhalt, nach 35 Jahren ist das Land ganz offensichtlich zum SPD-Selbstbedienungsladen geworden“, klagte Steiniger.
Info& auf Mainz&: Mehr zu der Affäre um die Sonderurlaube von Landesbeamten, auch für SPD-Parteiarbeit, lest Ihr hier bei Mainz&.








