Eine neue Corona-Warnampel soll ab Sonntag das Leben in der Pandemie regeln: Künftig gibt es in Rheinland-Pfalz drei Warnstufen, die Einschränkungen bei Personenzahlen im öffentlichen Raum gelten allerdings nur für Ungeimpfte. Maßstab ist zudem nicht mehr allein nur die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen, sondern dazu kommen nun ein Wert für die Einweisung von Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten pro sieben Tage und 100.000 Einwohner sowie der Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten. Sind zwei von drei Markierungen überschritten, wird die entsprechende Warnstufe ausgerufen. das neue Warnstufensystem gilt fortan für alle Lebensbereiche, einen generellen Lockdown hingegen soll es nicht mehr geben.

Stellte am Dienstag ein neues Corona-Warnsystem für Rheinland-Pfalz vor: Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). - Foto: gik
Stellte am Dienstag ein neues Corona-Warnsystem für Rheinland-Pfalz vor: Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). – Foto: gik

„Wir kommen in eine neue Phase der Pandemie-Bewältigung“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag bei der Vorstellung des neuen Warnstufensystems in Mainz. Nach einem entspannten Sommer steigt die Zahl der Neuinfektionen wieder aktuell deutlich an, die Lage sei jetzt aber eine andere als vor einem Jahr, betonte Dreyer: Das Durchschnittsalter der Erkrankten sinke, in der Folge liegen die Patienten länger auf den Intensivstationen. Dort aber lägen inzwischen wieder so viele Menschen wie zuletzt im November, sagte Dreyer weiter – und zu 85 Prozent fänden sich hier ungeimpfte Patienten.

Trotzdem sieht die neue, 26. Corona-Bekämpfungsverordnung keinen Lockdown mehr vor. Stattdessen werde in Zukunft vor allem der Zutritt von Nicht-Geimpften zu Veranstaltungen, in Innenräume sowie für die Gastronomie beschränkt. „Wir haben ein 2G-Plus-Konzept ermittelt, das Teilhabe ermöglicht, aber auch größere Sicherheit bringt“, betonte Dreyer. Die Infektionsgefahr sei „wesentlich geringer“, wenn nur Geimpfte und Genesene Zutritt hätten, das Ziel sei, „ein Stück Normalität zurückzugeben“, dem solle die neue Warnampel Rechnung tragen. „Für Geimpfte und Genese bleibt es bei einem sehr großen Stück Normalität, normaler als wir das lange erleben konnten“, betonte Dreyer. Gleichzeitig werde auch Getesteten die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht, allerdings in deutlich geringerem Umfang je nach Warnstufe.

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Drei Warnstufen mit begrenzten Personenzahlen – nur für Ungeimpfte

Das neue Warnstufen-System für Rheinland-Pfalz, das ab dem 12. September 2021 gilt. - Grafik: rlp
Das neue Warnstufen-System für Rheinland-Pfalz, das ab dem 12. September 2021 gilt. – Grafik: rlp

Ab Sonntag gelten deshalb drei Warnstufen, in der Warnstufe 1 ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit höchstens 25 Personen gestattet, in der Warnstufe 2 mit maximal zehn Personen, und bei Erreichen der Warnstufe 3 reduziert sich die erlaubte Personenanzahl auf fünf. Dabei würden aber immer nur Getestete gezählt, erklärte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD), Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet, ebensowenig Kinder unter 12 Jahren, weil es für diese noch keine Impfmöglichkeit gibt. Damit sei ein Familienfest mit 100 Personen weiter im öffentlichen Raum möglich, sofern diese alle geimpft oder genesen sind, erläuterte Hoch weiter – teilnehmen können an so einer Feier dann je nach Warnstufe maximal 25, zehn oder fünf Nicht-Immunisierte.

Die bisherige Differenzierung zwischen „kleinen“ und „großen“ Veranstaltungen entfällt, in geschlossenen Räumen sind der neuen Verordnung zufolge Veranstaltungen mit bis zu 250 nicht-immunisierten Zuschauern oder Teilnehmern zulässig, aber der Warnstufe 2 dürfen das nur noch 100 Teilnehmer sein, in der Warnstufe 3 lediglich 50. Auch hier gilt aber: Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt, allerdings muss bei Großveranstaltungen weiter entweder der Abstand gewährleistet oder am Platz Maske getragen werden. Diese Regeln gelten zudem nun einheitlich für den Freizeitbereich, die Kultur und den Sport, damit sind auch große Zuschauermengen etwa in Fußballstadien dann möglich, wenn die Zuschauer alle geimpft oder genesen sind.

Bei Veranstaltungen im Freien mit festen Plätzen sind bei Warnstufe 1 bis zu 1.000 nicht-immunisierte Zuschauer zulässig, bei Warnstufe 2 sind es noch 400, bei Warnstufe 3 reduziert sich die Zahl auf 200. Bei Veranstaltungen im Freien ohne feste Plätze sind bei Warnstufe 1 bis zu 500 nicht-immunisierte Teilnehmer erlaubt, bei Warnstufe 2 reduziert sich die zulässige Personenanzahl auf 200, bei Warnstufe 3 auf 100. Für Diskotheken und Clubs sind keine gesonderten Regelungen mehr vorgesehen.

Gaststätten können ab Sonntag ihre Tische wieder voll besetzen - mit Geimpften und Genesenen. - Foto: Adam & Eden
Gaststätten können ab Sonntag ihre Tische wieder voll besetzen – mit Geimpften und Genesenen. – Foto: Adam & Eden

Im Gegensatz zu reinen 2G-Modellen, wie sie etwa Hamburg eingeführt hatte, erlaubt Rheinland-Pfalz damit zusätzlich zu geimpften und Genesenen eine begrenzte Anzahl von negativ Getesteten, das gilt auch für die Gastronomie, die nun die Wahl hat: Wer nur Geimpfte und Genesene einlässt, kann damit sein Lokal praktisch wieder voll besetzen, auch hier gilt dann – je nach Warnstufe – die zusätzliche Anzahl von 25, zehn oder fünf Getesteten. Auch hier gilt: Kinder bis zum 12. Geburtstag zählen dabei nicht mit.

Neu ist auch: Auch für den Arbeitsbereich gilt künftig die 3G-Regel, nach der Arbeitnehmer entweder geimpft oder genesen sein müssen, oder einen negativen Test vorlegen müssen. „Wir haben uns entschieden, auch im Arbeitsbereich ein 3G Modell einzuführen“, sagte Hoch, und betonte: „Wir kommen mit den Impfungen noch nicht gut genug voran, um entspannt in den Herbst zu blicken.“

Die Zahl der Neuimpfungen pro Tag sinkt derzeit ständig, in Rheinland-Pfalz sind derzeit 67,1 Prozent der Menschen einmal geimpft, aber nur 61,5 Prozent vollständig immunisiert. „Wir haben noch rund 750.000 Erwachsene in Rheinland-Pfalz, die noch nicht geimpft sind“, sagte Hoch. Auch bei den Kindern ab 12 Jahren entwickelt sich die Impfquote nur langsam, die Ständige Impfkommission (Stiko) hatte erst Anfang August die Corona-Impfung für alle Kinder empfohlen. Inzwischen sei bei den 12- bis 17-Jährigen jeder 5. Jugendliche vollimmunisiert, informierte Hoch, und appellierte noch einmal eindringlich, sich impfen zu lassen: Ließe sich jeder, für den es möglich sei impfen, „wäre das der größte Schutz für unsere Kinder, Schwanger und Kranken“, betonte der Minister.

Drei Leitwerte definieren künftig die Warnstufen

Die Zahl der Krankenhauseinweisungen wird nun ebenfalls eine Messgröße in der Corona-Pandemie. - Foto: Unimedizin Mainz
Die Zahl der Krankenhauseinweisungen wird nun ebenfalls eine Messgröße in der Corona-Pandemie. – Foto: Unimedizin Mainz

Die Warnstufen selbst setzen sich künftig aus drei Werten zusammen: für die bisherige Sieben-Tage-Inzidenz bei den Neuinfektionen gilt die Warnstufe 1 bis zu einer Inzidenz von 100, zwischen 100 und 200 die Warnstufe 2 und über 200 die Warnstufe 3. Ihr wird nun die Quote der Krankenhauseinweisungen zur Seite gestellt. Auch diese sogenannte „Hospitalisierungsquote“ errechnet sich aus der Zahl der eingewiesenen Covid-19-Patienten binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern eines Kreises oder einer Stadt. Steigt diese Zahl auf mehr als fünf, wird die Warnstufe zwei erreicht, bei einer Hospitalisierungsinzidenz von mehr als 10 die Warnstufe drei. Aktuell würden in Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz 272 Menschen stationär wegen einer Covid-19-Erkrankung behandelt, sagte Hoch weiter, 77 müssten auf Intensivstationen betreut werden.

Kennziffer Nummer drei ist die Belegung der Intensivbetten, diese wird prozentual auf den Anteil der Personen mit Covid-19 bei der Bettenbelegung umgerechnet. Bis zu einem Anteil von 6 Prozent gilt die Warnstufe 1, zwischen 6 und 12 Prozent Warnstufe 2 und bei mehr als 12 Prozent die Warnstufe 3. Betrachtet würden dabei die betreibbaren Intensivbetten, betonte Hoch, am Montag habe der Belastungswert in ganz Rheinland-Pfalz insgesamt bei bei 4,28 Prozent gelegen. Die für die Bevölkerung gültigen Warnstufen werden dann überschritten, wenn zwei der drei Kennwerte die jeweilige Marke überschritten haben. Aktuell lägen bereits alle Regionen in Rheinland-Pfalz in der Warnstufe 1, sagte Dreyer weiter, manche Regionen stünden auch kurz vor der Warnstufe 2 – welche, sagte sie nicht.

Warnampel gilt auch für Schulen und Kitas

Die neuen Warnstufen gelten auch für Schulen, hier wird vorerst weiter getestet. - Foto: dpa
Die neuen Warnstufen gelten auch für Schulen, hier wird vorerst weiter getestet. – Foto: dpa

Neu ist auch: Die neue Warnampel gilt nun auch für Schulen und Kitas. Bei Warnstufe eins in einem Kreis oder einer Stadt gilt die Maskenpflicht auch in den Schulgebäuden, nicht aber am Platz und im Freien. Bei Warnstufe 2 muss in weiterführenden Schulen die Maske auch am Platz getragen werden, nicht aber in den Grundschulen. Bei Warnstufe 3 wiederum gilt für alle die Maskenpflicht am Platz und im Gebäude, lediglich im Freien kann darauf verzichtet werden. Bei der Schülerbeförderung gilt weiterhin eine strenge Maskenpflicht, ebenso im gesamten ÖPNV und auch weiter beim Einkaufen. Für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder etwa die Fußpflege gilt weiter die 3G-Regel, Ungeimpfte müssen hier also auch weiter einen negativen Coronatest vorweisen.

Die Quarantäneregeln in den Schulen werden hingegen entschärft: Bei einem Infektionsfall muss künftig erst einmal nur die infizierte Person in Quarantäne, für alle anderen in der Klasse „heißt es: fünf Tage lang testen und sofort Maskenpflicht“, sagte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD). Ausgenommen hiervon seien aber auch wieder geimpfte und Genenese – obwohl auch Geimpfte nachweislich das Virus weiter tragen können. Hubig sagte dazu auf Mainz&-Nachfrage, die Geimpften schützten sich selbst und andere dann ja durch das Tragen einer Maske. Zudem können die Gesundheitsämter auch strengerer Regeln verhängen.

Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) mit Maske bei einem Schulbesuch. - Foto: dpa
Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) mit Maske bei einem Schulbesuch. – Foto: dpa

Die regelmäßigen Tests zweimal pro Woche an den Schulen werden vorerst weitergeführt, man werde gemeinsam mit den anderen Bundesländern „schauen, wie das Testkonzept fortgesetzt wird“, sagte Hubig dazu. In den Kitas gilt beim Bringen und Holen der Kinder Maskenpflicht für Erwachsene, die Kinder selbst müssen weiter keine Maske tragen. Ein generelle Maskenpflicht in der Einrichtung greift hier erst ab Warnstufe 3. Bereits am Montag hatte das Land neue Quarantäneregeln für Kitas verkündet: Danach müssen Kinder mit einer Corona-Infektion weiterhin unverzüglich in Quarantäne, die übrigen Kinder in der gleichen Betreuungsgruppe müssen zwar auch zunächst in Absonderung, können aber unmittelbar mit Hilfe eines negativen PCR-Tests „freigetestet“ werden.

Das neue Ampel-System sei nötig, „weil sich die Zeiten vollkommen verändert haben“, betonte Dreyer. Solche Ampeln gebe es bereits in anderen Bundesländern wie etwa Mecklenburg-Vorpommern, dort funktionierten sie „einwandfrei“, unterstrich die Ministerpräsidentin. Auch Dreyer warb zudem noch einmal eindringlich dafür, sich impfen zu lassen: „Viel zu viele sind noch nicht geimpft, die Pandemie ist nicht vorüber“, mahnte die Ministerpräsidentin: „Wir sind weit davon entfernt, sagen zu können, dass wir uns gedankenlos bewegen können in der Gesellschaft.“ Jetzt gelte es, jene zu schützen, die sich nicht impfen lassen könnten, wie Kinder, Schwangere und kranke Menschen. „Die Kinder haben sehr viel Respekt gezeigt, um Ältere zu schützen“, mahnte Dreyer, jetzt geht es für jeden Erwachsenen darum „zu überdenken, ob man diese Verantwortung nicht zurückgibt und Kinder schützt, indem man sich impfen lässt.“

Info& auf Mainz&: Die ausführlichen Bestimmungen der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz  sollen am Mittwoch oder Donnerstag veröffentlicht werden, Ihr findet sie dann auf dieser Internetseite des Landes. Die aktuellen Werte der drei Leitindikatoren werden auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

 

 

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