Veranstalter und DEHOGA Rheinland-Pfalz kämpfen weiter um eine Genehmigung für das Mainzer Oktoberfest in letzter Minute. Es gebe brandneue Gutachten, die bisher weder der Stadt n och dem Verwaltungsgericht vorgelegen hätten, argumentierte am Mittwoch DEHOGA-Präsident Gereon Haumann, und die bescheinigten: Das Zelt sei standsicher, der Brandschutz gewährleistet. „Wir haben jetzt einen neuen Sachverhalt“, argumentierte Haumann, das 20. Oktoberfest wäre „das sicherste“ in seiner Geschichte.

Am Montag hatte die Stadt Mainz dem Festzelt für das Mainzer Oktoberfest auf dem Mainzer Messegelände endgültig die Genehmigung verweigert, und damit das Fest de facto abgesagt. Der Mainzer Baudezernent Ludwig Holle (CDU) berief sich dabei auch auf eine ausführliche Einschätzung des Mainzer Verwaltungsgerichts, das bescheinigte: Das Festzelt sei in der derzeitigen Form nicht genehmigungsfähig, der Veranstalter habe „die Standsicherheit und den Brandschutz auch nicht durch die vorgelegten sachverständigen Stellungnahmen“ nachweisen können.
Veranstalter Karl Strack mit seiner Mainzer Messegesellschaft (MMG) bekamen nun aber Unterstützung durch den Hotel- und Gaststättenverband, und dessen Präsident Gereon Haumann hatte für Mittwochnachmittag zu einer Pressekonferenz in eben jenes Festzelt geladen. Und dabei plädierte Haumann an die Stadt Mainz, sich den Genehmigungsprozess noch einmal neu anzusehen: „Es gibt in der Gesamtabwägung gute Gründe, den gesamten Sachverhalt einer neuen Prüfung und Bewertung zu unterziehen – und das 20. Mainzer Oktoberfest zu genehmigen“, sagte Haumann.
Haumann: „Sprechen über komplett neuen Sachverhalt“
Haumanns Argument: Es gebe inzwischen zwei neue Gutachten von höchste renommierten Büros zu Thema Standsicherheit und Brandschutz, die bislang weder der Stadt Mainz noch dem Verwaltungsgericht Mainz vorgelegen hätten. „Wir sprechen heute über einen komplett neuen Sachverhalt“, betonte Haumann, die Gutachter hätten jetzt schlicht keine Bedenken mehr gegen die Durchführung der Veranstaltung. Haumann legte dazu der Presse mehrere Gutachten vor, darunter ein Protokoll zur Bauüberwachung sowie eine Brandschutztechnische Stellungnahme.

Zudem betonte Haumann, Veranstalter Karl Strack habe sich intensiv bemüht, den Anforderungen der Stadt Mainz gerecht zu werden. So habe er Angebote für ein neues Festzelt eingeholt, nach einer Zusage sein altes Zelt – für das es keine Genehmigung der Stadt mehr gab – „im August abgebaut und eingelagert“. Dann aber sei das Angebot geplatzt, erst daraufhin habe Strack sein altes Zelt an neuem Ort wiederaufgebaut – und das sei jetzt nun „eindeutig ein fliegender Bau“ für den geringere Anforderungen bei der Genehmigung gelten.
Genau dieser Einstufung als „fliegender Bau“ hatte das Verwaltungsgericht vehement widersprochen und dabei auch auf die Historie verwiesen, denn das Zelt war mehrere Jahre hinweg auf dem Messegelände aufgebaut gewesen. Haumann räumte ein, das Festzelt wäre „aufgrund der langen Dauer sicher ein permanenter Bau gewesen“, doch nun sei es ein „fliegender Bau“, „weil es geeignet und dazu bestimmt ist, an verschiedenen Orten aufgestellt und wieder zerlegt zu werden.“ Genau dafür gebe es auch eine TÜV-Genehmigung, die noch bis zum 31. März 2028 gültig sei, zudem wolle Strack das Zelt künftig auch in den Verleih geben, und habe dafür auch schon Interessenten.
Gutachten: „Keine Bedenken“ bei Brandschutz und Standsicherheit
„Die ganze Konstruktion in Aluminium-Leichtbauweise mit ihren Schraubverbindungen ist dafür ausgelegt, wiederholt auf- und abgebaut zu werden“, heißt es denn auch in dem vorgelegten Gutachten, weitere Merkmale seien das Fehlen eines Fundaments sowie die Verankerung mithilfe von Erdnägeln. Inzwischen sei die gesamte Konstruktion „in Ordnung“, bescheinigte der Prüfingenieur vom Bad Kreuznacher Büro Verheyen. Dass das Gericht von einem von der Stadt angeordneten Abbau im September sprach, wollte Haumann nicht kommentieren: Zur Historie wolle er sich nicht äußern. Strack selbst äußerte sich auf der gesamten Pressekonferenz ebenfalls nicht.

Eine brandschutztechnische Stellungnahme vom Montag, dem 05. Oktober 2026, kommt zudem zu dem Ergebnis, es gebe „insgesamt nach derzeitigem Stand keine Bedenken gegen die Inbetriebnahme des Festzeltes zur Durchführung des Oktoberfestes 2026.“ Haumann räumte aber auch ein, dass das Gutachten sechs schwere Mängel festgestellt hatte, wie das Fehlen von Fluchttüren, eine verklemmte Ausgangstür, sowie eine in einen Fluchtweg hineinragende Holzwand – die Mängel seien „nachweislich behoben“, sagte Haumann, brennbare Einbauten wie Holzwände entfernt worden.
Zudem sollte das 20. Mainzer Oktoberfest erstmals in seiner Geschichte rauchfrei stattfinden, auch das sei „eine wesentliche Verbesserung der vorhandenen Brandschutzsituation“, betonte der DEHOGA-Präsident. Die Gutachter seien hoch renommierte Büros, die Sicherheit von Gästen, Mitarbeitern und Künstlern „definitiv“ gegeben.
Appell an die Stadt: Neue Bewertung der Lage, Gesamtabwägung
„Damit wage ich zu sagen: Wenn die Stadt dieses Zelt zur Nutzung als Oktoberfest genehmigt, werden die Besucher das sicherste Oktoberfest hinsichtlich an Standsicherheit und Brandschutz haben, das in 20 Jahren auf der Hechtsheimer Messe angeboten wurde“, betonte Haumann. Sein Appell an die Stadt lautete deshalb, „zu erkennen: wir haben einen ganz neuen Sachverhalt, eine ganz neue Situation“, sagte Haumann. Er erlebe die Stadt „konstruktiv und kompetent“, man sei in intensivem Austausch.

Er bitte um eine „Gesamtgüterabwägung“, die auch die rund 40.000 Besucher einbeziehe, die schon Karten gekauft hätten, die vielen Dutzend Mitarbeiter, sowie die Bedeutung für die Wirtschaft in der Region mit Taxifahrern, Bäckern und Metzgern, dem Einzelhandel samt Dirndlverkauf. Dem Veranstalter drohe ein wirtschaftlicher Schaden in „sechsstelliger oder sogar siebenstelliger Höhe“, und es gehe „auch um das Image des Veranstalters und der Stadt Mainz“.
Die Stadt habe die neuen Unterlagen nun in den vergangenen 24 Stunden erhalten, der Betreiber sei auch bereit, den Beginn des Festes zu verschieben, „das würde allen Beteiligten Luft verschaffen“, sagte Haumann. Gefragt, ob die Stadt sich denn überhaupt über das Urteil des Verwaltungsgerichts hinwegsetzen kann, antwortet Haumann: Angesprochen „Ich glaube, die Stadt hat die Möglichkeit, weil es einen neuen Sachverhalt gibt.“ Ob das die Stadt auch so sieht, ist nun die spannende Frage – und zur Stunde noch unklar. „Wenn alle Beteiligten guten Willens“ seien und miteinander ins Gespräch kämen, „sollte die Genehmigung des Jubiläums-Festzeltes auf jeden Fall möglich sein“, fügte Haumann hinzu.
Info& auf Mainz&: Ausführliche Berichte über die Vorgeschichte zur Genehmigung des Mainzer Oktoberfestes findet Ihr in unseren Berichten auf Mainz&, etwa hier:






