Die Riege der Stadtteile mit verlängerten Öffnungszeiten für die Gastronomie wächst: Ab dem 1. August kommt nun auch Mainz-Laubenheim dazu. Auch dort kann man also künftig an Wochenenden und vor Feiertagen bis Mitternacht draußen sitzen und bewirtet werden – das Ganze gilt vorerst bis zum 31. Oktober 2026. 2025 hatte die Stadt Mainz erstmals die rigiden Regelungen für Außenbewirtung in der Mainzer Innenstadt gelockert, das kam so gut an, dass die Regelung 2026 verlängert wurde.

Der Beichtstuhl in der Kapuzinergasse in der Mainzer Altstadt. - Foto: gik
Der Beichtstuhl in der Kapuzinergasse in der Mainzer Altstadt. – Foto: gik

Im Januar 2026 hatte Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos) die neuen längeren Bewirtungszeiten auch für 2026 erneuert, das galt zunächst für die Altstadt und die Neustadt. Damit dürfen Gäste von Gastronomiebetrieben jeweils freitags, samstags und vor gesetzlichen Feiertagen bis Mitternacht draußen bewirtet werden, damit wolle man dem massiv veränderten Freizeitverhalten Rechnung tragen, ebenso wie „der schwierigen wirtschaftlichen Situation der Gastronomie“, argumentierte Haase.

Das weckte Begehrlichkeiten auch in den Stadtteilen, die Folge: Seit dem 30. April darf man auch in Mainz-Hechtsheim und Mainz-Gonsenheim in Gastronomiebetrieben bis Mitternacht draußen sitzen. Die Regelung gilt für die Sommermonate bis zum 31. Oktober und sind an strenge Lärmauflagen geknüpft. Und jetzt darf sich auch Mainz-Laubenheim auf verlängerte Außenbewirtungszeiten freuen: Ab dem 1. August gelten sie auch für den kleinen Mainzer Stadtteil am Rhein.

- Werbung -
Werben auf Mainz&
Werbung

 

Haase: Gastronomie unterstützen, Nachtruhe für Anwohner sichern

„Mit den erweiterten Außenbewirtungszeiten wollen wir die lebendige Gastronomiekultur in unseren Stadtteilen unterstützen und gleichzeitig einen fairen Ausgleich zwischen Gastronomie, Gästen und Anwohnerinnen und Anwohnern sicherstellen“, sagte Haase nun. Entscheidend sei, dass die erweiterten Möglichkeiten verantwortungsvoll genutzt würden und der Schutz der Nachbarschaft gewährleistet bleibe. „Dies findet Anklang – nun folgt auch der Stadtteil Laubenheim mit zeitlich erweiterten Angeboten“, freute sich Haase.

Weingenuss in den Weinbergen von Mainz-Ebersheim. - Foto: gik
Weingenuss in den Weinbergen von Mainz-Ebersheim. – Foto: gik

Die Maßnahme garantiere sowohl Bürgern als auch der Gastronomie „einen deutlichen Mehrwert“, betonte der OB: „An heißen Tagen ermöglicht sie es den Menschen, sich auch in den späteren Abendstunden bei angenehmeren Temperaturen noch im Freien aufzuhalten. Gleichzeitig eröffnet sie Gastronomiebetrieben die Chance, ihre Außenbereiche länger zu nutzen.“ Die Regel gilt für Gastronomiebetriebe mit genehmigter Außenbewirtung in den Ortsbezirken Mainz-Laubenheim.

Für die Betriebe gelten weiterhin klare Auflagen, betont man bei der Stadt zudem: Die zulässigen Lärmgrenzwerte müssen eingehalten werden, es sind geeignete Maßnahmen zur Eigenüberwachung zu treffen und eine ausreichende Nachtruhe der Anwohner ist sicherzustellen. Musikdarbietungen im Außenbereich sowie Musik- oder Fernsehübertragungen aus Innenräumen in den Außenbereich sind ab 22.00 Uhr nicht mehr zulässig. Fenster und Türen der Gaststätten müssen ab diesem Zeitpunkt geschlossen bleiben. Bei wiederholten Verstößen kann die Allgemeinverfügung für einzelne Betriebe widerrufen oder eingeschränkt werden.

Info& auf Mainz&: Mehr zum Thema lest Ihr hier auf Mainz&.

Stadt Mainz: Auch im Sommer 2026 bis Mitternacht draußen sitzen – Stadt verlängert erneut Zeiten für Außengastronomie