Hessen gehört zu den Bundesländern mit den derzeit höchsten Zahlen an Corona-Infektionen, praktisch das gesamte Rhein-Main-Gebiet ist inzwischen Corona-Hotspot. Die Stadt Frankfurt gehört mit 118 Fällen pro 100.000 Einwohnern bei der 7-Tages-Inzidenz gar zu den tiefroten Regionen – das Land Hessen schärfte deshalb am Montag seinen Corona-Ampel mit einer „Stufe Dunkelrot“ nach. Im öffentlichen Raum dürfen sich dann maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei Hausständen treffen, auch sonst erließ Hessen strenge Regeln für Feiern und öffentliche Veranstaltungen. Das Beherbergungsverbot kippte die Regierung dagegen.

Verkündete schärfere Corona-Maßnahmen: Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag in Wiesbaden. - Foto: Staatskanzlei Hessen
Verkündete schärfere Corona-Maßnahmen: Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag in Wiesbaden. – Foto: Staatskanzlei Hessen

Hessen war mittlerweile eines der letzten Bundesländer, das noch am Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Corona-Hotspots festgehalten hatte, reihum waren in den vergangenen Tagen das als unsinnig und wirkungslos kritisierte verbot entweder von Regierungen gekippt oder von Gerichten aufgehoben worden. Am Montag zog Hessen nun nach: Das Verbot habe sich „nicht als zielführend erwiesen“, sagte Bouffier laut Hessenschau, es gebe vergleichsweise wenige Ansteckungen in Hotels – Hessen schließe sich damit nun der überwiegenden Mehrheit der anderen Bundesländer an. Mit der Abschaffung sollten auch die Testkapazitäten für dringende medizinische Zwecke geschont werden.

Ebenfalls abgeschafft sind die bisherigen Regelungen zu Tests für Reiserückkehrer – sie gelten nicht mehr. Reiserückkehrer aus Corona-Hotspots können sich damit nicht mehr wie bisher mit einem negativen Test direkt nach Ankunft „befreien“, sondern müssen gleich in Quarantäne. Eine „Frei-Testung“ mit einem negativen Corona-Test ist erst ab dem fünften Tag möglich. Hessen kündigte zudem an, die Schulträger mit 10 Millionen Euro zur Anschaffung von Luftreinigungs- und ähnlichen Geräten zu unterstützen.

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Auch Wiesbaden ist inzwischen Corona-Hotspot,. hier gelten nun strenge Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. - Foto: gik
Auch Wiesbaden ist inzwischen Corona-Hotspot,. hier gelten nun strenge Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. – Foto: gik

Ansonsten setzte das Nachbarland wie zuvor schon Rheinland-Pfalz die Beschlüsse um, die Bund und Ländern vergangene Woche vereinbart hatten. Bouffier mahnte, es gehe darum, die eigene Gesundheit und die von anderen zu schützen. Hessen habe früh eine Corona-Warnampel mit einem Notfallmechanismus etabliert, damit habe man bislang sehr gut auf lokale Ausbrüche reagieren können. „Dieses System haben wir nun überarbeitet und Maßnahmen wie eine Ausweitung der Maskenpflicht, weitere Zuschauerbeschränkungen bei Veranstaltungen und Sperrstunden in der Gastronomie aufgenommen“, sagte Bouffier weiter: „Daran führt derzeit leider kein Weg vorbei.“

Für Hessen gelten deshalb nun diese Warnstufen und damit verbundenen Einschränkungen:

Stufe Grün: Inzidenz unter 20 Fällen.

Stufe Gelb: Inzidenz höher als 20 Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tage

  • Öffentliche Veranstaltungen: Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich mit einem Widerrufsvorbehalt für den Fall steigender Infektionszahlen zu verbinden.
  • Kontrollen: Ordnungsämter müssen die Einhaltung der Maßnahmen verstärkt kontrollieren.
  • Gesundheitsämter: Es muss ein Personalbestand von fünf Mitarbeitenden pro 20.000 Einwohnern zur Kontaktpersonennachverfolgung sichergestellt werden.

Stufe Orange: Inzidenz höher als 35 Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tage

  • Öffentliche Veranstaltungen: Nicht mehr als 150 Teilnehmende. Ausnahmen müssen vom Gesundheitsamt unter Anwendung eines Hygienekonzepts genehmigt werden. Bereits erteilte darüberhinausgehende Genehmigungen sind zu überprüfen und ggf. zu widerrufen.
  • Maskenpflicht: Die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes wird ausgeweitet auf die Bereiche Vergnügungsstätten (bspw. Freizeitparks), überall außerhalb des eigenen Sitzplatzes bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Gastronomie, in Kirchen und vergleichbaren Räumen. Patienten müssen bei einem Transport eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Private Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen (oder zwei Hausständen).
  • Feiern in privaten Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 15 Personen (oder zwei Hausständen) dringend empfohlen.
  • Sperrstunde: Für gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten wird den Städten und Gemeinden eine Schließung von 23.00 bis 6.00 Uhr empfohlen.

Stufe Rot: Inzidenz höher als 50 Fälle

Zu den strikten Beschränkungen der Stufe Orange kommen nun noch hinzu:

  • Maskenpflicht: Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Für besonders belebte Straßen und Plätze ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mindestens zu empfehlen. In ambulanten Pflegediensten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt Maskenpflicht.
  • Private Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen (oder 2 Hausständen).
  • Feiern in privaten Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen (oder zwei Hausständen) dringend empfohlen.
  • Sperrstunde und Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit: Für gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten ist eine Schließung von 23 bis 6 Uhr festzulegen. Der Konsum im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist zwischen 23 und 6 Uhr verboten.
  • Öffentliche Veranstaltungen: In der Regel nicht mehr als 100 Teilnehmende. Ausnahmen bedürfen eines abgestimmten Hygienekonzeptes.

Stufe Dunkelrot: Inzidenz höher als 75 Fälle oder bei weiterem kontinuierlichen Anstieg über zehn Tage über 50 Fälle

  • Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei Hausständen treffen.
  • Öffentliche Veranstaltungen: Bereits erteilte oder noch zu erteilende Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen sind mit einem strengen Maßstab zu überprüfen und ggf. zu widerrufen.

Damit gelten in Hessen, und damit auch in Kastel und Kostheim, nun schärfere Regeln für Feiern oder Veranstaltungen als in Mainz – die Stadt Wiesbaden hatte am Montag angekündigt, die Regeln des Landes übernehmen zu wollen. Wiesbaden meldete am Montag einen Anstieg der 7-Tages-Inzidenz auf 72,2 Fälle pro 100.000 Einwohner – Wiesbaden ist damit ebenso Hotspot wie praktisch das gesamte Rhein-Mainz-Gebiet.

Info& auf Mainz&: Mehr zu den Zahlen und Maßnahmen in Wiesbaden lest Ihr hier bei Mainz&, alle aktuellen Entwicklungen sowie die detaillierten Corona-Maßnahmen für Wiesbaden findet Ihr hier im Internet, die für ganz Hessen genau hier (Link wurde leider deaktiviert).

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