Ab dem morgigen Samstag gelten auch in Rheinland-Pfalz neue und verschärfte Corona-Regeln: Mit 2G im Einzelhandel, 2G-plus in Restaurants und Freizeiteinrichtungen sowie Beschränkungen von Großveranstaltungen will die Politik die vierte Corona-Welle brechen. Besonders hart trifft es Ungeimpfte: Für sie gilt ab Samstag faktisch ein Lockdown, dazu neue Kontaktbeschränkungen. Rheinland-Pfalz verspricht zudem, es werde strenge Kontrollen aller Regeln geben, Corona-Hilfsprogramme für betroffene Branchen sollen verlängert werden. Eine erste  Ausnahme gibt es aber auch schon.

Anlauf zum Hochsprung: So sieht Karikaturist Ralf Böhme den Krisenstab des Bundes und die vierte Corona-Welle... - Grafik: RABE Cartoon
Anlauf zum Hochsprung: So sieht Karikaturist Ralf Böhme den Krisenstab des Bundes und die vierte Corona-Welle… – Grafik: RABE Cartoon

Am Donnerstag hatten Bund und Länder in einer Ministerpräsidentenkonferenz ihre anvisierten Beschlüsse vom Dienstag konkretisiert und verabschiedet, daraufhin passte auch Rheinland-Pfalz seine Corona-Verordnung neu an. Die neue Corona-Verordnung gilt nun ab dem morgigen Samstag, den 4. Dezember, Kernpunkte sind dabei flächendeckend 2G im Einzelhandel – außer Geschäften des täglichen Bedarfs -, 2G-plus in Gastronomie und Freizeit in Innenräumen sowie eine Begrenzung von Besucherzahlen bei Großveranstaltungen. Damit dürfen schon ab Samstag „nur“ noch 10.000 Besucher zu Fußballspielen in Rheinland-Pfalz.

„Die Pandemie trifft ganz Deutschland hart, in vielen Regionen geraten Krankenhäuser an die Grenzen, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Donnerstagabend in Mainz. Deshalb sei es „wichtig, gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Infektionszahlen sinken und unser gesamtes Gesundheitssystem entlastet wird.“ In den Schulen gilt nun wieder ab Montag eine Maskenpflicht für alle Schulen und alle Klassenstufen im Unterricht, auch in den Kitas kehrt die Maskenpflicht zurück.

- Werbung -
Werben auf Mainz&

30 Millionen Impfungen bis Jahresende

Impfbusse, Impfzentren - Rheinland-Pfalz will bis Jahresende eine Million Menschen zusätzlich impfen. - Foto: Staatskanzlei RLP/Sämmer
Impfbusse, Impfzentren – Rheinland-Pfalz will bis Jahresende eine Million Menschen zusätzlich impfen. – Foto: Staatskanzlei RLP/Sämmer

Bund und Länder hatten gemeinsam vereinbart, man wolle bis zum Jahresende 30 Millionen Impfungen schaffen, gerechnet wird das allerdings von Mitte November, dem Startpunkt der Booster-Impfungen an. Das Ziel ist durchaus ambitioniert angesichts der anhaltenden langen Schlangen vor Impfbussen und Impfzentren sowie immer neuen Berichten über ausbleibende Impfstofflieferungen im Bund. In Rheinland-Pfalz seien aber bereits 35 Prozent aller derer geboostert, die derzeit eine Auffrischungsimpfung bräuchten sagte Dreyer weiter. Trotzdem müsse Rheinland-Pfalz bis Ende Dezember eine Million Impfungen schaffen, „das trauen wir uns auch zu“, betonte die Regierungschefin.

Rheinland-Pfalz habe inzwischen wieder neun Impfzentren im Einsatz, dazu 21 Impfstellen an Kliniken, 15 kommunale Impfstellen sowie 12 Impfbusse. „Die Lieferungen sind nicht so gekommen, wie man sich das gewünscht hat“, räumte Dreyer weiter ein, der Bund habe nun aber Besserung versprochen. Große Hoffnung setze sie dabei in den neuen Bund-Länder-Krisenstab im Bundeskanzleramt, der bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung unterstützen soll. Bei einem „Runden Tisch Impfen“ in der Staatskanzlei am Donnerstag habe sich „klar gezeigt, dass wir sehr schnell, agil und auch unkonventionell Schutzimpfungen ermöglichen müssen, und dafür brauchen wir eine verlässliche Impfstofflieferung.“

Verkündete schärfere Corona-Regeln für Rheinland-Pfalz: Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). - Foto: gik
Verkündete schärfere Corona-Regeln für Rheinland-Pfalz: Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). – Foto: gik

Der Bund werde zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen durchführen dürfen, sagte Dreyer weiter. So sollen etwa auch Apotheker und Zahnärzte zu Impfungen berechtigt werden. In Rheinland-Pfalz hätten bereits 100 Apotheker eine Zusatzqualifikation für die Corona-Impfung, 75 könnten im Januar hinzukommen, sagte Dreyer: „In Rheinland-Pfalz stehen alle bereit, um möglichst schnell möglichst viele Menschen zu impfen.“ Gleichzeitig wird der Bund wohl die Dauer des geltenden Impfstatus‘ verkürzen, sofern keine Auffrischungsimpfung erfolge, auf welche Dauer wolle man sich bis zum Jahresende verständigen.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Ungemütlich wird es ab dem 4. Dezember für Ungeimpfte: Für sie gelten nun wieder strenge Kontaktbeschränkungen. Danach dürfen Ungeimpfte im öffentlichen oder privaten Raum nur noch höchstens zwei weitere ungeimpfte Personen eines weiteren Haushaltes außerhalb des eigenen treffen, Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt.

Die Regeln zu 2G im Einzelhandel. - Grafik: Staatskanzlei RLP
Die Regeln zu 2G im Einzelhandel. – Grafik: Staatskanzlei RLP

2G-Regel im Einzelhandel

Für den Einzelhandel gilt am Samstag bundesweit und flächendeckend die 2G-Regel, damit haben NUR Geimpfte und Genesene mit Nachweis Zutritt den den Läden. Ausgenommen sind lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelgeschäfte oder Drogerien. Welche Geschäfte davon ausgenommen sind, orientiert sich am Katalog der Bundesnotbremse. „Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden“, betonte die Ministerpräsidentin, Einzelhändler klagen bereits, sie wüssten nicht, wie das gehen solle – die Industrie- und Handelskammer fordert, Stichproben an der Kasse müssten reichen.

2G und 2G-plus bei Kultur- und Freizeitgestaltung

Bundesweit gilt künftig der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genese – also die 2G-Regel. In Rheinland-Pfalz heißt es aber zusätzlich: Überall dort, wo keine Maske getragen werden kann, ist auch für Geimpfte und Genesene ein Test notwendig – also 2G-plus. „Innen gilt 2G immer dort, wo man dauerhaft eine Maske tragen kann“, erklärte Dreyer, „es gilt 2G-plus, wo keine Maske getragen werden kann.“ Damit gilt also auch in Restaurants sowie bei der Kosmetikerin der Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Schnelltest, zum Friseur hingegen reicht die 2G-Regel ohne Test, wenn die Maske oben bleibt.

Die Regeln zu 2G-Plus in Rheinland-Pfalz. - Grafik: Staatskanzlei RLP
Die Regeln zu 2G-Plus in Rheinland-Pfalz. – Grafik: Staatskanzlei RLP

Generell ausgenommen sind in Rheinland-Pfalz davon Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate, sie brauchen generell keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 17 Jahre gilt überall 3G – geimpfte und genesene Kinder über 12 Jahre brauchen also auch im Kino oder der Gastronomie keinen Test. Ein aktueller Test unter Aufsicht kann zudem vor Ort vorgenommen werden, heißt es aus der Staatskanzlei weiter. Dieser gelte dann aber nur für diesen speziellen Anlass und gelte nicht als allgemeiner Testnachweis.

Zudem verkündete Rheinland-Pfalz nur einen Tag später bereits eine weitere Ausnahme: Geboosterte sind von der Testpflicht bei 2G-plus ebenfalls befreit – und zwar bereits einen Tage nach der Auffrischungsimpfung. Die Auffrischungsimpfung erhöhe den Impfschutz enorm, verteidigte Dreyer die neue Regel. Geboosterte bräuchten deshalb für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr, der Impfstatus mit der erfolgten Auffrischungsimpfung reiche aus.

Großveranstaltungen in Sport & Kultur

Fußballspiele, Konzerte oder ähnliche Veranstaltungen, die sehr viel Publikum mit einem weiten Einzugskreis anziehen werden deutlich eingeschränkt, und zwar mit einer Begrenzungen der Auslastung und einer absoluten Obergrenze von Zuschauenden. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf demnach nur 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien dürfen nur 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 10.000 Zuschauenden. Das trifft vor allem Fußballstadien, manche Länder erlauben hier noch deutlich mehr Zuschauer, bis zu 15.000 – so hatten es Bund und Länder eigentlich in einem Kompromiss vereinbart.

Die Regeln für Kultur & Freizeit in Rheinland-Pfalz. - Grafik: Staatskanzlei RLP
Die Regeln für Kultur & Freizeit in Rheinland-Pfalz. – Grafik: Staatskanzlei RLP

Dreyer machte klar, sie sei mit diesem Kompromiss unzufrieden, deshalb gelten für Rheinland-Pfalz strengere Regeln. „Ich liebe Fußball, aber er sollte nicht zum Gefahrenherd werden“, betonte Dreyer. Darüber hinaus sollten auch hier wie bei anderen Großveranstaltungen medizinische Masken getragen werden, Zutritt haben auch hier ohnehin nur noch Geimpfte oder Genesene (2G). „In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden“, betonte die Ministerpräsidentin. Die gute Nachricht für alle Schausteller: Weihnachtsmärkte dürfen in Rheinland-Pfalz vorerst weiter stattfinden.

Hot-Spots sowie Clubs & Diskotheken

Bund und Länder vereinbarten zudem wieder eine neue Hotspot-Regelung – und dafür gilt nun doch wieder die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohnern müssen dann alle Kontakte reduziert werden – auch für Geimpfte und Genesene. Bei privaten Feiern und Zusammenkünften gilt hier dann eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. Laut Bundesbeschluss sollen zudem spätestens ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen Clubs und Diskotheken geschlossen werden.

Dreyer kündigt scharfe Kontrollen an

Polizei und Ordnungsämter sollen die neuen Regeln streng kontrollieren. - Foto: Polizei Mainz
Polizei und Ordnungsämter sollen die neuen Regeln streng kontrollieren. – Foto: Polizei Mainz

Dreyer kündigte zudem an, die Politik werde „strenge Kontrollen aller Regeln sicherstellen.“ Das gelte insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen. Dabei sollten Schwerpunkt-Kontrollen „die ohnehin verstärkten Kontrollmaßnahmen im täglichen Dienst von Polizei und kommunalen Ordnungsbehörden“ ergänzen, so die Ministerpräsidentin.

Schärferes Infektionsschutzgesetz & Hilfen

Zudem soll nun doch das gerade verbesserte Infektionsschutzgesetz des Bundes noch einmal neu angepasst werden – die Länder baten den Bund um zusätzliche Maßnahmen, die gerade erst aus dem Gesetz gestrichen wurden. So sollen in Gegenden mit einem sehr hohen Infektionsgeschehen wieder zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, ein Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums sowie Beschränkungen von Ansammlungen und Einschränkungen bei Hotelübernachtungen möglich sein.

Damit Regelungen wie die Schließung von Clubs überhaupt wieder möglich werden, muss der Landtag Rheinland-Pfalz zudem erst einmal wieder eine „epidemische Lage“ und eine Gefährdung der Bevölkerung beschließen: Den Ländern stehen solche verschärften Corona-Maßnahmen erst dann wieder zur Verfügung, wenn sie eine „konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“ offiziell erklären. Das soll nun in einer Sondersitzung am kommenden Dienstag geschehen. Erst danach kann Rheinland-Pfalz überhaupt wieder Kulturveranstaltungen untersagen oder Freizeitparks schließen, oder aber den Alkoholkonsum im öffentlichen Raum zeitlich begrenzen – mit dem Ende der bundesweiten pandemischen Notlage waren genau diese Maßnahmen den Ländern genommen worden.

Hilfsinstrumente für die von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte sowie Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden, heißt es aus der Staatskanzlei zudem. Ebenso würden die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert. Der Bund hatte zudem bereits angekündigt, die Überbrückungshilfen zu verlängern, die neuen Bedingungen für die Überbrückungshilfe IV wurden bereits veröffentlicht – mehr dazu hier beim Bundeswirtschaftsministerium.

Info& auf Mainz&: Alle neuen Corona-Regeln könnt Ihr hier beim Land Rheinland-Pfalz nachlesen. Neue Regeln für die Stadt Mainz sowie einen Besuchsstopp für die Mainzer Uniklinik findet Ihr hier bei Mainz&.  Alle Informationen rund um das Coronavirus, zu Studien, neuen Regeln und Veranstaltungsabsagen findet Ihr hier in unserem Corona-Dossier auf Mainz&.

HINTERLASSEN SIE EINEN KOMMENTAR

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein