Das Tierheim in Mainz kämpft schon lange mit Problemen: Der Platz zu klein, das Heim überfüllt, und die Einrichtung völlig unterfinanziert – die Probleme sind kein Einzelfall. Der Deutsche Tierschutzbund warnt ebenfalls: Die Kosten seien in den vergangenen Jahren massiv gestiegen, die Belastung sei „nicht mehr zu schultern“ – es gebe zudem einen Investitionsstau in dreistelliger Millionenhöhe. Der Tierschutzbund verklagt deshalb nun die Bundesregierung, der Verband will klären, ob der Staat nicht viel mehr für die Tierheime ausgeben muss – die Entscheidung könnte Tierheimen erhebliche Mehreinnahmen bringen.

Die meisten Tierheime in Deutschland werden von gemeinnützigen Tierschutzvereinen getragen und geführt, das ist auch in Mainz der Fall. Die Folge: Zum Großteil übernehmen Ehrenamtler sowie bei den Vereinen angestellte Pfleger den Betrieb der Tierheime, die Kommunen unterstützen die Tierheime zwar finanziell – doch Kostendeckend ist das praktisch nirgends. Die Folge: Viele Tierheime sind chronisch unterfinanziert, auch kann es bei den ehrenamtlichen Vereinen zu Ausfällen in der Leitung kommen, wie das zuletzt auch in Mainz der Fall war.
Nach dem Tod des Vorsitzenden des Mainzer Tierschutzvereins ist die Position noch immer vakant. Gleichzeitig müssen in dem Verein wichtige Entscheidungen wegen des anstehenden Umzugs des Tierheims gefällt werden, der wegen des kommenden Abrisses der Mombacher Hochbrücke notwendig wird. Wegen mehrerer Wechsel in der Vereinsspitze soll es deshalb nach Mainz&-Informationen zu Schwierigkeiten in den Absprachen mit der Stadt gekommen sein – was öffentlich zu Kritik an der Stadt Mainz im Umgang mit dem Tierheim führte.
Verband warnt: „Tierheime stehen vielerorts vor dem Kollaps“
Beim Deutschen Tierschutzbund will man die Lage nun nicht einfach weiter hinnehmen: „Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen stehen vielerorts vor dem Kollaps“, klagt der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder: Die Kosten für die Tierheime seien zuletzt massiv gestiegen, „die Belastung ist nicht mehr zu schultern“, sagt Schröder: Immer mehr Tiere blieben immer länger in den Einrichtungen, gleichzeitig stiegen die gesetzlichen Auflagen – das zwinge zu hohen Investitionen in Gebäude und Ausstattung.

Dazu kämen höhere Anforderungen im Seuchen- und Arbeitsschutz, gestiegene Tierarztkosten und neue energetische Auflagen durch den Staat – „es besteht inzwischen ein Investitionsstau in dreistelliger Millionenhöhe, um Tierheime in Betrieb zu halten und zukunftsfähig zu machen“, betont Schröder – die Lage der Tierheime habe sich erheblich zugespitzt. Das will der Verband nun nicht länger hinnehmen – und reichte Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.
„Seit Jahrzehnten wälzt der Staat zentrale Aufgaben des Tierschutzes auf gemeinnützige Vereine ab, ohne deren Fortbestand ausreichend abzusichern oder überhaupt die Leistungen angemessen zu wertschätzen“, begründete Schröder die Klage. Dabei sei Tierschutz aber erklärtes Staatziel und sei seit 2002 im Grundgesetz verankert – damit sei insbesondere den Bund verpflichtet, den Schutz von Tieren bei allen staatlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Laut der Klageschrift gelte dies „im Besonderen bei Abwägungsentscheidungen wie der Aufstellung des Haushalts“, so der Tierschutzbund weiter.
Tierschutzbund fordert eine „Tierschutzmilliarde“ vom Bund
Bereits die Vorgängerregierungen hätten angekündigte Hilfen immer wieder verschoben, kritisiert Schröder weiter. Die aktuelle Bundesregierung verweise auf die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen – allerdings seien auch direkte Bundesmittel grundsätzlich möglich, das zeige das Beispiel der sogenannten „Sportmilliarde“: Dabei können Städte und Gemeinden seit Kurzem Fördermittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten direkt beim Bund beantragen.
„Für die Tierheime müsste mindestens dasselbe drin sein, stattdessen werden wir alleingelassen“, fordert Schröder: „Wenn Kunstrasen wichtiger ist als das Leben von Hunden und Katzen, und kein politischer Wille erkennbar ist, zu unterstützen, dann müssen die Gerichte das erzwingen.“ Mit der Verpflichtungsklage betrete man juristisches Neuland, räumt der Tierschutzbund ein. Ziel sei es deshalb, erstmals gerichtlich klären zu lassen, ob der Bund aufgrund des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz verpflichtet ist, den praktischen Tierschutz auch finanziell zu unterstützen.
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