Es ist endlich so weit: Am Donnerstag fällt nun auch in Mainz die Bundesnotbremse. Damit dürfen ab dem 27. Mai Einzelhandel und Außengastronomie wieder öffnen, ebenso Tourismusbetriebe und Kultureinrichtungen – und die nächtliche Ausgangssperre entfällt. Damit erlebt nun auch die Landeshauptstadt endlich die Corona-Lockerungen, die im Umland schon einige Zeit gelten. Möglich machen das die nun auch in Mainz stark gesunkenen Corona-Neuinfektionen: Seit dem 19. Mai liegt die Sieben-Tages-Inzidenz unter der Marke von 100, nach fünf Werktagen in Folge darf die Bundesnotbremse dann am übernächsten Tag ausgesetzt werden – das ist am Donnerstag der Fall.
Am Mittwoch, den 19. Mai sanken die Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Mainz schlagartig unter die 100er-Marke, das Landesuntersuchungsamt meldete an diesem Tag einen Wert von 78,8 – erstmals seit Monaten lag Mainz wieder unter der Marke von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern im Sieben-Tages-Schnitt. Seither blieben die Infektionen in etwa auf diesem Niveau, am Dienstag meldete das LUA eine Inzidenz von 64,5. Damit ist der heutige Dienstag der fünfte Werktag in Folge, bei dem die Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 liegt, nach den Regeln der Bundesnotbremse darf damit am übernächsten Tag gelockert werden.
Damit werden ab Donnerstag, 27. Mai 2021, 0.00 Uhr, die Regeln der Bundesnotbremse, aufgehoben, wie die Stadt Mainz nun mitteilte – stattdessen greifen dann die Regeln der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Für das Mainzer Stadtgebiet heißt das vor allem: Ab Donnerstag entfällt die nächtliche Ausgangssperre von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr, der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist dann wieder mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt.
Vor allem aber greifen ab Donnerstag dann wieder umfangreiche Lockerungen und Öffnungen: Der Einzelhandel darf endlich wieder richtig öffnen, und zwar ohne Testpflicht, aber weiter mit Personenbegrenzung je Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche sowie der Pflicht zum Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken. Körpernahe Dienstleistungen, wie Friseure, Fußpflege, Optiker, Hörakustiker oder Logopäden sind erlaubt, wenn sie medizinischen oder hygienischen Gründen dienen. Auch Dienstleistungen wie Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Tattoostudios oder Piercingstudios sind wieder zugelassen – es gilt die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Eine Testpflicht gibt es nur noch für Dienstleistungen, bei denen keine Maske getragen werden kann – wie etwa bei der Bartrasur oder bestimmten Kosmetikanwendungen.
Ganz wichtig: Die Außengastronomie darf wieder öffnen, hier muss aber weiter ein negativer, tagesaktueller Coronatest nicht älter als 24 Stunden vorgewiesen werden – der Test entfällt aber für Genesene und vollständig Geimpfte mit entsprechendem Nachweis. In der Gastronomie gilt weiter das Abstandsgebot, die Pflicht zum Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken, die Pflicht zur Kontakterfassung sowie eine Vorausbuchungspflicht. Die Bewirtung darf nur am Tisch mit festem Sitzplatz und unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen erfolgen, eine Bewirtung an der Theke ist nicht zulässig. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie der Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf sind weiterhin erlaubt.
Kulturveranstaltungen im Freien sind ab Donnerstag wieder mit bis zu 100 Zuschauern möglich, auch hier gelten Abstandsgebote und Maskenpflicht sowie eine Testpflicht – am Platz muss aber keine Maske mehr getragen werden, den Zuschauern sind feste und personalisierte Sitzplätze zuzuweisen. Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen mit Genehmigung der Landeshauptstadt Stadt Mainz wieder öffnen, auch hier gilt unter anderem eine Vorausbuchungspflicht und eine Personenbegrenzung je nach Fläche. Wieder öffnen dürfen auch Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes – also Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Jugendherbergen und Campingplätze, sofern eine eigene sanitäre Einrichtung vorhanden ist, Gemeinschaftseinrichtungen müssen geschlossen bleiben. Auch hier gilt die Pflicht zur Kontakterfassung sowie die Testpflicht – bei mehrtägigen Aufenthalten alle 48 Stunden.
Auch Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder öffnen. Es gilt ein Abstandsgebot mit einem Mindestabstand von drei Metern sowie auch hier eine Testpflicht: Pro angefangene 40 Quadratmeter Trainingsfläche darf eine Person zugelassen werden. Kontaktloser Sport im Freien und in Hallen ist alleine oder in einer Gruppe wieder zulässig, kontaktloser Sport, wenn dieser von einem Trainer angeleitet wird, darf mit bis zu maximal fünf Personen aus fünf Haushalten im Freien durchgeführt werden. Auch hier muss eine Kontakterfassung erfolgen, bei Sport in Hallen besteht eine Testpflicht.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre können in Gruppen von bis zu 20 Kindern im Freien und in Hallen mit Kontakt trainieren, wenn das Training von einem Trainer angeleitet wird. Auch hier gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Lediglich bei der sportlichen Betätigung von Minderjährigen sind Verwandte des ersten und zweiten Grades als Zuschauer erlaubt. Gemeinschaftsräume und Duschen bleiben geschlossen. Beim Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports im Freien sind bis zu 100 Zuschauer gestattet, ihnen sind feste und personalisierte Sitzplätze zuzuweisen. Die Maskenpflicht für Zuschauer entfällt am Platz.
Die Maskenpflicht in den Bereichen der Innenstadt sowie am Mainzer Rheinufer bleibt aber in Kraft, hier gilt: In den Fußgängerzonen der Altstadt sowie auf dem Bahnhofsvorplatz sind von 8.00 bis 18.00 Uhr weiter Masken an allen Tagen außer an Sonntagen und Feiertagen zu tragen. Am Rhein gilt die Maskenpflicht für das gesamte Rheinufer von der Auffahrt zur Eisenbahnbrücke (Südbrücke) am Victor-Hugo-Ufer bis hin zur Drehbrücke am Zollhafen am Ende der Taunusstraße in der Zeit von 12.00 bis 22.00 Uhr an allen Tagen. Bereits vergangene Woche war zudem das Verbot von Alkoholkonsum und -verkauf im Freien gefallen – mehr dazu lest Ihr hier bei Mainz&.
Info& auf Mainz&: Alle Details zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz findet Ihr hier im Internet.