Jetzt ist es passiert: Mainz hat am Montag die „Gefahrenstufe Rot“ erreicht und ist ab sofort offiziell Corona-Hotspot. Die Stadt reagiert mit drastischen Maßnahmen: Einer Sperrstunde ab 23.00 Uhr, Bars und Buffets in Gaststätten sind wieder verboten, sportliche Betätigungen werden wieder eingeschränkt, in Theatern und Kirchen gilt die Maskenpflicht auch am Patz – und vor allem: im öffentlichen Raum dürfen sich wieder nur fünf Personen oder zwei Hausstände gleichzeitig treffen. Die Maßnahmen gelten bereits ab Mitternacht und haben auch Auswirkungen auf Verreisende in den Herbstferien.
Die Maßnahmen erinnern an den Lockdown im Frühjahr, und tatsächlich greift Mainz zu Regeln wie kurz vor dem Lockdown: Die Stadt will damit erreichen, dass die Corona-Infektionen nicht noch weiter in den exponentiellen Anstieg drehen. Am Freitag lag die Zahl der Fälle pro 100.000 Einwohnern bereits bei 45, am Wochenende überstieg der 7-Tage-Wert dann die Warnmarke von 50. Am Montag teilte die Stadt mit, der 7-Tage-Inzidenzwert liege sogar bei 64. Die Corona-Warn-Ampel für Mainz erreicht damit die „Gefahrenstufe Rot“.
UPDATE: Über das Wochenende kam es zu insgesamt 119 neuen, per Test bestätigten Coronainfektionen, davon kommen 73 Personen aus der Stadt Mainz. In der vergangenen Woche habe das Infektionsgeschehen mit 204 Neuinfektionen einen neuen Höchststand erreicht, warnte der kreis Mainz-Bingen – das sei sogar mehr als bei Ausbruch der Pandemie im März, damals gab es maximal 199 Fälle in einer Woche. „Die Pandemie ist schneller und intensiver zurückgekommen als wir es erwartet haben, und das wohl bundesweit“, warnte der Gesundheits-Kreisbeigeordnete Erwin Malkmus (FWG). In Rheinland-Pfalz wurden über das Wochenende 455 neue Coronafälle gemeldet, landesweit liegen inzwischen wieder 82 Personen wegen Covid-19-Erkrankungen im Krankenhaus, 16 davon auf Intensivstationen – und 13 Patienten müssen beatmet werden.
„Die Situation muss als sehr ernst bezeichnet werden“, sagte Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD). „Die allgemeine Infektionslage ist in der gesamten Republik, im Rhein-Main-Gebiet als auch in Rheinhessen und Mainz zunehmend angespannt“, betonte der OB und warnte eindringlich: „Diese Entwicklung dürfen wir nicht auf die leichte Schulter nehmen‚ die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache.“ Es müsse davon ausgegangen werden, dass die Fallzahlen in den nächsten Tagen weiterhin hoch bleiben.
Daher habe der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Mainz am Montag entschieden, die Stufe Rot auszurufen, „um auf diesem Wege zielgenau und frühzeitig auf die aktuellen Erfordernisse zu reagieren.“ Es gelte, der „dynamischen Infektionslage mit zielgerichteten, deutlich verschärften Maßnahmen entgegenwirken, die ab heute Nacht um 0.00 Uhr in Kraft treten werden.“ Die Einstufung als Hotspot hat aber auch Auswirkungen auf den Reiseverkehr, und das ausgerechnet in den Herbstferien: Wer von Mainz aus verreisen will, muss nun einen Coronatest vorweisen – mehr dazu hier bei Mainz&.
In den vergangenen Wochen hätten sich vor allem private Zusammenkünfte und Feiern „als jene Plattform erweisen, die dazu führen, dass die Anzahl der Coronavirus-Infektionen wieder spürbar ansteigt“, sagte Ebling weiter. Dieser Trend habe in den vergangenen Tagen „nochmals massiv an Fahrt gewonnen.“ Deshalb werde die Stadt genau hier ansetzen und sowohl Veranstaltungen mit einem größeren Personenkreis, als auch den Ausschank alkoholhaltiger Getränke beschränken, eine Sperrstunde einführen und auch wieder den Aufenthalt im öffentlichen Raum beschränken.
Demnach gelten bereits heute ab Mitternacht die folgenden regeln:
Mit dem Erreichen der „Gefahrenstufe Rot“ wurden für das Stadtgebiet Mainz folgende Maßnahmen beschlossen, die ab Dienstag, 13. Oktober 2020, 00.00 Uhr in Kraft treten:
• Der Aufenthalt im öffentlichen Raum darf nur noch mit maximal 5 Personen oder zwei Hausständen erfolgen.
• Veranstaltungen im Freien (ohne fest zugeordnete Sitzplätze mit Kontaktnachverfolgung) sind anstatt wie bisher mit 500 Personen nur noch mit bis zu 250 gleichzeitig anwesenden Personen zulässig.
• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ohne fest zugeordnete Sitzplätze mit Kontaktnachverfolgung) sind anstatt wie bisher mit 75 Personen nur noch mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Personen zulässig.
• Privatveranstaltungen, zum Beispiel Hochzeiten oder Geburtstage, sind statt wie bisher mit 25 Personen nur noch mit bis zu 20 gleichzeitig anwesenden Personen auch in angemieteten/zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen zulässig.
• Für Gaststätten, Hotelrestaurants, Eisdielen und Eiscafés gilt eine Sperrstunde ab 23.00 Uhr, sie dürfen nur noch zwischen 6.00 Uhr und 23.00 Uhr öffnen, ab 23.00 Uhr kein Alkohol mehr ausschenken oder zum Außerhaus-Verzehr abgeben. Gleiches gilt beim Alkoholverkauf auch für Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte und Supermärkte.
• Gastronomische Betriebe dürfen keine Buffets mehr anbieten, auch die Bar- und Thekenbereiche werden für Gäste wieder geschlossen, der Verzehr von Speisen oder Getränken darf wieder nur ausschließlich an Tischen erfolgen. Bar- und Thekenbereiche können für den Verkauf und die Abgabe von Speisen und Getränken geöffnet werden, sind für den Verbleib von Gästen jedoch geschlossen. Eine freie Platzwahl durch die Gäste ist nicht zulässig. An einem Tisch dürfen höchsten fünf Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder die Angehörigen zweier Hausstände sitzen.
• Auch den Sportbereich begrenzt die Stadt wieder stark: Sport im Freien ist nun mit maximal 20 Personen in festen Kleingruppen erlaubt. Kontaktsport sowie Wettkampfsimulationen sind nicht zulässig – Zuschauer ebenfalls nicht (Ausnahme Profisport). Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden.
• Sportliche Betätigungen im Innenbereich sind nur noch mit maximal 5 Personen in festen Kleingruppen erlaubt, kein Kontaktsport, keine Wettkampfsimulation, keine Zuschauer (Ausnahme Profisport). Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden.
• Für Fitnessstudios gilt: Gruppenkurse mit maximal 5 Personen sind zugelassen bei getrennten Duschen und Umkleiden. Tanzsport: Gruppenkurse maximal mit 6 Personen, getrennte Duschen und Umkleiden.
• Bei der Nutzung von Hallenbädern gilt die Personenbegrenzung mit der Maßgabe, dass die Zahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt wird. Badegäste müssen feste Zeiträume (Zeitslots) buchen, Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden.
• Wellnessangebote / Saunabetrieb: Die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen ist auf eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt.
• Spielbanken, Spielhallen, Wettvermittlungsstellen sowie Internetcafés und ähnliche Einrichtungen: Die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen wird auf eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt. Die Öffnungszeiten werden auf den Zeitraum von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr beschränkt.
• Bordelle und Prostitutionsbetriebe bleiben grundsätzlich geschlossen. Die Durchführung von jeglicher Form des Prostitutionsgewerbes wird wieder untersagt.
• Maskenpflicht am Platz: Bei dem Besuch von Kirchen und Gottesdiensten von Religions- oder Glaubensgemeinschaften oder deren Versammlungen gilt die Maskenpflicht auch am Platz. Das gleiche gilt für öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen, insbesondere Kinos, Theater, Konzerthäuser, Kleinkunstbühnen und ähnlichen Einrichtungen.
• Auch in der öffentlichen Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.
• In öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen der Museen, Ausstellungen, Galerien und ähnlichen Einrichtungen sowie Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt.
• Die Durchführung von Floh- und Trödelmärkten, Spezialmärkten und ähnlichen Märkten ist untersagt, dies gilt nicht für Wochenmärkte. Die Durchführung von Messen und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt.
Update: In der Pressekonferenz mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer sagte Ebling auf Pressefragen hin explizit: Das Verbot von großen Teilnehmerzahlen gelte auch für den Profisport: Zwar dürfen am Wochenende zum Heimspiel von Mainz 05 weiter Zuschauer ins Stadion – allerdings lediglich 250 Personen. Damit findet das nächste Heimspiel faktisch wieder weitgehend ohne Zuschauer statt.
„Uns allen ist bewusst, dass sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger während der Corona-Pandemie überaus verantwortungsbewusst verhalten haben, und diese verschärften Schutzauflagen nun erneut mittragen müssen“, betonte Ebling weiter: Dennoch gilt die Maxime, dass wir mit einem Bündel an Maßnahmen auf die aktuelle Infektionslage reagieren müssen, damit sich die Gesamtlage nicht weiter verschärft.“ Die Maßnahmen würden zum Schutz aller Bürger erlassen, „das fordert von uns allen erneut schmerzliche Zugeständnisse“, sagte Ebling. Er appelliere aber deshalb auch „an jede und jeden Einzelnen: Beachten Sie auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln und vermeiden Sie große Zusammenkünfte.“
Nur so werde es gelingen, „uns selbst, unsere nächsten Angehörigen und Familien sowie die Menschen, die aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung besonders gefährdet sind, vor einer Ansteckung zu schützen.“ Und nur so könne ein zweiter Lockdown wie im Frühjahr verhindert werden.
Info& auf Mainz&: Alle Maßnahmen im Einzelnen könnt Ihr auch noch einmal hier bei der Stadt Mainz nachlesen. Um 16.30 Uhr gibt es zudem eine weitere Pressekonferenz mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und Bürgermeistern besonders betroffener Kommunen im Land zur Corona-Lage. Wir halten Euch auf dem Laufenden – Corona is back. Achtung: Wer in den Herbstferien geplant hatte zu verreisen, unterliegt nun den neuen Regeln des Berherbergungsverbots für Touristen aus Corona-Hotspots – mehr dazu lest Ihr hier bei Mainz&.