Es mutet an, wie eine Lappalie: Eine Auto parkt entlang einer Straße, aber nicht in der Fahrtrichtung, sondern genau in die andere Richtung ausgerichtet. Die Verkehrsüberwachung der Stadt Mainz will nun aber genau dagegen schärfer vorgehen – und begründet das mit dem Thema Sicherheit: Denn durch das Parken gegen die Fahrtrichtung entstünden regelmäßig verkehrsgefährdende Situationen, vor allem beim Ausparken und beim anschließenden Einscheren in den fließenden Verkehr, betont der neue Verkehrsüberwachungs-Dezernent Karsten Lange (CDU).

Die alte Boppstraße in der Mainzer Neustadt: Hoher Parkdruck, wenige Parkplätze - trotzdem darf man nicht entgegen der Fahrtrichtung parken. - Foto: gik
Die alte Boppstraße in der Mainzer Neustadt: Hoher Parkdruck, wenige Parkplätze – trotzdem darf man nicht entgegen der Fahrtrichtung parken. – Foto: gik

Tatsächlich ist das Halten oder Parken entgegen der Fahrtrichtung oder auch auf der linken Straßenseite – statt der rechten – einen Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung dar, das ist im Paragraph 12, Absatz 4 geregelt. Das gelte auch unabhängig davon, ob es sich um eine Nebenstraße handelt, ob viele Fahrzeuge in gleicher Weise (falsch) parken oder ob entsprechende Verstöße in der Vergangenheit nicht oder nur eingeschränkt beanstandet wurden, betonte die Stadt Mainz nun in einer Pressemitteilung.

2025 wurden durch die Verkehrsüberwachung der Stadt Mainz insgesamt 138.676 Ordnungswidrigkeitenverfahren im ruhenden Verkehr eingeleitet, davon betrafen aber nur 316 Verfahren „Parken entgegen der Fahrtrichtung“ – das waren gerade einmal 0,23 Prozent. In den vergangenen Jahren stelle man nun fest, „dass dieses verkehrswidrige Parkverhalten wieder spürbar häufiger auftritt“, teilte jetzt der neue Verkehrsüberwachungs-Dezernent Karsten Lange (CDU) mit, und kündigte an: Die Stadt Mainz werde dagegen nun stärker vorgehen.

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Lange: Parken gegen Fahrtrichtung ausgesprochen gefährlich

Denn mit dem Parken gegen die Fahrtrichtung „gehen überproportionale Gefahren einher“, betonte Lange: Die Verkehrsüberwachung beobachte regelmäßig verkehrsgefährdende Situationen, die auch und gerade durch das Parken entgegen der Fahrtrichtung entstünden. „Diese Gefährdungssituationen ergeben sich insbesondere beim Ausparken und beim anschließenden Einscheren in den fließenden Verkehr“, sagte Lange weiter. Das sei im Übrigen kein auf einzelne Stadtteile beschränktes Phänomen, sondern betreffe alle Stadtteile in Mainz.

Auch die Taunusstraße am Rheinufer ist ein Beispiel für hohen Parkdruck, in der Einbahnstraße darf allerdings auch auf der linken Seite geparkt werden. - Foto: gik
Auch die Taunusstraße am Rheinufer ist ein Beispiel für hohen Parkdruck, in der Einbahnstraße darf allerdings auch auf der linken Seite geparkt werden. – Foto: gik

„Bei Dunkelheit ist ein auf der linken Fahrbahnseite abgestelltes Fahrzeug deutlich schlechter wahrnehmbar, da die rückwärtigen Reflektoren und Rückleuchten für den Verkehr aus der korrekten Fahrtrichtung nicht sichtbar sind“, erklärte Lange weiter. In schlecht beleuchteten Bereichen könne dies zu erheblichen Sichtbarkeitsproblemen führen. Aber selbst bei Tageslicht sei dieses Parkverhalten in hohem Maße sicherheitskritisch, betont der Leiter des Verkehrsüberwachungsamtes, Daniel Joseph: „Bereits beim Abstellen des Fahrzeugs muss der Fahrer nach links ausscheren und damit unmittelbar in den Gegenverkehr hineinfahren.“

Radfahrer und andere Kraftfahrzeuge, die ordnungsgemäß auf der rechten Fahrbahnseite unterwegs seien, kämen dem Fahrzeug entgegen und können aufgrund der Fahrzeugposition und eingeschränkter Sichtverhältnisse beim Ausparken erst spät erkannt werden. „Da der Fahrzeugführer zugleich auf der linken Fahrzeugseite am Steuer sitzt, ist der Blick in den Verkehrsraum zusätzlich erschwert“, betonte Joseph.

 

Stadt will Parken auf der falschen Seite künftig konsequent ahnden

Die Stadt habe nun den Tatbestand des Parkens entgegen der Fahrtrichtung in aktuellen Schulungen der Mitarbeiter erneut aufgegriffen und ausdrücklich darauf hingewiesen, „diesen Verstoß gleichförmig und konsequent in allen Straßen zu ahnden.“ Laut Bußgeldkatalog werden dabei zwischen 10 und 35 Euro fällig. Das falsche Parken habe man auch in der Vergangenheit schon geahndet, betonte Lange zudem – nur weil die Stadt dieses Parkverhalten in der Vergangenheit in der Wahrnehmung der Bürger entweder gar nicht oder nicht konsequent beanstandet habe, „stellt das keine rechtliche Duldung dar und begründet keinen Anspruch darauf, künftig von Maßnahmen abzusehen.“

Parkende Autos an der Caponniere im Mainzer Zollhafen. - Foto: gik
Parkende Autos an der Caponniere im Mainzer Zollhafen. – Foto: gik

Lange betonte zudem, die Stadt Mainz sei sich „bewusst, dass die Parkplatzsituation – insbesondere im Innenstadtbereich – angespannt“ sei, und sich durch Baustellen, Veranstaltungen und temporäre Sperrungen teils weiter verschärfe. Das subjektiv nachvollziehbare Interesse, entgegen der Fahrtrichtung zu parken, dürfe hierbei jedoch kein Maßstab für das Handeln der Verkehrsüberwachung bilden. „Die Schwierigkeit, einen Parkplatz zu finden, berechtigt nicht zu verkehrsordnungswidrigem Verhalten“, betonte Lange: „Wenn wir dies zuließen, würden letztlich diejenigen begünstigt, welche die Verkehrsregeln missachten – während regelkonformes Verhalten benachteiligt würde.“

Das sei weder rechtlich zulässig noch gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern vermittelbar. Die Verkehrsüberwachung könne auch keine „Ausgleichsparkplätze“ schaffen oder abweichende Regelungen für einzelne Stadtteile oder Straßenzüge treffen. „Eine selektive Nichtahndung wäre rechtswidrig“, betonte Joseph. Festgestellte Verstöße müssten unabhängig von ihrer Verbreitung geahndet werden.

Info& auf Mainz&: Das Thema Parkplätze ist in Mainz ein Dauerbrenner, erst jüngst stritten sich SPD und Grüne in Mainz-Mombach vehement über die Neueinrichtung von 20 Parkplätzen – mehr dazu lest Ihr hier auf Mainz&. Für besonderen Frust sorgt auch die drastische Anhebung der Anwohnerparkgebühren durch die Stadt Mainz 2025, mehr dazu gibt es hier auf Mainz&.