Gute Nachrichten in Sachen Corona-Bekämpfung: Die Rheinland-Pfälzer können sich in diesem Jahr wieder auf Martinsumzüge und Weihnachtsmärkte freuen. Das Land Rheinland-Pfalz verlängerte am Freitag die bis zum 10. Oktober geltende Corona-Bekämpfungsverordnung und schuf darin auch Möglichkeiten für die jahreszeitlichen Feste. Damit werden Martinsumzüge in den Stadtteilen und im Schattend es Mainzer Doms wieder möglich, an den genauen Regeln für Weihnachtsmärkte wird aber offenbar weiter gearbeitet.

Die Corona-Warnampel für RLP gilt weiter. - Grafik: RLP
Die Corona-Warnampel für RLP gilt weiter. – Grafik: RLP

Die Corona-Neuinfektionen bewegen sich derzeit weiter im moderaten Bereich, in Mainz lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Neuinfektionen am Freitag bei 56,6 und damit niedriger als zu Wochenanfang, landesweit waren es 53,9. „Wir kommen in der Pandemiebekämpfung weiter voran, unser Warnstufenkonzept hat sich bewährt und wird daher fortgesetzt“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) am Freitag – kurz vor ihrem Ablauf verlängerte das Land am Freitag die 26. alten Corona-Bekämpfungsverordnung. Gleichzeitig wurde die 4. Landesverordnung für Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen sowie die 12. Landesverordnung für Schlachthöfen, Zerlegebetriebe und fleischverarbeitende Betriebe verkündet.

Durch die Verlängerung regelt die 26. Corona Bekämpfungsverordnung auch weiter das rheinland-pfälzische Warnstufen-Modell, nach dem neben der Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen die Faktoren Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenauslastung wesentliche Maßstäbe für Schutzmaßnahmen sein werden. Rheinland-Pfalz hatte Anfang September die neue Corona-Warnampel verkündet, bei der ein kompliziertes Stufenmodell die verschiedenen Warnstufen und Beschränkungen regelt – seither kam keine einzige Kommune in Rheinland-Pfalz über die Warnstufe 1 hinaus, obwohl die Infektions-Inzidenz gerade nach den Sommerferien stellenweise weit über 100 lag.

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Martinsumzüge wie hier in Mainz am Dom sind in diesem Jahr wieder möglich. - Foto: Kerstin Weber
Martinsumzüge wie hier in Mainz am Dom sind in diesem Jahr wieder möglich. – Foto: Kerstin Weber

Für die nächste Warnstufe müssen mindestens zwei der drei Leitindikatoren die nächste Schwelle überschreiten, vorhersehbar ist das für den Laien nun nicht mehr. Zudem bestehen Zweifel an der Aussagekräftigkeit der Hospitalisierungs-Inzidenz: Das Robert Koch-Institut berechne nämlich keineswegs die Zahl der in ein Krankenhaus im Laufe einer Woche aufgenommenen Covid-19-Patienten, sondern nur die Patienten, die in den vergangenen sieben Tagen einen positiven Test hatten – wer also früher getestet wurde, kommt gar nicht oder erst viel später in der Statistik vor. Nach Berechnungen von Zeit Online liege der RKI-Hospitalisierungswert damit im Schnitt um 790 Prozent unter den wahren zahlen.

Die wichtigste Neuerung für den Herbst: „In diesem Jahr wird es wieder Martinsumzüge geben können“, kündigte Minister Hoch an. Diese würden als Veranstaltung ohne Kontakterfassungspflicht ermöglicht und könnten auch von Musikgruppen begleitet werden. „Das ist ein schönes Signal in Richtung mehr Normalität, vor allem für Familien mit Kindern“, sagte Hoch weiter: „Das Laternenbasteln kann also losgehen.“

Budenzauber mit dichtem Gedränge - so wird das 2021 sicher nicht aussehen. - Foto: gik
Budenzauber mit dichtem Gedränge – so wird das 2021 sicher nicht aussehen. – Foto: gik

Anders sieht das noch bei den Weihnachtsmärkten aus: „Wir arbeiten in enger Abstimmungen mit der kommunalen Familie daran, dass wir uns im Land sicher in Adventsstimmung bringen können“, sagte der Minister, zum jetzigen Zeitpunkt stehe „dem Genuss von Glühwein und gebrannten Mandeln nichts im Wege.“ Doch eine endgültige Leitlinie für die Märkte steht offenbar weiter nicht, dabei warten die Städte händeringend auf die konkrete Ausgestaltung. Die Mainzer Wirtschaftsdezernentin Manuela Matz (CDU) hatte gerade Anfang der Woche eine schnelle Planungssicherheit vom Land gefordert: Derzeit würden Weihnachtsmärkte eingestuft wie Spezialmärkte, in Mainz wünscht man sich aber eine Gleichstellung mit den Wochenmärkten.

Hintergrund sind Maskenpflichten und Abstandsgebote, denn derzeit müssen Veranstalter bei großen Veranstaltungen im Freien sicher stellen, dass auf 25.000 Geimpfte und Genesene nur 1.000 nicht-immunisierte Personen kommen – ohne einen eingezäunten Bereich ist eine solche Kontrolle nicht möglich. Mainz würde aber gerne die Verkaufsbuden verteilt in der Innenstadt aufstellen, um Besucherströme entzerren zu können – doch dafür müssten Weihnachtsmärkte nicht wie derzeit als Spezialmärkte eingestuft, sondern wie Wochenmärkte behandelt werden. Dann würde die Pflicht zur Einhausung wegfallen, aber gleichzeitig eine Maskenpflicht auf dem Markt vorgeschrieben bleiben. Ein Entscheidung darüber ist aber offenbar noch immer nicht gefallen.

Am genauen Konzept für Weihnachtsmärkte wird noch gearbeitet. - Foto: gik
Am genauen Konzept für Weihnachtsmärkte wird noch gearbeitet. – Foto: gik

Man wolle „zeitnah gemeinsam mit der kommunalen Familie Regelungen insbesondere zur Praktikabilität von Kontrollen des 2Gplus-Modells erarbeiten, die den genauen Veranstaltungsrahmen festlegen und somit auch den Organisatoren Planungssicherheit geben“, sagte Hoch am Freitag. Wann das geschehen soll, sagte Hoch nicht. Nicht gelockert hat Rheinland-Pfalz damit auch nicht die Maskenpflicht im Freien – in der verlängerten Corona-Verordnung gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auf Märkten und bei Veranstaltungen ohne Abstand auch im Freien weiter.

Info& auf Mainz&: Alle Corona-Verordnungen samt Unterordnungen, Erläuterungen und weiteren Regeln findet Ihr hier im Internet. Das Die Corona-Warnampel mit dem 2Gplus-Modell haben wir hier bei Mainz& ausführlich erläutert. Unser Interview mit Dezernentin Matz zum Mainzer Weihnachtsmarkt könnt Ihr hier bei Mainz& nachlesen.

 

 

 

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