Wer trägt die juristische Verantwortung für die Versäumnisse der Behörden bei der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 – und kann es zu einer Anklage vor Gericht kommen? Mehr als zwei Jahre nach der Flutkatastrophe sind diese Fragen noch immer unbeantwortet. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Koblenz erbrachte nun viel Bekanntes: Die Technische Einsatzleitung in Ahrweiler war demnach heillos überfordert, das Personal nicht ausreichend ausgebildet und die Organisation des Führungssystems unzureichend. Eine Aussage zur Schuldfrage traf das Gutachten nicht – die Staatsanwaltschaft will nun weiter prüfen. Das Ergebnis könnte indes ein ganz anderes sein: Rückt nun die Dienstaufsicht ADD wieder in den Fokus? Und werden noch einmal Zeugen im U-Ausschuss befragt?

Wer trägt die Verantwortung für die Versäumnisse in der Flutnacht im Ahrtal, und für den Tod von 136 Menschen? - Foto: gik
Wer trägt die Verantwortung für die Versäumnisse in der Flutnacht im Ahrtal, und für den Tod von 136 Menschen? – Foto: gik

Im Juli hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz zur Überraschung der Mitglieder im Untersuchungsausschuss des Landtags ein neues Gutachten in Auftrag gegeben, das Thema: die Handlungsoptionen der Technischen Einsatzleitung (TEL) in Ahrweiler in der Flutnacht. Man wolle untersuchen lassen, ob die Mitglieder der Einsatzleitung in Ahrweiler „durch bestimmte konkrete Handlungen den Ereignisverlauf hätten verändern, und dadurch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestimmte Personen vor dem Tod oder vor körperlichem Schaden“ bewahren können, teilte die Staatsanwaltschaft im Juli mit.

Die Fragestellung warf schon im Sommer Fragen auf, hatte die Staatsanwaltschaft selbst doch da bereits zwei Jahre lang intensive Ermittlungen geführt, und dabei eigenen Angaben zufolge mehr als 200 Zeugen vernommen, zirka 15.000 Notrufe gesichtet und umfangreiche Daten dem Einsatzleitsystem und den Einsatzverlaufsdaten der Polizei sowie Daten des Lagezentrums im Mainzer Innenministerium gesichtet. Zudem wurden Durchsuchungen durchgeführt und zahlreiche Videos gesichtet, Daten bei Verwaltungsbehörden und Feuerwehren sicher gestellt.

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Einsatzleitung in Ahrweiler in der Flutnacht heillos überfordert

Trotz alles dieses Aufwands: Ein Ergebnis gibt es bis heute nicht. Ungeklärt ist vor allem die Schuldfrage, also die zentrale Fragestellung, ob die beschuldigten in der Flutnacht anders hätt3en handeln und so Menschenleben retten können. Ermittelt wird aber weiter nur gegen zwei Personen: Den damaligen Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und seinen damaligen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Michael Zimmermann.

Der Einsatzraum der Technischen Einsatzleitung in Ahrweiler in der Flutnacht: Kellerraum neben der Tiefgarage. - Foto: gik
Der Einsatzraum der Technischen Einsatzleitung in Ahrweiler in der Flutnacht: Kellerraum neben der Tiefgarage. – Foto: gik

Zimmermann leitete in der Flutnacht die sogenannte „Technische Einsatzleitung“ (TEL), deren Krisenstab eigentlich für die Bewältigung der Katastrophenlage zuständig war. Doch die TEL war unterbesetzt und schlecht ausgestattet, ihren Sitz hatte sie in einem fensterlosen Raum am Rande der Tiefgarage der Kreisverwaltung Ahrweiler – die Akteure saßen buchstäblich abgeschirmt im Keller, weitgehend ohne Handyempfang und weitgehend ohne Ahnung, was über ihren Köpfen im Ahrtal wirklich vor sich ging.

Wie der Krisenstab in Ahrweiler in der Flutnacht agierte, hat der Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Mainzer Landtag minutiös durch Zeugenbefragungen herausgearbeitet, danach war bereits seit Juni 2022 klar: Die Mitarbeiter waren heillos überfordert. Die meisten hatten nie in einem solchen Krisenstab zur Bewältigung einer Großschadenslage gearbeitet und kannten keine Stabsarbeit, man kannte sich untereinander nicht einmal – weil Personalmangel herrschte, wurden auch Nachwuchskräfte aus entfernteren Orten zur Mitarbeit gebeten.

Gutachten: Landkreis Ahrweiler völlig unzureichend aufgestellt

Schlimmer noch: Das Alarmsystem MoWas war den hier Agierenden weitgehend unbekannt und unvertraut, nur ein Mann konnte es auslösen – und der Landrat, der den Katastrophenalarm genehmigen musste, war über Stunden nicht erreichbar. So passierte das, was heute als Kernversagen der Flutnacht gilt: Ein Krisenalarm, und damit eine Warnung der Bevölkerung vor der Flutwelle im Ahrtal wurde viel zu spät – erst nach 23.00 Uhr – und mit viel zu kleinem Umfang ausgelöst. In der Flutnacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 starben im Ahrtal 136 Menschen, davon mehr als 80 allein an der unteren Ahr – viele von ihnen ungewarnt im Schlaf.

Besuch im Krisenstab in der Flutnacht des 14. Juli 2021: Innenminister Roger Lewentz (SPD, ganz links) und Landrat Jürgen Pföhler (CDU, ganz rechts). - Foto: Kreis Ahrweiler
Besuch im Krisenstab in der Flutnacht des 14. Juli 2021: Innenminister Roger Lewentz (SPD, ganz links) und Landrat Jürgen Pföhler (CDU, ganz rechts). – Foto: Kreis Ahrweiler

Nun kommt auch Gutachter Gißler offenbar zu einem ähnlichen Ergebnis: Der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler sei zum Zeitpunkt der Flut „nicht optimal organisiert“ gewesen, der Landkreis habe „kein ausreichend entwickeltes Einsatzführungssystem vorgehalten“, berichtete die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag in einer Pressemitteilung – nachdem die ersten Inhalte des Gutachtens bereits am Montag an einzelne Presseorgane durchgesickert waren. Gißler untersuchte vor allem die organisatorische Aufstellung des Landkreises Ahrweiler, sein wenig überraschendes Ergebnis: sie war völlig unzureichend für so eine Großkatastrophe aufgestellt.

„So sei die Leistungsfähigkeit des Einsatzführungssystems nicht mit einer angemessenen und geeigneten Systematik hergestellt worden, mittels derer eine ausreichende Vorbereitung auf Maximalereignisse hätte erreicht werden können“, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft. Im Klartext: Die Technische Einsatzleitung war am 14.07.2021 schlicht miserabel aufgestellt. So gab es weder eine Stabsdienstordnung noch ein Einsatzführungskonzept, System-Abläufe und Prozesse waren unklar, das Personal überhaupt nicht ausreichend geschult, „um den Anforderungen in den Erstphasen eines Maximalereignisses gerecht werden zu können.“

Kein Verwaltungsstab, Einsatzraum im Keller, kein Lageüberblick

„Der Stabsraum sei nicht optimal gewesen, das Informationsmanagementsystem stelle sich als defizitär dar“, zählt die Pressemitteilung weiter auf. Das Modulare Warnsystem MoWaS sei als Verteiler nicht genutzt worden, und einen Verwaltungsstab – zuständig für Evakuierungen und Versorgung der Bevölkerung – war nicht einmal existent. „Insgesamt sei das Führungssystem im Landkreis Ahrweiler in Bezug auf Maximalereignisse nur unvollständig entwickelt gewesen“, heißt es weiter. das habe „dazu geführt, dass man dem hochkomplexen Maximalereignis am 14.07.2021 habe nicht angemessen begegnen können.“

Landrat Jürgen Pföhler (CDU) bei seinem sehr kurzen Auftritt vor dem Untersuchungsausschuss des Mainzer Landtags - Pföhler verweigerte die Aussage. - Foto: gik
Landrat Jürgen Pföhler (CDU) bei seinem sehr kurzen Auftritt vor dem Untersuchungsausschuss des Mainzer Landtags – Pföhler verweigerte die Aussage. – Foto: gik

Die Folge: Die TEL habe weder ein passendes Lagebewusstsein entwickeln, noch vorausschauend oder aktiv Agieren können – es habe „eine permanente Überlastung in der TEL geherrscht.“ Die Ursache für die eingeschränkte Handlungsfähigkeit sehe der Sachverständige aber nicht im persönlichen Bereich der Mitglieder, sondern im aufbau- und ablauforganisatorischen Bereich, betont die Staatsanwaltschaft: Wegen der ungünstigen Rahmenbedingungen hätten die Mitglieder der TEL „faktisch nicht mehr leisten können, als sie geleistet haben“, bilanziert der Gutachter laut Staatsanwaltschaft: „Die anwesenden Personen haben alles gegeben – das Führungssystem ließ nur nicht mehr zu.“

Diese Darstellung würde vor allem einen entlasten: Kreisbrandschutzmeister Zimmermann. Sie würde aber auch eine Person deutlich belasten: Ex-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) – denn dieser wäre für die Vorbereitung und Aufstellung in Sachen Katastrophenschutz zuständig gewesen. Aus den Befragungen im Untersuchungsausschuss ist bekannt, dass Pföhler diese Vorbereitungen offenbar schleifen ließ: Übungen wurden nur nachlässig angegangen, die Einrichtung eines Verwaltungsstabs trotz Mahnungen seiner Fachleute nie umgesetzt. Die SPD im Mainzer Landtag sieht sich deshalb in ihrer Einschätzung bestätigt, es seien „vor allem die fehlende Vorbereitung und Führung“ durch den damaligen CDU-Landrat, die zu einem führungslosen und kopflos agierenden Krisenstab geführt hätten.

Schuldfrage: ungeklärt – Gutachten: nicht öffentlich

Das Problem: Das Gutachten ist nicht öffentlich, die Staatsanwaltschaft Koblenz verweigerte am Dienstag auch auf Nachfrage die Herausgabe gegenüber der Presse. So stehen derzeit nur die Aussagen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung, was auf den mehr  als 225 Seiten des Gutachtens tatsächlich ausgeführt wird. „Die Strafprozessordnung sieht kein Recht auf Akteneinsicht für Medienorgane vor, so dass es keine Rechtsgrundlage für eine Herausgabe des Gutachtens an Pressevertreter gibt“, teilte der leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler gegenüber Mainz& mit Blick auf die laufenden Ermittlungsverfahren mit, und betonte: Man habe die Kernaussagen bekannt gegeben.

Zerstörte Brücken, weggerissene Häuser: Wer trägt die Schuld für die vielen Toten im Ahrtal? - Foto: Polizei RLP
Zerstörte Brücken, weggerissene Häuser: Wer trägt die Schuld für die vielen Toten im Ahrtal? – Foto: Polizei RLP

Das Gutachten nehme zudem keinerlei Stellung zur „Schuldfrage“, dies sei eine Frage der juristischen Beurteilung – und die müsse die Staatsanwaltschaft nun treffen. Dafür werde zunächst den Verteidigern und den Nebenklagevertretern Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Ergebnis des Gutachtens gegeben, danach die Staatsanwaltschaft „in die abschließende Prüfung eintreten, ob die Ermittlungen nunmehr abgeschlossen werden können und – wenn ja – mit welchem Ergebnis.“ Diese Bewertung werde „aufgrund der Komplexität einige Zeit in Anspruch nehmen“, betonte Mannweiler weiter: „Bis dahin wird die Staatsanwaltschaft keine weitere Einschätzung zur Sache abgeben, auch keine vorläufige.“

Damit ist völlig unklar, ob es jemals zu einer Anklage in Sachen Flutkatastrophe Ahrtal kommen wird – und wie die Staatsanwaltschaft die Schuldfrage einschätzt. Der Gutachter habe sich nicht imstande gesehen eine Aussage zu treffen, ob selbst ein optimal aufgestellter Krisenstab einen Unterschied gemacht hätte, schreibt Mannweiler weiter: „Eine Aussage darüber, welche Maßnahmen im Falle eines besseren Einsatzführungssystems mit welchem Erfolg tatsächlich hätten umgesetzt werden können und welche konkreten Schäden – insbesondere Personenschäden –  hätten abgewendet werden können, ist nicht möglich.“

Wefelscheid; Warnungen hätten „definitiv Leben retten können“

Der Obmann der Freien Wähler im Untersuchungsausschuss, Stephan Wefelscheid, zeigte sich von diesen Aussagen nicht wenig erstaunt: „Maßnahmen, wie die Aktivierung von MoWaS, hätten definitiv Menschenleben retten können“, betonte Wefelscheid in einer ersten Reaktion auf das Gutachten. Zudem kritisierte er deutlich, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz „der Öffentlichkeit das Sachverständigengutachten von Dr. Dominic Gißler erläutert, bevor die Obleute des Untersuchungsausschusses dieses zur Kenntnis bekommen haben.“

Die Flutwelle in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 im Ahrtal: Warum warnte niemand die Menschen an der unteren Ahr? - Foto: Polizei RLP
Die Flutwelle in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 im Ahrtal: Warum warnte niemand die Menschen an der unteren Ahr? – Foto: Polizei RLP

Bis Dienstagmittag habe das Gutachten dem Untersuchungsausschuss nicht vorgelegen – und das, obwohl die Obleute bereits im Juli ausdrücklich die Landesregierung darum gebeten hätten, das Gutachten „unverzüglich und ohne weitere Aufforderung als ergänzende Aktenlieferung zu übersenden.“ Damit sei die Landesregierung „zum wiederholten Mal den Anforderungen des Untersuchungsausschusses nicht so wie geboten nachgekommen“, kritisierte Wefelscheid – und verwies dabei unter anderem auf die Flutvideos aus einem Polizeihubschrauber, die dem Ausschuss mehr als ein halbes Jahr lang vorenthalten worden waren.

Die Ergebnisse des Gutachtens könnten nun aber noch einmal die Landesregierung in Bedrängnis bringen: Die Opposition nimmt nun nämlich erneut die Frage in den Blick, ob nicht eigentlich die Dienstaufsicht ADD schon in der Flutnacht zwingend die Einsatzleitung hätte übernehmen müssen. „Die personelle und materielle Überforderung der TEL bietet genügend Anlass, darüber nachdenken zu müssen, inwieweit die Einsatzleitung aufgrund dieser Umstände nicht schon bereits am 14. Juli 2021 erkennbar bei der ADD lag“, betonte Wefelscheid.

Überforderung des Kreises: Einsatzleitung automatisch bei ADD?

Ganz ähnlich reagierte auch die CDU: „Das Gutachten lenkt den Blick erneut in Richtung ADD, denn das Land war in der Verantwortung – insbesondere aufgrund der dargelegten Überforderung des Kreises“, sagte CDU-Obmann Dirk Herber. Aber auch das Land sei ja nicht ordnungsgemäß auf Katastrophen vorbereitet gewesen: „Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion war weder planerisch, personell noch strukturell auf eine Situation vorbereitet, in der man die Einsatzleitung innehatte“, betonte Herber – und verwies darauf: Eine Einsatzleitung durch die ADD und das Vorhalten von Stäben zur Katastrophenbewältigung sei explizit im Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes (LBKG) vorgesehen.

Der Obmann der Freien Wähler im Untersuchungsausschuss, Stephan Wefelscheid, vor dem Mainzer Landtag. - Foto: gik
Der Obmann der Freien Wähler im Untersuchungsausschuss, Stephan Wefelscheid, vor dem Mainzer Landtag. – Foto: gik

Tatsächlich hatten bereits im Untersuchungsausschuss zwei weitere Rechtsexperten genau dies ausgeführt: Laut LBKG hat die ADD als Vertreterin des Landes die übergeordnete Einsatzleitung inne, und zwar sobald mehrere Kreise betroffen sind und die untergeordnete Kreisebene mit der Einsatzlage überfordert ist. Das Problem: In Rheinland-Pfalz ist nicht eindeutig geregelt, WANN die ADD übernehmen muss. Doch im Untersuchungsausschuss ließen gleich drei Gutachter keinen Zweifel an der Einschätzung: Hätte die ADD eine Überforderung erkannt, hätte sie eingreifen, und die Einsatzleitung übernehmen müssen.

Mehr noch: Sei die Sachlage nicht eindeutig, habe die ADD „eine Pflicht sich zu informieren“, betonte etwa Professor Christoph Gusy, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld. Die ADD müsse also permanent „weiter beobachten und prüfen: ist es so weit, müssen wir übernehmen?“, führte Gusy weiter aus, und fügte bei seiner Vernehmung vor dem U-Ausschuss im September 2022 hinzu: „In keinem Fall erfüllt die ADD ihre Aufgaben, indem sie jemanden ans Telefon setzt – das reicht nicht aus.“

Neue Zeugenvernehmung im U-Ausschuss – von Linnertz?

Wefelscheid kündigte denn auch an, das Gutachten werde nun womöglich sogar Auswirkungen auf den Untersuchungsausschuss haben – in Form einer erneuten Zeugenvernehmung. „Wenn die Landesregierung glaubt, dass sie hier ‚laissez faire‘ an den Tag legen könne in der Annahme, der Untersuchungsausschuss sei ja abgeschlossen, irrt sie sich“, drohte Wefelscheid mit Blick auf das verspätet vorgelegte Gutachten. Er habe sich stets vorzubehalten, je nach Inhalt des Gutachtens der Staatsanwaltschaft einen weiteren Beweisantrag oder sogar Beweisanträge stellen zu wollen – das würde eine Wideraufnahme der Zeugenbefragung bedeuten.

Muss ADD-Präsident Thomas Linnert womöglich erneut vor den Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Ahrtal aussagen? - Foto: gik
Muss ADD-Präsident Thomas Linnert womöglich erneut vor den Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Ahrtal aussagen? – Foto: gik

„Nach Sichtung der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz von heute Morgen wird dieses Szenario wahrscheinlicher“, betonte Wefelscheid nun. Er halte es „nicht für ausgeschlossen, dass es ein Wiedersehen unter anderem mit ADD-Präsident Thomas Linnertz und Ex-Vizepräsidentin Begona Herrmann im Untersuchungsausschuss geben wird.“

Linnertz hätte sich in der Flutnacht „aktiv über die Zustände im Kreis Ahrweiler informieren und die Überforderung der TEL erkennen müssen“, betonte Wefelscheid – und die ADD hätte jede Möglichkeit gehabt, über MoWaS Alarm zu geben und die Bevölkerung zu warnen. Vor diesem Hintergrund sei es nun besonders „interessant, zu beobachten, wie die Staatsanwaltschaft Koblenz ihre Linie halten will, Ermittlungsverfahren nur gegen den Ex-Landrat Pföhler und Ex-BKI Zimmermann zu führen“, fügte Wefelscheid hinzu.

Info& auf Mainz&: Wie die Technische Einsatzleitung in Ahrweiler in der Flutnacht agierte, wo Landrat Pföhler steckte, und was ADD und Innenministerium wussten und taten – alles das könnt Ihr im Detail in dem neuen Buch „Flutkatastrophe Ahrtal – Chronik eines Staatsversagens“ von Mainz&-Chefin Gisela Kirschstein nachlesen – die Infos dazu findet Ihr hier. lles zur Flutkatastrophe im Ahrtal vor einem Jahr samt ausführlicher Berichte zu den Sitzungen des Untersuchungsausschusses findet Ihr hier in unserem großen Mainz&-Ahrtal-Dossier.