Der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland stockt, doch zumindest in einem Teilbereich soll die Installation der PV-Anlagen nun leichter werden: Das Land Rheinland-Pfalz macht nun den Weg frei für Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Eine neue Richtlinie soll dafür sorgen, dass die Genehmigung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmälern zum Regelfall wird – verweigert werden sollen die Anlagen nur noch in eng begrenzten Sonderfällen. Für viele Hausbesitzer von Kulturdenkmälern dürfte das eine echte Erleichterung sein.

Solaranlage auf dem Dach der Anne Frank-Schule in Mainz. - Foto: gik
Solaranlage auf dem Dach der Anne Frank-Schule in Mainz. – Foto: gik

Die Sonne ist unser wichtigster Energielieferant – eigentlich, muss man sagen, denn: Die Nutzung der Sonnenenergie durch Photovoltaikanlagen hinkt in Deutschland hinterher. Ende 2020 waren in Rheinland-Pfalz etwa 119.000 Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von gut 2,5 GW(p) installiert – damit konnte gerade einmal der Stromverbrauch von mehr als einer halben Million Haushalte gedeckt werden. 2021 verfehlte das Land wieder einmal seine Ausbauziele, mit einer Leistung von 2,788 GW(p) hinkt Rheinland-Pfalz anderen Bundesländern zum Teil deutlich hinterher.

Zwar gilt seit dem 1. Januar 2023 eine Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Neubauten in Rheinland-Pfalz – aber nur für Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern. Die Chance, Photovoltaikanlagen auf Altbauten oder gar den eigenen Landes-Immobilien vorzuschreiben, verpasste das Land. Dabei will Rheinland-Pfalz laut dem rot-grün-gelben Koalitionsvertrag seinen Stromverbrauch bis 2030 zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien decken – dafür müssten aber jedes Jahr rund 500 Megawatt Photovoltaik und 500 Megawatt Windenergie zugebaut werden.

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Solaranlagen sollen auf Denkmälern zur Regel werden

So hatte etwa der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) im vergangenen Sommer scharf kritisiert, dass das neue Solargesetz des Landes viel zu kleine Schritte vorsehen: Das neue Gesetz schreibe zwar Photovoltaikanlagen verbindlich auf allen größeren Parkplätzen vor – das aber gilt nur für Neuflächen, nicht aber für bestehende Parkplätze. Der BUND in Rheinland-Pfalz forderte hingegen, alle größeren Parkplätze müssten mit Photovoltaik-Anlagen überbaut werden. Das könne einen erheblichen Beitrag zur Stromerzeugung leisten. Geschehen ist das indes nicht.

Auf den Dächern in Mainz wäre noch viel Platz für Photovoltaik. - Foto: gik
Auf den Dächern in Mainz wäre noch viel Platz für Photovoltaik. – Foto: gik

Nun gibt es wenigstens für eine Gebäudegruppe eine Erleichterung: „Für das Anbringen von Solaranlagen auf Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, wird in Rheinland-Pfalz künftig im Regelfall eine Genehmigung erteilt werden“, teilte Innenminister Michael Ebling (SPD) am Dienstag mit. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift werde am 15. März 2023 in Kraft treten. Ebling sprach von einem „Paradigmenwechsel“: Die Genehmigung zur Anbringung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden werde fortan zum Regelfall.

Nur noch in Ausnahmefällen, etwa wenn es durch die Solarpanelen „zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Substanz und Erscheinungsbild des Kulturdenkmals kommt“, sollen die Unteren Denkmalschutzbehörden nun gegen eine Genehmigung von PV-Anlagen entscheiden könne. „Mit dieser Neuregelung geben wir dem Ausbau der Erneuerbaren einen weiteren kraftvollen Schub“, betonte Ebling. Man wolle mit einem konsequenten Ausbau Erneuerbarer Energien „wir dem Klimawandel effektiv begegnen.“

Paradigmenwechsel: Klimaschutz vor Denkmalschutz

Photovoltaikanlage auf dem Dach des C&A-Gebäudes in der Mainzer Innenstadt. - Foto: gik
Photovoltaikanlage auf dem Dach des C&A-Gebäudes in der Mainzer Innenstadt. – Foto: gik

Nach der neuen Richtlinie kommt dem Klima- und Ressourcenschutz bei der Abwägung konkurrierender Interessen eine verstärkte Bedeutung zu, deshalb sollen Solaranlagen vorrangig genehmigt werden. „Dabei sind je nach Einzelfall auch Einschränkungen im Erscheinungsbild eines Denkmals hinzunehmen“, heißt es aus dem Innenministerium ausdrücklich. Eine abweichende Entscheidung der Unteren Denkmalschutzbehörde komme unter anderem „bei hoher baukünstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung eines Kulturdenkmals, bei ortsbildprägenden Kulturdenkmälern mit herausragender Lage oder bei erheblichen Eingriffen in die denkmalwerte Bausubstanz in Betracht.“

In Rheinland-Pfalz sind derzeit rund 40.000 Objekte in der Denkmalliste des Landes registriert – dazu gehören aber auch kleine Denkmäler wie Wegekreuze. Doch in der Liste sind auch Gebäude enthalten, die zwar keine Einzeldenkmäler sind, aber in sogenannten Denkmalzonen liegen. „Auf einem überwiegenden Teil der Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz werden nun Solaranlagen möglich sein“, betonte Ebling.

Info& auf Mainz&: Mehr zum Thema Photovoltaikanlagen auf großen Parkplätzen lest Ihr hier bei Mainz&. Wer prüfen will, ob sein eigenes Hausdach für eine Photovoltaikanlage geeignet ist, kann das hier beim Solarkatraster des Landes Rheinland-Pfalz tun. Einfach die Adresse eingeben, und schon kommt man zum eigenen Grundstück und der Berechnung eines Ertragsrechners.