Am Donnerstag beschloss der Deutsche Bundestag mit dem neuen Infektionsschutzgesetz auch die Wiedereinführung einer Homeoffice-Pflicht in Pandemie-Zeiten sowie eine verbindliche 3G-Regel am Arbeitsplatz – die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz findet das gut: 80 Prozent der Unternehmen sprachen sich bei einer Blitzumfrage der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern für die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz aus. Deutlich skeptischer ist die Haltung nach wie vor beim Home-Office, zudem wollen die Unternehmen die Kosten für Tests den Arbeitnehmern selbst aufbürden, die sich nicht Impfen lassen wollen, aber können.

Zutritt zur Arbeit gibt es künftig nur noch mit 3G. - Foto: gik
Zutritt zur Arbeit gibt es künftig nur noch mit 3G. – Foto: gik

Am Donnerstag hatten sich Bund und Länder angesichts der dramatischen vierten Corona-Welle auf gemeinsame Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung geeinigt, dazu gehört auch eine erneute Homeoffice-Pflicht, wo sie möglich ist, sowie eine verbindliche 3G-Regel am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer müssen dann also geimpft oder genesen sein – oder jeden Tag einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen. „Der Arbeitsplatz ist ein Ort, an dem regelmäßig enge Kontakte stattfinden“, heißt es zur Begründung im gemeinsamen Papier von Bund und Ländern: Angesichts des sich beschleunigenden Infektionsgeschehens sei die Gefahr von Ansteckungen in Arbeitsstätten erneut groß, vor allem dort, wo es viele Kontakte zu anderen Personen gebe. Daher bedürfe es einer bundesweiten Vorgabe für die verbindliche 3G-Regel.

Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden, heißt es weiter, dazu müssten alle Arbeitgeber aber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen. Die Arbeitgeber sollen weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, solle die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.

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3G-Regel am Arbeitsplatz, Homeoffice-Pflicht - die Politik verschärft die Corona-Regeln. - Foto: gik
3G-Regel am Arbeitsplatz, Homeoffice-Pflicht – die Politik verschärft die Corona-Regeln. – Foto: gik

In der Wirtschaft gibt es dazu eine erstaunlich hohe Zustimmung: „Die Wirtschaft fordert bereits lange Klarheit und Verbindlichkeit in der Pandemiebekämpfung, dazu zählen auch einheitliche G-Regeln am Arbeitsplatz“, betonte Susanne Szczesny-Oßing, Präsidentin der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. Schon jetzt sei das 3G-Modell auf freiwilliger Basis für ein Viertel der Umfrageteilnehmer bereits gelebte Praxis. 80 Prozent der Unternehmen hätten sich nun bei einer Blitzumfrage der IHKs in Mainz, Trier, Koblenz und Ludwigshafen für die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz ausgebrochen. Befragt worden sei „ein repräsentativer Querschnitt aller IHK-zugehörigen Wirtschaftszweige.“

Die aktuell geplanten Vorgaben zur Kontrollpflicht allerdings mit einer Bußgeldandrohung zu belegen, werde „mit Blick auf die viel zu knappen Testkapazitäten von nicht wenigen Betrieben als Zumutung empfunden“, sagte Szczesny-Oßing zugleich. Die Testkosten sollten zudem von den Arbeitnehmern selbst getragen werden, sofern eine freiwillige Impfung nicht angenommen wurde, das forderten knapp 60 Prozent der Umfrageteilnehmer. Ein knappes Drittel sehe den Staat in der Pflicht, die Kosten zu übernehmen. Nur 3 Prozent der Umfrageteilnehmer wären bereit, die Testkosten für ungeimpfte Beschäftigte selbst zu tragen.

Auch für Restaurants und Handel gilt künftig 3G am Arbeitsplatz. - Foto: gik
Auch für Restaurants und Handel gilt künftig 3G am Arbeitsplatz. – Foto: gik

Deutlich kritischer sehen die Unternehmen aber weiter die Homeoffice-Pflicht: Hier hätten 37 Prozent die Home-Office-Pflicht abgelehnt, 22 Prozent aber befürwortet. „Hierbei ist zu beachten, dass viele Tätigkeiten, etwa in Produktion, Handel oder Gastronomie, gar nicht ins Home-Office verlagert werden können, und rund 40 Prozent der Unternehmen Home-Office bereits umsetzen“, sagte Szczesny-Oßing: „In der Zusammenschau bleibt daher offen, welche Betriebe überhaupt noch von der Pflicht erfasst werden.“

In Hessen zeigte man sich derweil besorgt: Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Veranstalter und körpernahe Dienstleister stelle die flächendeckende 2G-Regelung vor eine große Herausforderung, hieß es beim Hessischen Industrie und Handelskammertag (HIHK). Der Prüfaufwand von Beschränkungen und Ausnahmen werde enorm sein, die Vorsicht und Zurückhaltung vieler Kunden den stationären Einzelhandel im Weihnachts- und Wintergeschäft treffen, fürchtet man hier. Deshalb müsse die Überbrückungshilfe verlängert werden. Das Auskunftsr4echt der Arbeitgeber zum Impfstatus ihrer Arbeitnehmer begrüßt man auch hier: Das sei „überfällig“, betonte der HIHK.

Info& auf Mainz&: Mehr zu den Beschlüssen von Bund und Ländern zur Eindämmung der 4. Corona-Welle lest Ihr hier bei Mainz&.

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