EIL&: Das Festzelt für das Mainzer Oktoberfest 2026 bekommt weiter keine Genehmigung durch die Stadt Mainz. „Aus unserer Sicht hat sich nichts geändert“, sagte der Mainzer Baudezernent Ludwig Holle (CDU) am Mittwochabend der Internetzeitung Mainz&. Die Stadt Mainz fühlte sich weiter an die Rechtslage gebunden, die durch die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz entstanden sei. Die neuen Argumente und Gutachten, die DEHOGA und Messebetreiber Karl Strack am Mittwoch vorlegten, überzeugten die Stadt offenbar nicht. Wie geht es jetzt weiter?

Am Montag hatte die Stadt Mainz dem Festzelt für das Mainzer Oktoberfest auf dem Mainzer Messegelände endgültig die Genehmigung verweigert, und damit das Fest de facto gekippt. Der Mainzer Baudezernent Ludwig Holle (CDU) berief sich dabei auch auf eine ausführliche Einschätzung des Mainzer Verwaltungsgerichts, das bescheinigte: Das Festzelt sei in der derzeitigen Form nicht genehmigungsfähig, der Veranstalter habe „die Standsicherheit und den Brandschutz auch nicht durch die vorgelegten Sachverständigen Stellungnahmen“ nachweisen können.
Kernargument des Verwaltungsgerichts war zudem, dass es sich bei dem Festzelt auf dem Mainzer Messegelände eben nicht um einen sogenannten „fliegenden Bau“ handele, sondern um eine feste bauliche Anlage – und die benötige zwingend eine Baugenehmigung. Es bestehe „eine erkennbar verfestigte Beziehung zwischen der baulichen Anlage bzw. dem Aufstellungsort“ und dem Zelt, hatte das Gericht konstatiert, zudem habe das Festzelt „über einen Zeitraum von mehreren Jahren an ein und derselben Stelle auf dem Messegelände“ gestanden – und der Veranstalter habe damit sogar selbst auf seiner Homepage geworben.
Gericht: Festzelt vom Bauherrn gewollt ortsfest betrieben
„Kommt der Wille, die bauliche Anlage an verschiedenen Orten aufzustellen und zu zerlegen, nicht klar zum Ausdruck oder fehlt er erkennbar, weil das Vorhaben tatsächlich und damit vom Bauherrn gewollt ortsfest genutzt wird, handelt es sich nicht um einen fliegenden Bau“, bilanzierte das Gericht – und das gelte auch dann, wenn das Zelt potenziell auf- und abgebaut werden könne. Aus Sicht des Gerichts handelt es sich bei dem Festzelt eben doch um einen festen Bau, der aber nicht über die erforderliche Baugenehmigung verfüge – und deshalb „formell illegal“ sei.

Genau diese Einschätzung hatte am Mittwochnachmittag der Betreiber Karl Strack mit Hilfe von DEHOGA-Präsident Gereon Haumann zu erschüttern versucht: Das Zelt weise sehr wohl alle Merkmale eines „fliegenden Baus“ auf, das hätten Gutachter gerade noch einmal bestätigt, argumentierte Haumann – zudem wolle Strack das Zelt jetzt künftig bundesweit zur Miete anbieten. Strack habe das Zelt ja gerade erst abgebaut und nach einigen Wochen wieder aufgebaut, es lägen neue Gutachten zu Standsicherheit und Brandschutz vor – es gebe jetzt „einen völlig neuen Sachverhalt“.
Die Stadt Mainz zeigte sich am Mittwochabend von der Argumentation indes unbeeindruckt: „Die Rechtslage durch das Gerichtsurteil ist immer noch eindeutig, es hat sich aus unserer Sicht nichts geändert“, sagte Baudezernent Holle am Abend im Gespräch mit Mainz&. Die Gutachten und Argumente bezögen sich immer noch auf einen „fliegenden Bau“, diese Einschätzung teile man weiter nicht. „Die Stadt teilt weiter nicht die Einschätzung der Gutachter, sie folgt der Einschätzung des Verwaltungsgerichts“, betonte Holle – und danach benötige das Zelt eben weiter eine Baugenehmigung.
Holle: Rechtslage hat sich nicht geändert, nicht genehmigungsfähig
„Unser Rechtsamt sieht weiter nicht, wie die neuen Gutachten die Argumentation des Gerichts aufheben sollten“, sagte Holle: „Wir haben momentan keine Grundlage, nach der wir sagen können, der Sachverhalt ist so anders, dass wir anders entscheiden können.“ Die Stadt fühle sich weiter an die Einschätzung des Verwaltungsgerichts gebunden. „Es gibt keine Gutachten und Dokumentation, nach der wir das Zelt als Veranstaltungsstätte genehmigen könnten, und die wir seit elf Monaten eingefordert haben“, betonte Holle.

Der Dezernent bezog das ausdrücklich auch auf die Nebenzelte wie das Vorzelt und das Küchenzelt – besonders Letzteres hatte das Verwaltungsgericht in seiner Beurteilung ausdrücklich gerügt: Die vorgelegten Brandschutzgutachten erteilten nämlich keine Auskunft „zu dem vorgesehenen Nebenzelt, in dem die Küche – u.a. mit Fritteusen – vorgesehen ist“, kritisierte das Gericht. Auch fehlten Aussagen zu der Frage, ob verwendete Bauteile wie Zeltplanen und die Dekoration aus schwer entflammbaren Materialien bestünden, oder zu den zulässigen Beleuchtungskörpern und Dekorationen.
Darauf angesprochen, sagte Haumann auf der Pressekonferenz, dazu könne er nichts sagen – Messe-Betreiber Karl Strack hatte zu diesem Zeitpunkt die Pressekonferenz bereits verlassen. Auch die Mainz&-Nachfrage, ob es zutreffe, dass Strack das Zelt erst nach einer Abbauverfügung der Stadt Mainz im September abgebaut habe – und nicht, wie behauptet im August – wollte Haumann nicht kommentieren. Holle betonte derweil, die Stadt habe „keine TÜV-Typenzulassung für die anderen Zelte.“
Keine Infos für Gäste auf Homepage des Veranstalters
Damit gibt es weiter kein „Go“ der Stadt für die Ausrichtung des 20. Mainzer Oktoberfestes – wie es für die Besucher, die bereits Karten gekauft haben, nun weiter geht, ist unklar. Die Homepage des Mainzer Oktoberfestes ist inzwischen weitgehend vom Netz genommen, auf der Eingangsseite heißt es lediglich: „Aktueller Hinweis: Wir befinden uns derzeit noch in der Klärung des weiteren Vorgehens.“ Von einer Absage ist dort weiter nicht die Rede – dabei sollte die Eröffnungsfeier bereits am morgigen Donnerstag stattfinden. Die Stadt Mainz hat inzwischen an der Zufahrt zum Messegelände ein Schild aufgestellt, dort heißt es nun: „Das Oktoberfest 2026 findet nicht statt.“
Info& auf Mainz&: Mehr zur Vorgeschichte der Nichtgenehmigung des Festzeltes lest Ihr hier auf Mainz&. Die ausführliche Argumentation von DEHOGA und Messebetreiber könnt Ihr noch einmal hier bei Mainz& nachlesen:






