Genau einen Tag nach der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz sind die Ladenöffnungen von vor einer Woche auch schon wieder Geschichte: Wegen weiter steigender Corona-Inzidenzen müssen die Läden in Mainz wieder schließen. Ab Mitternacht dürfen die Geschäfte wieder nur Termin-Shopping anbieten, sagte Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) am Montag in Mainz: „Das bedeutet einen Schritt zurück, was die Ladenöffnung angeht, das ist ein bitterer Schritt, aber ein notwendiger.“ Dazu gilt ab Dienstag eine erweiterte Maskenpflicht – auch am Mainzer Rheinufer.
Damit nimmt Mainz die Öffnung der Läden nach nur einer Woche wieder zurück, der Grund: Die Corona-Zahlen stiegen bereits seit einer Woche durch die Verbreitung der britischen Virus-Mutation wieder stark an. Am Sonntag hatte die Inzidenz nach Angaben der Landesregierung in Mainz bei 53,5 gelegen, landesweit lag sie bei 56,4 – und damit bereits mehrere Tage in Folge über der Marke von 50. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte bereits am Samstag angekündigt, die Corona-Inzidenz liege landesweit seit drei Tagen über der Marke von 50, damit müsse nun die geplante Notbremse wieder greifen. „Jeder weiß, was er jetzt zu tun hat“, betonte Gesundheitsstaatssekretär Alexander Wilhelm.
Am Montag verkündete Oberbürgermeister Ebling nun die Schließung der Geschäfte zum Dienstag: „Wir haben die 50 überschritten, und wir erwarten auch, dass wir sie in den nächsten Tagen nicht wieder unterschreiten“, sagte Ebling. Deshalb müsse Mainz die erste Stufe der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Notbremse ziehen.
Es sei nicht der Handel, der Schuld an den steigenden Zahlen sei, betonte Ebling zugleich. Es gebe ein diffuses Infektionsgeschehen, „wir haben eine Summe einzelner Elemente“, sagte Ebling. Der Chef des Mainzer Gesundheitsamtes, Dietmar Hoffmann, berichtete, Hauptübertragungsorte seien weiter private Haushalte, dazu gebe es aber Ausbrüche in Schulen und Kitas sowie in Arbeitsstätten. Auch einzelne Infektionen in Altersheimen gebe es wieder.
Grund sei der stark wachsende Einfluss der britischen Corona-Mutation, betonte Hoffmann, deren Einfluss liege bereits bei mindestens 50 Prozent, wahrscheinlich bei 70 bis 80 Prozent. „Diese Entwicklung wird sich nach dem, was wir heute sehen, weiter fortsetzen“, sagte Hoffmann. Mit den neuen Corona-Schnelltests habe die wachsende Zahl der Neuinfektionen noch nichts zu tun, betonte Hoffmann zudem: Bislang seien nur wenige positive Infektionen durch die kostenlosen Schnelltest gemeldet worden.
Mainz wird deshalb neben der Schließung der Geschäfte auch die Maskenpflicht ausweiten: In der Innenstadt gilt die Maskenpflicht ab Dienstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, dazu wird eine Maskenpflicht am gesamten Rheinufer eingeführt. „Wir wollen eine zweiten prominenten öffentlichen Bereich zur Maskenpflichtzone erklären – das Mainzer Rheinufer“, sagte Ebling. Das geschehe mit Blick auf die steigenden Temperaturen, aber auch auf die bevorstehenden Feiertage.
Die Maskenpflicht soll am gesamten Mainzer Rheinufer gelten und zwar zwischen 12.00 Uhr und 22.00 Uhr. Die Zone reicht von der südlichen Eisenbahnbrücke entlang des gesamten Rheinufers vor der Innenstadt bis zur neuen Fußgängerbrücke im Mainzer Zollhafen. „Wer sich dort aufhält, kann sich und andere schützen, viele tun das bereit jetzt“, fügte Ebling hinzu. Auch der Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf von offenen alkoholischen Getränke bleibt nach wie vor verboten.
Von der Notbremse-Schließung sind allerdings Museen und Galerien nicht betroffen: Sie können mit Terminanmeldung weiter, wie geplant, am Dienstag öffnen. Auch bei den Dienstleistungen ändert sich nichts: Friseure und andere ähnliche Leistungen dürfen weiter geöffnet bleiben, ebenso Baumärkte und Gartencenter. Untersagt wird jedoch wieder der Proben- und Auftrittsbetrieb im Breiten- und Laienkulturbereich, auch der Breitensport wird wieder eingeschränkt: Zugelassen ist jetzt wieder nur Sport in Einzelsportarten im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen. Auch Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen nur noch kontaktfrei trainieren, das Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren und einem Trainer im Außenbereich bleibt aber erlaubt.
Info& auf Mainz&: Mehr zu den steigenden Inzidenzzahlen in Mainz lest Ihr hier auf Mainz&, mehr zum Öffnungsplan von Bund und Ländern samt Notbremse-Regelung lest Ihr hier bei Mainz&. Weitere Details findet Ihr auf der Homepage der Stadt Mainz hier im Internet.
Von der Schließung ausgenommen sind:
a. Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte,
b. Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht,
c. Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,
d. Tankstellen,
e. Banken und Sparkassen, Poststellen,
f. Reinigungen, Waschsalons,
g. Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen,
h. Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte,
i. Großhandel,
j. Blumenfachgeschäfte,
k. Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte