Nach der Mainz&-Berichterstattung über eine Hetzkampagne gegen Helfer im Ahrtal nach der Flutkatastrophe, räumt die Geschäftsführerin des Helfer-Stabs, Missy Motown, eine Zusammenarbeit mit einer wegen Betruges vorbestraften Akteurin ein: Motown habe vier Beratungshonorare ausgezahlt, dabei sei es um eine Kommunikationsstrategie für Spontanhilfe und ein Konzept namens "KatAid" gegangen. Die Antworten werfen indes neue Fragen auf, die Dienstaufsicht ADD und die Investitions- und Strukturbank des Landes loben derweil die Zusammenarbeit mit dem Helfer-Stab. CDU und Freie Wähler fordern Aufklärung, die Freien Wähler fragen zudem nach der realen Entlohnung der Helfer an den Infopoints.

Die Frankfurter Eventmanagerin Missy Motown hatte im September 2021 einen Dienstleistungsauftrag zur Überlassung von Personal für die Infopoints im Ahrtal von der Dienstaufsicht ADD erhalten, das Volumen betrug mehrere Hunderttausend Euro. Der Vertrag wurde indes nicht mit der ehrenamtlichen Organisation "Helfer-Stab" geschlossen, deren Geschäftsführerin Motown ist, sondern mit Motowns eigener Firma "m2a artitude GmbH".
Wie Mainz& diese Woche enthüllte, flossen von ebendieser Firma "m2a" im Frühjahr 2022 aber auch Zahlungen an eine Roswitha K., die im Mittelpunkt einer Hetzkampagne gegen Helfer steht, die im Ahrtal unmittelbar nach der Flut tatkräftige Hilfe leisteten. Insbesondere der Pulheimer Landwirt Markus Wipperfürth sowie der Fuldauer Gartenbauunternehmer Wilhelm Hartmann berichteten von monatelangem Stalking, sowie von einer umfangreichen Hass- und Hetzkampagne in sozialen Netzwerken, aber auch von Diffamierungen bei Geschäftspartnern.
Motown räumt Zusammenarbeit und Zahlungen ein
"Wir sind sicher, dass da ein System dahintersteckt", sagte Wipperfürths Anwalt Niklas Haberkamm von der Kanzlei LHR in Köln im Gespräch mit Mainz&: "Das Ziel war offensichtlich, dass sich Herr Wipperfürth aus dem Ahrtal zurückzieht." Als Urheberin nennt Haberkamm den "Faktencheck Ahrtal" und seine Gründerin Roswitha K, die am 18. April vor dem Amtsgericht Weilheim unter anderem wegen versuchter Nötigung, Beleidigung und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, doch K. wurde früher bereits auch schon wegen Betruges verurteilt, wie das Gericht Mainz& gegenüber bestätigte.
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