Deutschland schwitzt und stöhnt, doch unter den tropischen Temperaturen leiden nicht nur Bauarbeiter – auch in den Schulen des Landes herrscht Ausnahmezustand. „Während das Land über abstrakte Hitzeaktionspläne diskutiert, kollabiert an den Schulen die Konzentration“, klagt nun die Landesschülervertretung Rheinland-Pfalz – und fordert von der neuen Landesregierung klare und gesetzlich bindende Regelungen in Sachen Hitzefrei: Ab einer Zimmertemperatur von 30 Grad Celsius müsse es automatische Stundenverkürzungen geben – und das gemessen im Klassenzimmer.

Bisher liegt die Entscheidung über „Hitzefrei“ im pädagogischen Ermessen der Schulleitungen, die Realität zeige aber, „dass diese Praxis unzuverlässig ist und zu massiven Ungerechtigkeiten führt“, klagt die Landesschülervertretung Rheinland-Pfalz (LSV RLP). Während an einigen Schulen flexibel reagiert werde, müssten Jugendliche an anderen Standorten bei unzumutbaren Innentemperaturen aushalten.
„Gesundes Lernen und Arbeiten ist unter diesen Bedingungen unmöglich“, betont die Schülervertretung, es könne doch nicht sein, „dass unsere Gesundheit vom Baujahr unseres Schulgebäudes oder dem Zögern einzelner Schulleitungen abhängt“, kritisiert LSV-Pressereferentin Sofie EMI Werberich: „Wenn es im Klassenzimmer 30 Grad heiß ist, ist die Grenze der Belastbarkeit erreicht.“
LSV fordert verpflichtende Entlastung ab 30 Grad im Klassenzimmer
Die LSV fordert deshalb eine verpflichtende Entlastung ab 30 Grad Zimmertemperatur – und dabei müsse die reale Belastung im Raum maßgeblich sein. „Erreicht die Zimmertemperatur im Klassenzimmer 30 Grad Celsius, muss eine verpflichtende Schulstundenverkürzung oder die Gewährung von Freistunden einsetzen“, fordert Werberich. Man nehme das Bildungsministerium „in die Pflicht, den Hitzeschutz nicht länger als bürokratische Einzelfallentscheidung abzuwälzen, sondern das Recht auf körperliche Unversehrtheit und echte schulische Demokratie gesetzlich zu verankern.“

Bis zu einem neuen Landesgesetz wollen die Schüler zudem eine demokratische Übergangsregelung: „Wo Gesetze versagen oder Grauzonen entstehen, muss die Schülerschaft über ihre eigenen Parlamente und Vollversammlungen selbstbestimmt abstimmen dürfen, ob Unterricht noch Sinn macht“, sagte Werberich. Solange eine allgemeine landesweite gesetzliche Regelung fehle, müsse eben das Schülerparlament oder die Schülervollversammlung in Grenzfällen eine verbindliche Grundsatzregelung beschließen dürfen.
Dazu fordern die Schülervertreter eine Investitions-Offensive für baulichen Hitzeschutz: Schulen müssten krisenfest werden, Land und Schulträger stünden in der Pflicht, Schulen finanziell massiv dabei zu unterstützen. Als Maßnahmen nennt die LSV, funktionierende Klimaanlagen, moderne Verschattungsanlagen und kostenlose Trinkbrunnen flächendeckend zu realisieren. „Bildungsgerechtigkeit endet nicht bei Lehrplänen, sondern sie beginnt bei den Bedingungen, unter denen Lernen überhaupt stattfinden kann“, unterstriche LSV-Pressereferentin Isabelle Seltenreich.
Allerdings dürfte sich für die meisten Schüler das Problem noch diese Woche fürs erste lösen: Am Freitag beginnen die großen Sommerferien in Rheinland-Pfalz. Hitzewellen dürfte es aber auch in Zukunft weiter geben.
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