Bei der Stadt Mainz ist es schon wieder zu einer Panne mit Wahlunterlagen gekommen: Wie die Stadt Mainz auf Mainz&-Anfrage bestätigte, wurden Mitte Februar Wahlscheine für die Landtagswahl am 14. März an rund 200 Wähler in Mainz doppelt verschickt. Die Dubletten würden nun wieder eingezogen, ein Problem für die Landtagswahl sieht man nicht – Mainz& hat dazu den Landeswahlleiter befragt. Dort schlägt man sich derzeit mit gleich zwei weiteren Problemen herum: Der Klage der Klimaliste RLP gegen den Stimmzettel – und einen tragischen Todesfall im Wahlkreis Germersheim.

Bei der Stadt Mainz sind Briefwahlunterlagen an rund 200 Wähler doppelt verschickt worden. - Foto: Klimaliste RLP
Bei der Stadt Mainz sind Briefwahlunterlagen an rund 200 Wähler doppelt verschickt worden. – Foto: Klimaliste RLP

Die Briefwahl für die Landtagswahl am 14. März hat bereits begonnen, die Wahlunterlagen können bei der Stadt beantragt werden – und dabei kam es vor knapp zwei Wochen zu einer Panne: Wegen eines Druckerfehlers sei eine Charge Wahlscheine für die Briefwahl doppelt gedruckt, anschließend kuvertiert und versandt worden, sagte Stadtsprecher Marc André Glöckner auf Mainz&-Anfrage. Maximal 200 Wähler hätten deshalb ihre Briefwahlunterlagen doppelt zugestellt bekommen. Es ist nicht die erste Panne im Wahlbüro der Stadt Mainz: Bei der Kommunalwahl 2019 hatte die Stadt erst eine falsche Email-Adresse auf den Wahlbenachrichtigungen angegeben, dann mussten die Stimmzettel wegen falsch geschriebener Namen neu gedruckt werden – den Steuerzahler kostete das am Ende rund 41.000 Euro.

Nun also wurden Wahlunterlagen doppelt verschickt, ohne dass dies offenbar jemandem auffiel. Bei der Stadt betont man, alle potentiellen Wähler hätten aufgrund einer Protokolldatei ermittelt werden können. Das Wahlbüro habe die betroffenen Personen angeschrieben und darum gebeten, einen Satz der Unterlagen an das Briefwahlbüro zurückzuschicken, dazu habe man Freiumschläge mitgeschickt. „Es ist davon auszugehen, dass so nahezu alle Dubletten wieder eingezogen werden können“, betonte Glöckner. Für einen etwaigen Rest fertige das Wahlbüro eine Liste der sich noch vermeintlich in Umlauf befindlichen doppelten Wahlscheine an, die am Wahlsonntag in den jeweiligen Briefwahlbezirken zur Kontrolle dieser Wahlbriefe herangezogen werde.

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Stimmabgabe bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 2016. - Foto: gik
Stimmabgabe bei der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 2016. – Foto: gik

Doppelt zu wählen wäre eine unzulässige Wahlfälschung und könnte im Extremfall die Wahl ungültig machen, beim Landeswahlleiter sieht man dennoch keine Gefahr für die Landtagwahl: Die Stadt habe mitgeteilt, die doppelten Unterlagen zurückzufordern, doppelte Wahlscheinnummern würden den Wahlvorständen anhand der Wahlscheinnummer auffallen. „Diese Vorgehensweise ist geeignet, den Fehler zu beheben“, teilte der Landeswahlleiter auf Mainz&-Anfrage mit.

Auch ein weiteres Problem scheint sich vorerst erledigt zu haben: Das Verwaltungsgericht Koblenz habe vergangenen Donnerstag den Eilantrag der Klimaliste RLP gegen die Stimmzettel bei der Landtagswahl zurückgewiesen. Die Klimaliste RLP hatte geklagt, weil als einzige der antretenden Organisationen das Feld für die Kurzbezeichnung bei ihr frei geblieben war – die Klimaliste sah darin eine Benachteiligung der gerade erst gegründeten Liste aus Umweltschützern und Wissenschaftlern der „Scientists for Future“-Bewegung.

Der Sprecher des Landeswahlleiters, Jürgen Hammerl, betonte hingegen, der Verein „Klimaliste RLP e.V.“ habe in seiner Satzung keine Kurzbezeichnung angegeben, deshalb könne der Landeswahlleiter auch keine aufführen. Aus dem Musterstimmzettel sei aber eindeutig ersichtlich, dass bei einer fehlenden Kurzbezeichnung die Stelle leer bleibe. Man sehe deshalb den Stimmzettel als gültig an, eine Änderung sei nicht möglich, sagte Hammerl.

Der Landtag Rheinland-Pfalz bei seiner konstituierenden Sitzung am 18.05.2016 in der Steinhalle des Landesmuseums in Mainz. - Foto: gik
Der Landtag Rheinland-Pfalz bei seiner konstituierenden Sitzung am 18.05.2016 in der Steinhalle des Landesmuseums in Mainz. – Foto: gik

Im Wahlkreis Germersheim hatte derweil eine schockierende Meldung kurzzeitig die Wahl vor Ort ins Wanken gebracht: Vor einer Woche war hier der Direktkandidat der Linken, Jürgen Strantz, an einem Bahnübergang mit seinem Fahrrad von einem Güterzug erfasst worden und an seinen Verletzungen gestorben. Die Linke stellte daraufhin aber keinen Ersatzkandidaten auf, die Folge: Laut Landeswahlgesetz muss nun eine Nachwahl stattfinden.

Der Verstorbene dürfe nicht auf dem Stimmzettel erscheinen, sagte Hammerl, die Stimmzettel müssen neu gedruckt werden. So stand kurzzeitig auch eine Verzögerung der Landtagswahl im Raum: Eine Nachwahl hätte auch bis zu zwei Wochen nach der Landtagswahl stattfinden können. Dazu kommt es nun aber nicht: Die „Nachwahl“ werde zeitgleich mit der eigentlichen Wahl am 14. März stattfinden, teilte Hammerl mit. Briefwähler, die bereits ihre Stimme abgegeben haben, müssen das nun noch einmal tun.

Info& auf Mainz&: Mehr zur Landtagswahl 2021 in Rheinland-Pfalz, und wer hier in Mainz antritt, lest Ihr hier bei Mainz&. Warum die Klimaliste RLP gegen den Stimmzettel geklagt hatte, könnt Ihr hier noch einmal im Detail nachlesen. Wer die Klimaliste RLP überhaupt ist, und was ihre Ziele sind, haben wir hier berichtet.

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