Angesichts der weiter sinkenden Corona-Zahlen gehen auch die Lockerungen gehen weiter, ab dem heutigen Freitag dürfen noch mehr Menschen an Kultur- und Sportveranstaltungen teilnehmen, die Wasserspielplätze in den Parks in Mainz gehen wieder in den Betrieb, und auch gegrillt werden darf wieder. Ab dem 18. Juni erlaubt das Land Rheinland-Pfalz dann auch wieder Privatfeiern in kleinen Gruppen, damit dürfen nun auch endlich wieder Hochzeiten im kleinen Rahmen stattfinden. Ebenfalls ab dem 18. Juni dürfen Campingplätze auch wieder ihre Sanitäranlagen öffnen. Regelungen für Großveranstaltungen gibt es allerdings noch nicht – die Konferenz von Bund und Ländern am Donnerstag konnte noch keine einheitliche Regeln finden. Rheinland-Pfalz will aber ab dem 2. Juli wieder Fachmessen, Spezialmärkte und Flohmärkte zulassen – auch mit Kirmeselementen.

Am Dienstag hatte das Landeskabinett Rheinland-Pfalz den „Perspektivplan“ des Landes mit weiteren lockerungsschritten fortgeschrieben. „Wir alle sind sehr froh darüber, dass die Inzidenzen deutlich sinken“, sagte Dreyer bei der Vorstellung der neuen Lockerungen. Die nächste Zwischenetappe würden die anstehenden Sommerferien, die neuen Öffnungsschritte „wird uns über die Sommermonate begleiten“, sagte Dreyer. Die nächste Corona-Bekämpfungsverordnung werde derzeit erarbeitet und solle zum 18. Juni in Kraft treten – zwei Tage früher als geplant. Dann sind folgende Öffnungsschritte vorgesehen:
— Öffnung des Innenbereichs von Freizeiteinrichtungen (z.B. Indoorminigolf, Indoorspielplätze) mit Test und Personenbeschränkung.
— Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 100: Diese sind innen und außen auch in gemieteten Räumen mit max. 25 Personen möglich, bei privaten Veranstaltungen im Innenbereich besteht Testpflicht, Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
— Private Veranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Diese sind ausschließlich im Freien mit bis zu 50 Personen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht einberechnet.
— Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 100: 30 teilnehmende Personen sind im Freien gestattet.
— Ausübung von Sport/Kultur bei einer Inzidenz unter 50: Außen sind 50 teilnehmende Personen ohne Test gestattet. Im Innenbereich gilt dies für 20 Personen mit Test, für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt drinnen die Testpflicht.
— Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 100: Veranstaltungen können mit 250 Zuschauern außen ohne Test stattfinden.

— Veranstaltungen im Kultur/Sportbereich bei einer Inzidenz unter 50: Im Innenbereich sind 250 Gäste mit Test zugelassen, für den Außenbereich gilt: 500 Zuschauer können eine entsprechende Veranstaltung besuchen.
— Zuschauer im Amateursport sind in selber Anzahl wie im Profisport wieder zugelassen.
— Auftrittsbetrieb mit Zuschauern in der Laienkultur ist in selber Anzahl wie in öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen wieder möglich.
— Hallen- und Spaßbäder sowie Thermen öffnen mit vorzuhaltendem Hygienekonzept, Test und 50 Prozent Kapazitätsbegrenzung.
— Öffnung aller Campingplätze und deren Gemeinschaftseinrichtungen wird wieder gestattet. Bei gastronomischen Angeboten, Sport oder Wellness gelten die entsprechenden Regelungen.
— Kantinen können für Betriebsangehörige ohne Test öffnen.
— Jugendfreizeiten sind mit Übernachtung möglich.
Lockerungen ab dem 2. Juli 2021
Ab dem 2. Juli sind dann noch weitergehende Öffnungen geplant, dann sollen noch mehr Kontakte auch bei privaten Feiern möglich werden:
— Weitere Lockerung der Kontaktbeschränkung auf max. zehn Personen aus verschiedenen Hausständen.
— Privatveranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage, etc.) bei einer Inzidenz unter 100: Private Veranstaltungen Innen und Außen in gemieteten Räumen sind mit 75 Personen wieder möglich. Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
— Privatveranstaltungen bei einer Inzidenz unter 50: Außen können bis zu 100 Personen zusammen feiern. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
— Fachmessen, Spezialmärkte, Flohmärkte (auch mit Kirmeselementen) sind unter Auflagen wieder möglich.
— Kultur- und Sportveranstaltungen können innen wieder mit 350 Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden. Es gilt die Testpflicht. Für den Außenbereich sind weiterhin bis zu 500 Gäste zugelassen.

Auch Busreisen und Schiffsreisen sollen ab dem 2. Juli mit Maske, Test und maximal 50 Prozent Belegung wieder möglich sein. Auch die Personenbegrenzung im Einzelhandel soll dann gelockert werden: dann gilt überall eine Begrenzung von einer Person je 10 Quadratmeter, die strengere Regelung bei Flächen ab 801 Quadratmeter entfällt. „Unsere nächsten Schritte sind mutig und umsichtig zugleich“, betonte Dreyer, und kündigte an: „Für den September wollen wir versuchen, bundesweit einheitliche Kriterien für große Veranstaltungen zu vereinbaren.“