Der Winter zeigt seine Krallen: Für den morgigen Mittwoch warnen die Wetterdienste einhellig vor Schneefall und vor allem von Glätte im Stadtgebiet Mainz. Beim Entsorgungsbetrieb Mainz rüstet man sich für einen Volleinsatz mit 13 Fahrzeugen, die Stadt Mainz weist auf die Räumpflicht hin – und gibt Tipps gegen eingefrorenen Abfall in den Mülltonnen.

Für Mainz gilt für Mittwoch eine Warnung vor Schnee und Glätte, die Räumdienste stehen bereit. - Fotocollage: Entsorgungsbetrieb Stadt Mainz
Für Mainz gilt für Mittwoch eine Warnung vor Schnee und Glätte, die Räumdienste stehen bereit. – Fotocollage: Entsorgungsbetrieb Stadt Mainz

Seit Tagen sind die Temperaturen in Deutschland in den Keller gefallen, in Mainz herrschen schon seit mehreren tagen Minusgrade – sogar leichten Schneefall gab es schon. Doch was bisher eher idyllisch war, könnte morgen in Gefahr umschlagen: Die Wetterdienste warnen für Mittwochfrüh vor leichtem Schneefall – und in der Folge vor überfrierender Nässe und richtig glatten Straßen. „Die Wettervorhersagen kündigen moderaten Schneefall ab Mittwoch früh bei möglicher anschließender Glättebildung an“, heißt es beim Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz.

Dort sieht man sich für die Wetterlage aber gut gerüstet: „Der Winterdienst des Entsorgungsbetriebes wird Streugut ausbringen – je nach Entwicklung der Wettersituation ist ein Volleinsatz mit 11 Groß- und 2 Kleinfahrzeugen auf den Mainzer Straßen denkbar“, teilte der Entsorgungsbetrieb am Dienstag mit, und appellierte an die Verkehrsteilnehmer: „Mögliche Beeinträchtigungen im morgigen Berufsverkehr einzuplanen, und langsam sowie mit der notwendigen Um- und Vorsicht zu fahren.“ Der Hinweis, Vorsicht walten zu lassen, gelte übrigens auch für Radfahrerende und Fußgänger.

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Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen Pflichtaufgabe

Die Stadt Mainz weist zudem darauf hin, dass der Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen eine Pflichtaufgabe für Hauseigentümer und Grundstücksnutzer ist. Auf den Bürgersteigen und Fußwegen habe jeder private Grundstückseigentümer „entsprechend der gültigen Straßenreinigungssatzung selbst die Räum- und Streupflicht, und muss für die Verkehrssicherheit der Fußgänger Sorge tragen“, betont die Stadt Mainz.

Gehwege müssen bei Schnee und Glätte vom Grundstücks-Eigentümer geräumt werden - bis morgens um 7.00 Uhr. - Foto: gik
Gehwege müssen bei Schnee und Glätte vom Grundstücks-Eigentümer geräumt werden – bis morgens um 7.00 Uhr. – Foto: gik

Konkret heißt das: Die gesamte Länge entlang des Anliegergrundstücks mit allen Straßenfronten, die an den öffentlichen Verkehrsraum grenzen, müssen geräumt und bestreut werden. Die zu räumende Fläche auf dem Gehweg sollte mindestens 1,50 Meter breit sein, bei schmaleren Gehwegen reichen auch ein Meter. In Straßen ohne Bürgersteig muss bei einer Straßenbreite ab 5,50 Metern ein Streifen von 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze geräumt werden.

„Schließen sich Parkplätze, Bankette, Pflanzgruppen oder ähnliche Einrichtungen an die Grundstücksgrenze an, ist auch hier ein Streifen von 1,50 Metern zu räumen“, heißt es weiter. So müsse auch der Zugang zu Fußgängerüberwegen oder Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, die vor einem Grundstück liegen, geräumt werden.

Räumung bis morgens um 7.00 Uhr, Salz ist verboten

Die Räumpflicht gilt zudem schon am frühen Morgen und im Bedarfsfall mehrmals am Tag: „Schnee, der nachts gefallen ist, muss werktags bis 7.00 Uhr und sonn-und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt sein“, heißt es weiter. Danach müsse witterungsbedingt auch mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden, so dass die Sicherheit auf den Gehwegen gewährleistet sei. Die Räum- und Streupflicht gelte werktags von 7.00 bis 21.00 Uhr und sonn- und feiertags von 8.00 bis 20.00 Uhr.

Salzstreuen ist in Mainz verboten. - Foto: gik
Salzstreuen ist in Mainz verboten. – Foto: gik

Wichtig auch: In Mainz ist – wie in den meisten anderen Kommunen auch – das Streuen von auftauenden Mitteln und vor allem von Streusalz verboten. „Die Verwendung auf öffentlichen Wegen gilt als Ordnungswidrigkeit (Straßenreinigungsgesetz § 7, Abs. 1).“, betont3 man bei der Stadt Mainz. Verwendet werden dürfen nur „abstumpfende Streumittel“ wie etwa Lava, Sand, Splitt oder Granulat. „Diese Mittel verhindern wirkungsvoll ein Ausrutschen auf Schnee und Glatteis, ohne schädlich für die Umwelt zu sein, und können in der Regel nach dem Aufkehren wieder verwendet werden“, so die Stadt weiter.

 

Gefrorener Müll in der Biotonne: Tipps zur Vermeidung

Tipps gibt es zudem gegen ein anderes, unangenehmes Problem: Bei diesen Minustemperaturen friert schon mal der Abfall in der Mülltonne fest, das gilt vor allem für den feuchten Biomüll. „Vor allem bei den Restabfall- und Biotonnen kommt es in der Zeit der Minusgrade zum Festfrieren der Abfälle an den Tonnenwänden“, heißt es beim Entsorgungsbetrieb. In diesem Fall könne es sein, dass man noch eine volle Tonne vorfinde, obwohl die Müllabfuhr gerade erst da war.

Obacht bei Frost mit der Biotonne: Der Abfall kann einfrieren. - Foto: gik
Obacht bei Frost mit der Biotonne: Der Abfall kann einfrieren. – Foto: gik

„Die Müllwerker haben nur die Möglichkeit, das Gefäß einmalig über Kopf per Hebevorrichtung am Fahrzeug zu kippen und das Gefäß mehrfach anzuschlagen“, heißt es zur Erklärung bei der Stadt: „Ein Hineingreifen in die Tonne oder das Lösen der Abfälle von der Gefäßwand ist aus Gründen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsaufwandes nicht möglich.“ Auch eine Nachleerung sei nicht machbar, da die Fahrzeuge jeden Tag woanders im Einsatz seien.

Durch ein paar einfache Tipps lasse sich das Festfrieren aber verhindern, so der Entsorgungsbetrieb:

• Feuchte Abfälle in Zeitungspapier einwickeln
• Die Tonne mit Zeitungspapier auskleiden
• Keine Flüssigkeiten einfüllen
• Vor der Entleerung den festgefrorenen Abfall, z. B. mit einem Spaten, lösen.

Das Problem beim Biomüll nämlich: In Mainz ist die Benutzung von Biomüllbeuteln verboten, auch das benutzen der sogenannten kompostierbaren Mülltüten ist in Mainz untersagt. Damit steht den Benutzern von Biomülltonnen tatsächlich nur die Variante Papiertüte oder „Zeitungspapier“ zur Verfügung – viele aber haben gar keine Zeitung mehr auf Papier abonniert. Eine weitere Möglichkeit nennt die Stadt Mainz derweil nicht: Die Biomülltonne einfach gar nicht mehr benutzen, und den Abfall über die Restmülltonne entsorgen – dort sind Mülltüten nämlich erlaubt.

Info& auf Mainz&: Bei Fragen rund um das Thema Müll in Mainz hilft die Abfallberatung des Entsorgungsbetriebs Mainz weiter, unter der wunderbar zu merkenden Telefonnummer 06131-123456. Informationen gibt’s natürlich auch hier im Internet beim Entsorgungsbetrieb – hier findet Ihr auch Infoflyer zu den Themen.