An diesem Mittwoch trifft sich der Mainzer Landtag zu seiner zweiten Sondersitzung vor der Neu-Konstituierung am 18. Mai, der Landtag will dabei eine grundlegende Änderung des Untersuchungsausschuss-Gesetzes beschließen. Das Ziel: Die Einsetzung dieser U-Ausschüsse soll schwerer werden und künftig erst mit 24 Abgeordneten möglich sein – drei mehr, als die AfD künftig Sitze hält. Nun kündigte die AfD an, gegen die Neuordnung zu klagen – die Vorlage dafür lieferte ausgerechnet ein Grüner. Nun spricht die AfD von einer „verfassungswidrigen Einzelfallregelung“ und einer „Lex AfD“.

Mitte April kündigten CDU, SPD und Grüne im Mainzer Landtag scheinbar harmlos an, man wolle „die Landesverfassung mit Blick auf Untersuchungsausschüsse anpassen.“ Bislang genügte im Mainzer Landtag eine Mehrheit von einem Fünftel der Abgeordneten, um so ein Untersuchungsgremium einzusetzen, nun soll die Grenze auf ein Viertel der Abgeordneten steigen – so ist es auch üblich im Deutschen Bundestag, aber auch in Bundesländern wie Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern.
Das Vorhaben stieß umgehend auf scharfe Kritik, denn die Änderung soll noch mit den Stimmen des alten Landtags durchgesetzt werden – und richtete sich ganz offensichtlich gegen die AfD. Die hält ab dem 18. Mai nun 24 Sitze im neuen Landtag, und hätte damit im Alleingang Untersuchungsausschüsse einsetzen können. Mit dem neuen Quorum hingegen werden U-Ausschüsse wohl in der gesamten neuen Legislaturperiode komplett ausgebremst – denn im neuen Vier-Parteien-Parlament sind die Grünen die einzige andere Opposition, und sie lehnen jegliche Zusammenarbeit mit der AfD strikt ab.
AfD kündigt Klage vor Verfassungsgerichtshof an
Die AfD schimpfte umgehend, es sei „ein politisch höchst fragwürdiger Vorgang“, den CDU, SPD und Grüne da gemeinsam anstrebten, „hier entsteht für viele Bürger der Eindruck eines ‚Geisterparlaments‘, das noch schnell Fakten schaffen will“, kritisierte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag, Damian Lohr: Eine derart kurzfristige und grundlegende Änderung zentraler Oppositionsrechte sei „eine politisch motivierte Machtsicherung“ und werfe „grundlegende Fragen zum parlamentarischen Selbstverständnis der beteiligten Parteien auf.“

Scharfe Kritik gab es indes auch von Seiten der Freien Wähler sowie von Verfassungsrechtlern und Medien bundesweit: So stärke man die AfD nur, und bekämpfe sie nicht – allerdings hatte die AfD schon am Wahlabend angekündigt, eine ganze Reihe von U-Ausschüssen durchdrücken zu wollen – darunter auch U-Ausschüsse zur Corona-Politik sowie zum Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz, typische Themen also, mit denen die AfD schon in der Vergangenheit Stimmung gegen demokratische Organe zu machen suchte.
Nun könnte das Vorgehen von CDU, SPD und Grüne gar nach hinten losgehen: Die AfD kündigte am Dienstag an, das neue Gesetz im Falle seiner Verabschiedung gerichtlich überprüfen zu lassen. Man strebe eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz an, „um diese Fragen höchstrichterlich und im Namen des Volkes klären zu lassen“, teile Lohr in Mainz mit. Den Anlass dafür lieferte ausgerechnet ein Grüner: Carl-Bernhard von Heusinger, Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, hatte die AfD in seiner Rede im Landtag vergangenen Mittwoch die AfD deutlich benannt.
Von Heusinger benannte AfD mehrfach direkt in Rede – Steilvorlage
Genau diese explizite Zuordnung hatten CDU, SPD und Grüne bislang bewusst vermieden, in ihren Begründungen für die Änderung wurde lediglich allgemein argumentiert, es brauche „eine Neujustierung, da ein bewusster Missbrauch dieses Kontrollinstruments und dessen Einsatz zu rein destruktivem Zweck nicht mehr ausgeschlossen werden kann.“ Doch in der Landtagsdebatte am 29. April benannte von Heusinger mehrfach die AfD direkt, sagte unter anderem Sätze wie, man müsse verhindern, dass die Demokratie „von der Empörungsroutine der AfD“ getrieben werde.

Der AfD verschaffte das den Anlass für eine Klage: „Bis zur ersten Lesung wurde die Verfassungsänderung abstrakt und allgemeingültig eingebracht“, sagte Lohr. Nun aber habe einer der Antragsteller es explizit benannt, dass sich die Verfassungsänderung gegen die AfD richte – „die faktische Einschränkung der AfD ist bei dieser Verfassungsänderung also nicht die bloße Nebenfolge, sondern die nun materiell belegbare, intendierte Hauptwirkung“, kritisierte Lohr. Und da stelle sich die Frage, inwieweit das mit dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaatsprinzip vereinbaren lasse.
Denn das Recht, Untersuchungsausschüsse einzurichten und die Regierung zu kontrollieren, sei ein „Kernelement des Demokratieprinzips“, betonte der designierte rechtspolitische Sprecher der neuen AfD-Landtagsfraktion, Robin Classen – das dürfe nicht einfach so beschnitten werden. „Die abstrakt-generelle Formulierung dient hier nur der Verschleierung und Tarnung des eigentlichen Regelungsinhaltes: Die AfD-Fraktion darf in der kommenden Legislatur keine Untersuchungsausschüsse einrichten“, kritisierte Classen.
Info& auf Mainz&: Mehr zur Argumentation von CDU, SPD und Grünen zu der Änderung der Regelungen für Untersuchungsausschüsse lest Ihr ausführlich hier beim Mainzer Landtag im Internet. Unseren ausführlichen Bericht zu dem Thema lest Ihr hier auf Mainz&:






