Hat das Justizministerium in Rheinland-Pfalz eine Petition der Familie Orth zur Nicht-Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Koblenz bei der Flutkatastrophe im Ahrtal ordnungsgemäß bearbeitet und beschieden, oder nicht? Darum ging es am Donnerstagmittag vor dem Verwaltungsgericht in Mainz, es war das erste Mal überhaupt, dass sich ein Gericht mit dem Thema Ahrflut beschäftigte, fast vier Jahre danach. Anwalt Christian Hecken erhob dabei schwere Vorwürfe – die könnten im Extremfall bis hin zu einem neuen Untersuchungsausschuss reichen.

Inka und Ralph Orth im April 2024 mit einem Foto ihrer in der Flutkatastrophe im Ahrtal gestorbenen Tochter Johanna. - Foto: gik
Inka und Ralph Orth im April 2024 mit einem Foto ihrer in der Flutkatastrophe im Ahrtal gestorbenen Tochter Johanna. – Foto: gik

Inka und Ralph Orth sind die Eltern von Johanna, die junge Konditorin kam in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 bei der Flutkatastrophe im Ahrtal ums Leben. Johanna starb irgendwann nach 00.30 Uhr in oder vor ihrer Erdgeschosswohnung in Bad Neuenahr – die 22 Jahre junge Frau hatte sich an jenem Abend früh schlafen gelegt. Um 20.17 Uhr hatte Johanna noch ein kleines Video auf ihrem Handy gedreht: Vor ihrem Haus stand die Feuerwehr, per Lautsprecher warnte sie: „Gehen Sie nicht in den Keller, gehen Sie nicht in die Tiefgarage!“

Was die Feuerwehrkräfte nicht sagen, obwohl das eigentlich bereits Teil der offiziellen Warnungen ist: „Meiden Sie Erdgeschosswohnungen. Begeben Sie sich in den 1. Stock.“ Dass bereits zu diesem Zeitpunkt im oberen Ahrtal mehrere Menschen auf einem Campingplatz bei Dorsel gestorben sind, dass sich bereits jetzt eine immer höher steigende Flutwelle durch das Ahrtal wälzt, dass die Behörden bereits von mehr als fünf Metern ausgehen – all das erfährt Johanna nicht. Die junge Frau legt sich schlafen, und wird nach Mitternacht von den steigenden Fluten in ihrer Wohnung überrascht – für eine Flucht ist es zu spät.

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Kampf um Anklage in der Flutkatastrophe im Ahrtal

„Es gibt mindestens ein Menschenleben, das mit Sicherheit hätte gerettet werden können – und das ist Johanna Orth“, wird seither Christian Hecken nicht müde zu betonen. Der Anwalt aus Koblenz vertritt inzwischen zehn Angehörige, die in der Flutnacht geliebte Menschen verloren haben, allen voran die Eltern von Johanna Orth. Als die Staatsanwaltschaft Koblenz im April 2024 die Ermittlungen in Sachen Flutkatastrophe Ahrtal ohne eine Anklageerhebung einstellte, war Hecken fassungslos.

Anwalt Christian Hecken (2. von links) im April 2024 mit Angehörigen von Opfern der Flutkatastrophe. - Foto: gik
Anwalt Christian Hecken (2. von links) im April 2024 mit Angehörigen von Opfern der Flutkatastrophe. – Foto: gik

Seither kämpft der Anwalt im Namen der Familie Orth sowie weiterer Hinterbliebener für eine Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens und für eine Anklageerhebung – dass die zahllosen Fehler, die in der Flutnacht von Behörden gemacht wurden, und die dafür sorgten, dass die Menschen im Ahrtal zum Großteil eben nicht gewarnt wurden, ungeahndet bleiben sollen, macht Hecken und die Familie Orth fassungslos. Von der Einstellung des Verfahrens habe er aus den Medien erfahren, klagt Hecken, „ich bin aus allen Wolken gefallen“ – auch, weil die Familie Orth da bereits als mögliche Nebenkläger der Staatsanwaltschaft bekannt ist.

Die Familie Orth wandte sich daraufhin mit einer Eilpetition an den damaligen Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin (FDP). Die Bitte: Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens verhindern, die Presskonferenz absagen und notfalls die zuständigen Staatsanwälte wegen Befangenheit abzulösen. Eine ordentliche Antwort habe man nie erhalten, sagt die Familie Orth. Das Justizministerium aber stufte die Petition als Dienstaufsichtsbeschwerde ein, und leitete sie an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz als Dienstherr weiter – ein Eingreifen in das Verfahren lehnte Minister Mertin ab.

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Wie ging der Justizminister mit einer Petition an ihn persönlich um?

Doch Hecken argumentiert, der Minister hätte sich um die Petition persönlich kümmern müssen, nur er hätte die Pressekonferenz absagen und die Staatsanwälte ersetzen können. Der Anwalt klagte deshalb gegen den Minister wegen Untätigkeit im Amt, am Donnerstag wurde diese Klage nun vor dem Verwaltungsgericht Mainz verhandelt. Die Vorsitzende Richterin Andrea Neßeler-Hellmann, Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts, stellte dabei zunächst klar: Die Klage sei zulässig und begründet, die Petition offenkundig nicht erfüllt – genau darüber werde ja gestritten.

Anwalt Christian hecken am Donnerstag im Saal des Verwaltungsgerichts Mainz bei Statements vor der Presse. - Foto: gik
Anwalt Christian hecken am Donnerstag im Saal des Verwaltungsgerichts Mainz bei Statements vor der Presse. – Foto: gik

„Konkret beschäftigen wir uns mit der Frage, ob der Adressat sich mit der Petition befasst und dem Petenten eine Antwort gegeben hat“, erklärte Neßeler-Hellmann. Zu prüfen habe das Gericht hingegen nicht, ob es Fehler im Ermittlungsverfahren gegeben habe oder ob Staatsanwälte befangen seien und ausgetauscht werden müssten. Die Petition könne zudem wohl als Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet werden, sie sei aber eindeutig an den Minister persönlich adressiert gewesen – „man kann also davon ausgehen, dass eine Antwort der Behörde und des Ministers gewünscht ist“, betonte die Richterin.

„Kann man also sagen, dass die Petition beschieden ist? Besteht ein weiterer Anspruch auf Bescheidung?“, nannte Neßeler-Hellmann die entscheidenden Fragen. Das ist nicht banal, denn es geht dabei im Kern um die Frage: Wie geht das Land Rheinland-Pfalz eigentlich mit der Tatsache von 136 Toten in der Flutnacht, und wie mit deren Hinterbliebenen um? Und da haben genau diese Hinterbliebenen keine guten Erfahrungen gemacht: „Danke, dass wir in einer öffentlichen Verhandlung angehört werden, das ist in Rheinland-Pfalz leider keine Selbstverständlichkeit mehr“, betonte Anwalt Hecken in der Verhandlung.

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Hecken: Rechte verweigert, wesentliche Unterlagen vorenthalten

Die Klage des Anwalts ist lang: Die Justiz ignoriere sämtliche Argumente, Hinweise und sogar Fachgutachten, die eindeutig dafür sprächen, dass im Ahrtal Menschenleben hätten gerettet werden können, klagt Hecken. Seinen Mandaten seien zudem in erheblichem Ausmaß Rechte als potenzielle Nebenkläger verweigert worden: „Mein Aktenbestand war über ein Jahr alt, ich habe wesentliche Informationen, Unterlagen und Akten nicht bekommen.“ Protokolle aus dem Untersuchungsausschuss, Gutachten, sogar der zentrale Verteidigungsschriftsatz des Landrats Pföhler sei ihm vorenthalten worden, kritisiert Hecken: „Man kann ja nicht sagen, das sei unwesentlich.“

Pressekonferenz von Anwalt Hecken im Oktober 2024 mit mehreren Fachgutachtern zum Thema Ahrflut. - Foto: Schady
Pressekonferenz von Anwalt Hecken im Oktober 2024 mit mehreren Fachgutachtern zum Thema Ahrflut. – Foto: Schady

Im Oktober 2024 hatte Hecken zudem auf einer Pressekonferenz drei Gutachten renommierter Experten aus dem Bereich Hochwasserschutz und Rechtswissenschaften präsentiert. Deren einhellige Einschätzung lautet: Die Argumentation der Staatsanwaltschaft, Menschenleben hätten nicht „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ durch Warnungen der Behörden gerettet werden können, sei nicht haltbar.

Die Behörden hätten spätestens gegen 20.25 Uhr gewusst, dass die Flutwelle im Ahrtal eine Höhe von 7,07 Metern erreichen würde, und zwar gegen 1.00 Uhr morgens, hatte Erwin Zehe, Professor für Hydrologie am Technischen Institut in Karlsruhe, vorgerechnet. „7,07 Meter, das ist Armaggedon, da bleibt kein Stein auf dem anderen“, sagte Zehe. im Oktober 2024. Allerspätestens jetzt hätten die Behörden höchsten Alarm auslösen müssen: „Man hätte warnen müssen, auf allen Kanälen, es hätte heißen müssen: Rennt! flieht!“ Doch die höchste Warnstufe 5 im Kreis Ahrweiler samt Evakuierungsanordnung ging erst um 23.09 Uhr raus, viel zu spät, und für einen viel zu geringen Bereich entlang der Ahr.

Anwalt: Justizskandal „historischen Ausmaßes“

Pikant zudem: Im Februar 2025 war im Rechtsausschuss des Mainzer Landtags bekannt geworden, dass diese Gutachten erst am 7. Januar 2025 von der Generalstaatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft Koblenz zur Prüfung zugeleitet wurden – also an genau die Staatsanwälte, die zuvor schon sämtliche Beschwerden gegen die Einstellung zurückgewiesen hatten. Justizminister Mertin hatte dabei bestätigt, das sei „die Gelegenheit für die Staatsanwaltschaft, sich selbst noch einmal zu überprüfen“, und etwaige Schlussfolgerungen daraus zu ziehen.

War der Hauptbeschuldigte in den Ermittlungen: Der damalige Landrat Jürgen Pföhler (CDU), hier vor dem Untersuchungsausschuss des Mainzer Landtags. - Foto: gik
War der Hauptbeschuldigte in den Ermittlungen: Der damalige Landrat Jürgen Pföhler (CDU), hier vor dem Untersuchungsausschuss des Mainzer Landtags. – Foto: gik

Hecken klagt, man versuche offenbar alles, ein Gerichtsverfahren zu verhindern und zu verzögern – schon im kommenden Jahr droht nach fünf Jahren die erste Verjährungsfrist. „Wir haben hier einen Justizskandal, den es so in Deutschland bisher nicht gegeben hat, das hat historische Ausmaße“, kritisierte der Anwalt nun vor dem Verwaltungsgericht in Mainz – und erhob neue, schwere Anschuldigung: Dem Justizministerium warf er vor, im laufenden Gerichtsverfahren „herumzutricksen“ – oder gar die Unwahrheit zu behaupten.

Hecken hatte dazu extra noch kurz vor Prozessbeginn eine Anzeige aufgegeben: wegen des Verstoßes gegen die beamtenrechtliche Wahrheitspflicht und Verdacht Täuschung des Rechtsausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz. Sein Vorwurf, den er nun vor Gericht präsentierte: Am 28. Februar 2025 erklärte das Justizministerium gegenüber dem Verwaltungsgericht schriftlich, man habe die Petition der Familie Orth sehr wohl inhaltlich geprüft – und sich gegen eine Ablösung der Staatsanwälte entschieden.

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Wurde der Rechtsausschuss des Mainzer Landtags belogen?

„Das Problem an der Geschichte ist: Es entspricht nicht der Wahrheit“, sagte Hecken. Denn im Rechtsausschuss am 23. April 2024 hatte der Justizminister argumentiert, man habe den Inhalt gar nicht geprüft, sondern die Petition gleich weitergeleitet – er selbst habe eine Befassung abgelehnt. Heckens Vorwurf: Entweder habe das Justizministerium im April 2024 den Rechtsausschuss des Landtags belogen – oder man versuche jetzt, im laufenden Verfahren „mit Tricks und Täuschungen nach außen darzustellen, man habe alles richtig gemacht – was offenkundig nicht der Fall ist.“

Kampf um Gerechtigkeit: Ralph Orth vor dem Sitzungssaal des Verwaltungsgerichts Mainz. - Foto: gik
Kampf um Gerechtigkeit: Ralph Orth vor dem Sitzungssaal des Verwaltungsgerichts Mainz. – Foto: gik

Der Vertreter des Justizministeriums wies den Vorwurf der Täuschung zurück, die Petition sei so behandelt worden, „dass das Petitionsrecht nicht verletzt wurde.“ Doch Oberstaatsanwalt Ullrich Wetzel musste auch einräumen: Die Protokolle aus dem Rechtsausschuss kenne er, das Schreiben ans Gericht trage seine Unterschrift. „Das passt genau ins Schema“, kritisierte Hecken: „Sie zeigen keinerlei Willen, sich mal selbst zu hinterfragen, Sie räumen nie irgendwelche Fehler ein. Die Menschen in diesem Land verlieren das Vertrauen in den Rechtsstaat, Sie sollten sich echt schämen!“

Dazu komme noch, dass mit dem Generalstaatsanwalt nun genau der Mann eine Befangenheit der Staatsanwälte prüfen solle, der sie selbst vor vier Jahren einsetzte, das sei ein Unding, betonte Hecken: „Die sitzen in Koblenz alle im selben Haus und sollen sich nun gegenseitig kontrollieren? Es gibt niemanden dort, der unvoreingenommen ist.“ Die aufgedeckten Missstände müssten eigentlich von einer Partei aufgearbeitet werden, die wirklich unabhängig sei – und nicht aus Rheinland-Pfalz komme, argumentierte Hecken noch.

Urteil soll schriftlich in den nächsten zwei Wochen kommen

Das aber wird das Gericht nicht entscheiden, das Urteil soll schriftlich innerhalb der nächsten zwei Wochen ergehen. Die Umstände allerdings dürften für die Urteilsfindung durchaus eine Rolle spielen – schließlich geht es auch um die Frage, ob sich der Minister mit der Petition persönlich hätte befassen müssen, oder ob er sie abgeben durfte. Und so geht es im Kern eben auch um die Frage: Wie ist das Justizministerium mit der verzweifelten Bitte der Hinterbliebenen um Gerechtigkeit umgegangen? Hat man sie weggeschoben, ausgesessen, ignoriert?

Der im Februar 2025 verstorbene Justizminister Herbert Mertin im April 2024 nach einer Sitzung des Rechtsausschusses des Mainzer Landtags in Statements vor der Presse zu den Beschwerden gegen die Einstellung der Ermittlungen bei der Flutkatastrophe im Ahrtal. – Foto: gik
Der im Februar 2025 verstorbene Justizminister Herbert Mertin im April 2024 nach einer Sitzung des Rechtsausschusses des Mainzer Landtags in Statements vor der Presse zu den Beschwerden gegen die Einstellung der Ermittlungen bei der Flutkatastrophe im Ahrtal. – Foto: gik

Klar ist: Im Rechtsausschuss im April 2024 hatte sich Justizminister Herbert Mertin viel Zeit für die Familie Orth genommen. Lange hatte der Minister mit den Eltern gesprochen, er wirkte dabei stark betroffen. Ein Eingreifen in das Verfahren der Staatsanwaltschaft lehnte er dennoch damals strikt ab: Das sei einen Dienstaufsichtsbeschwerde, „das Ministerium ist da nicht betroffen“, sagte Mertin in einem Statement nach dem Ausschuss.

Der Minister selbst wird zur Aufklärung nicht mehr beitragen können: Herbert Mertin starb am 21. Februar 2025 völlig überraschend mit nur 66 Jahren, während eines beruflichen Termins in Koblenz. Das Schreiben aus dem Justizministerium zum Verfahren am Verwaltungsgericht wurde nach seinem Tod erstellt – mit der Behauptung, das Ministerium habe sich gegen eine Abberufung der Staatsanwälte entschieden.

Wefelscheid: „Im Rechtsausschuss wurde etwas anderes erzählt“

„Das deckt sich nicht mit den Aussagen im Rechtsausschuss, uns wurde etwas anderes erzählt“, sagte der Landtagsabgeordnete Stephan Wefelscheid von den Freien Wählern nach der Gerichtsverhandlung in Mainz gegenüber Mainz&. Tatsächlich ist in dem Protokoll des Rechtsausschusses vom April 2024, das Mainz& vorliegt, von einer inhaltlichen Entscheidung des Ministeriums keine Rede. „Mich würde mal interessieren, wer denn konkret diese Prüfung durchgeführt, auf welche tragenden Gründe das Ergebnis dieser Prüfung gestützt wurde, und ob es dazu Aktenvermerke gibt“, sagte Wefelscheid.

Ralph Orth am Donnerstag im Saal des Verwaltungsgerichts Mainz nach der Verhandlung. - Foto: gik
Ralph Orth am Donnerstag im Saal des Verwaltungsgerichts Mainz nach der Verhandlung. – Foto: gik

Der Abgeordnete brachte umgehend eine Kleine Anfrage an die Landesregierung auf den Weg, er wolle nun wissen: Wenn es zutreffe, dass das Justizministerium vor der Abgabe der Petition an die Generalstaatsanwaltschaft eine Prüfung durchgeführt und beschlossen habe, vom Substitutionsrecht der Staatsanwälte keinen Gebrauch zu machen „warum wurde dies dem Rechtsausschuss des Landtags nicht so mitgeteilt?“ Oder habe das Ministerium vor Gericht schlicht etwas anderes behauptet? Das allerdings könnte dann als Prozessbetrug gewertet werden.

Ein Urteil gegen das Ministerium wäre in jedem Fall ein Paukenschlag – es wäre ein Zeichen dafür, dass die Rechte der Angehörigen der Flutopfer im Ministerium missachtet wurden. Und es war Ralph Orth persönlich, der sich mit einem eindringlichen Plädoyer an die Richterin wandte: „Es ist eine unfassbare Last, die auf uns liegt“, sagte Orth: „Wir als Hinterbliebene versuchen seit geraumer Zeit, uns an dem Verfahren zu beteiligen, aber wir werden komplett ignoriert. Für mich ist das hier sehr belastend, und nicht nur für mich: Wir sehen uns hier als Vertreter vieler Hinterbliebener aus dem Ahrtal, in dem 135 Menschen gestorben sind – und das ist eine große Zahl.“

Doch auf alle ihre Bitten, Anträge und Petitionen „bekommen wir gar keine Antwort, oder nur sporadisch“, führte Orth weiter aus. Der Staatsanwalt, der über seine Petition entscheiden solle, sei derselbe, der 2021 das Verfahren eröffnet hatte. „Es kann ja nicht sein, dass dieselben Personen entscheiden, ob sie befangen sind“, sagte Orth, „das können Sie niemandem erklären.“ Und wandte sich in einem eindringlichen Appell an die Richterin: „Im Namen von allen Hinterbliebenen: Ist das so gewollt? Dass sich das System selbst kontrolliert? Oder hat der Bürger die Möglichkeit zu sagen: hier muss doch mal jemand eingreifen?“

Info& auf Mainz&: Mehr zu der Vorgeschichte dieses Gerichtsprozesses und zum Kampf der Familie Orth um Gerechtigkeit könnt Ihr noch einmal hier bei Mainz& nachlesen. Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz bei der Einstellung des Verfahrens zur Flutkatastrophe argumentierte, haben wir ausführlich hier berichtet.

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