Die Corona-Notbremse des Bundes nimmt nun erstmals auch seit geraumer Zeit die Ansteckungsgefahr in Bussen und Bahnen in den Fokus: Ab einer Sieben-Tages-Inzidenz wird in Bussen und Bahnen nun verpflichtend das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben – das Tragen einer OP-Maske reicht nun nicht mehr aus. Auf die bislang überhaupt nicht diskutierte Änderung wies am Freitag die Mainzer Mobilität hin. Eine weitere neue Vorgabe: Die Fahrzeuge sind nach Möglichkeit nur noch mit 50 Prozent der Fahrgäste zu belegen.

In den Bussen und Bahnen der Mainzer Mobilität gilt ab Samstag: Nur mit FFP2-Maske. - Foto: gik
In den Bussen und Bahnen der Mainzer Mobilität gilt ab Samstag: Nur mit FFP2-Maske. – Foto: gik

Lange hatte sich die Politik nicht um die Ansteckungsgefahr in Bussen und Bahnen gekümmert, erst sei Ende Januar 2021 gilt im ÖPNV die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske – davor war wenig geschehen. Stattdessen wurde vor allem die Deutsche Bahn nicht müde zu betonen, ihre Fahrzeuge seien sicher, eine Fahrt mit Zügen unbedenklich – Virologen hatten das schon früh bezweifelt: Die Ansteckungsgefahr sei besonders hoch in geschlossenen Räumen – dazu gehören nun einmal auch moderne Busse und Bahnen, vor allem, wenn sie keine gute Lüftung aufweisen.

Erst kürzlich hatten Aerosolforscher diesen Umstand der Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen noch einmal explizit unterstrichen, gleichzeitig war im Zuge der Debatte um die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen immer wieder das Argument zu hören gewesen: Nachts dürfe man nicht allein spazierengehen, sich dafür morgens aber auf dem Weg zur Arbeit in vollen Bussen und Bahnen drängeln – das sei unsinnig. Die Politik sah hier nun offenbar in ihrem Bestreben zur Eindämmung der dritten Corona-Welle Handlungsbedarf.

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In Bussen, Bahnen, Zügen und Taxen ist ab einer Inzidenz von 100 nun das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. - Foto: gik
In Bussen, Bahnen, Zügen und Taxen ist ab einer Inzidenz von 100 nun das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. – Foto: gik

Ab Samstag gilt deshalb nun in allen Bussen und Bahnen nicht nur eine Maskenpflicht, ab einer Inzidenz von 100 an drei hintereinander folgenden Tagen muss dann auch eine FFP2-Maske oder ein vergleichbares Modell getragen werden – OP-Masken reichen hingegen nicht mehr aus. „Eine medizinische OP-Maske hat keine vergleichbare Schutzwirkung wie eine FFP2-Maske, und ist daher in den Bussen und Straßenbahnen der Mainzer Mobilität, in den MainzRidern und an den Haltestellen nicht mehr ausreichend“, teilte die Mainzer Mobilität am Freitag mit.

Tatsächlich sitzen OP-Masken oft nicht richtig eng am Gesicht an, im Gegensatz zu FFP2-Masken schützen sie deshalb vorwiegend das Gegenüber, den Träger der Maske selbst aber nur halbwegs gut. FFP2-Masken schirmen dagegen auch den träger gegen Viren von anderen ab. Ausgenommen von der neuen FFP2-Maskenpflicht sind die Fahrerinnen und Fahrer sowie das Kontroll- und Servicepersonal in den Bussen und Bahnen, für sie ist bei Kontakt mit den Fahrgästen lediglich eine medizinische Gesichtsmaske vorgeschrieben.

OP-Masken, wie hier noch im Januar von der Mainzer Mobilität verteilt, sitzen meist nicht besonders eng an. - Foto: Mainzer Mobilität
OP-Masken, wie hier noch im Januar von der Mainzer Mobilität verteilt, sitzen meist nicht besonders eng an. – Foto: Mainzer Mobilität

Ausgenommen sind ferner Kinder bis 6 Jahre sowie Personen, Menschen mit Behinderungen oder „Personen mit einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung“ oder einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung, die dem Tragen einer solchen Maske entgegen steht. Ausgenommen sind außerdem gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren sowie ihre Begleitpersonen.

Bei der Besetzung der Fahrzeuge mit Passagieren gilt nun zudem erstmals die Vorschrift, es seien „Fahrgastbegrenzungen von 50 Prozent ‚anzustreben'“. heißt es bei der Mainzer Mobilität weiter – ein Problem sieht man darin nicht: „Die Mainzer Mobilität setzt bereits zusätzliche Fahrzeuge ein, um zu einer Entzerrung in den Stoßzeiten beizutragen“, betont das Unternehmen. Zudem seien schon jetzt die allermeisten Fahrzeuge deutlich weniger als zur Hälfte ausgelastet. Fahrgäste, die zeitlich etwas flexibel seien, würden aber gebeten, die Stoßzeiten zwischen 7.00 Uhr und 8.30 Uhr am Morgen oder zwischen 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr zu meiden und auf solche Busse und Straßenbahnen auszuweichen, die geringer ausgelastet seien.

Die neue FFP2-Maskenpflicht gilt, wie gesagt, ab Samstag, und sie gilt für den gesamten ÖPNV bundesweit – ebenso für den Bahn-Fernverkehr, für Taxen und Schülerbeförderung, kurz: für jede „entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen“, wie es im neuen Bundes-Infektionsschutzgesetz heißt. Ausgesetzt wird die Regel erst wieder, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz an an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 100 liegt.

Das Testmobil für Mitarbeiter der Mainzer Mobilität am Hauptbahnhof in Mainz. - Foto: Mainzer Mobilität
Das Testmobil für Mitarbeiter der Mainzer Mobilität am Hauptbahnhof in Mainz. – Foto: Mainzer Mobilität

Die Mainzer Mobilität setzt für ihre Mitarbeiter zudem auf kostenlose Schnelltests – mit der neuen Bundes-Notbremse gilt auch eine Pflicht zum Testangebot in den Unternehmen. Man stelle den Beschäftigten mit Fahrgastkontakt bereits seit Anfang April Schnelltests für zu Hause zur Verfügung, teilte die Mainzer Mobilität mit. Seit vergangener Woche gebe es für Mitarbeiter zusätzlich die Möglichkeit, sich zwei Mal pro Woche auf dem Betriebsgelände der Mainzer Mobilität durch medizinisches Personal professionell testen zu lassen – im eigens dafür geschaffenen Testmobil. Das Testmobil stehe auch zweimal in der Woche am Hauptbahnhof, genutzt werden könne es aber ausschließlich von Mitarbeitern.

Info& auf Mainz&: Tipps zum Tragen und Wiederverwenden von FFP2-Masken haben wir hier bei Mainz& aufgeschrieben. Mehr zu den Regeln der Bundes-Notbremse, die ab Samstag gilt, wie etwa die Schließung von Grundschulen und Kitas oder die Rückkehr der nächtlichen Ausgangssperre lest Ihr hier bei Mainz&. Informationen des Bundes zur neuen Bundes-Notbremse findet Ihr hier im Internet, den genauen Gesetzestext könnt Ihr Euch hier herunterladen.

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