Die Ursache für den Dachbrand der Mainzer Rheingoldhalle im Mai 2019 steht aus Sicht der Mainzer Staatsanwaltschaft nun fest: Der Brand sei durch Funken eines Schweißgerätes ausgelöst worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Mainz mit. Die Funken hätten wohl durch Löcher in der Verkleidung einer Fuge das aus einer Art Holzwolle bestehende Fugenmaterial zum Glimmen gebracht, die Glut habe sich dann über mehrere Tage langsam durch das Material nach oben gefressen und schließlich das Feuer an der hölzernen Dachkonstruktion entfacht. Ein fahrlässiges Handeln oder eine Pflichtverletzung der Arbeiter habe man nicht feststellen können – das Ermittlungsverfahren werde deshalb eingestellt. Ursache sei womöglich so Pfusch am Bau vor 50 Jahren gewesen.

Der Brand der Mainzer Rheingoldhalle im Mai 2019 brach in der Dachkonstruktion aus. - Foto: gik
Der Brand der Mainzer Rheingoldhalle im Mai 2019 brach in der Dachkonstruktion aus. – Foto: gik

Der Brand der Mainzer Rheingoldhalle hatte am 16. Mai 2019 die Stadt geschockt, der Brand war völlig überraschend am frühen Morgen in der Dachkonstruktion der Stadthalle ausgebrochen. Der Schwelbrand in der Dachkonstruktion richtete hohe Schäden an, die Rheingoldhalle wird bis mindestens Ende 2020 geschlossen bleiben. Als Ursache wurden schnell Bauarbeiten bei der Sanierung der Halle ausgemacht – doch wie genau das Feuer entstand, war bislang noch unklar. Nun teilte die Staatsanwaltschaft mit: Es waren tatsächlich Schweißarbeiten, durch die das Feuer ausgelöst wurde.

Die 50 Jahre alte Rheingoldhalle wurde in den 1960er Jahren errichtet, dun damals habe man – so die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft – zum statischen Ausgleich im Bereich des Dachaufbaus Fugen zwischen den tragenden Betonwänden belassen. Diese Fugen wurden mit einer vermutlich aus brennbarem Material bestehenden Masse gefüllt und mit einem Material verkleidet, das Beton sehr ähnlich sehe, so die Ermittler. „Die Verwendung dieser brennbaren Fugenmasse wäre nach dem heutigen Stand der Bauvorschriften nicht mehr zulässig“, heißt es weiter – und es sei „zumindest zweifelhaft, ob die Verwendung des brennbaren Materials bei Errichtung der Halle zulässig war.“

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Der Brand der Mainzer Rheingoldhalle zog fast das gesamte Dach in Mitleidenschaft. - Foto: Stadt Mainz
Der Brand der Mainzer Rheingoldhalle zog fast das gesamte Dach in Mitleidenschaft. – Foto: Stadt Mainz

Im Inneren der Rheingoldhalle befand sich nun unterhalb der Decke eine Stahlträgerkonstruktion mit Laufschiene, auf der ein etwa 70 Tonnen schwerer Lastkran fahren konnte. Ein Abbruchunternehmen hatte den Auftrag, diese Stahlträgerkonstruktion zu entfernen. Hierzu mussten Arbeiten mit einem Schweißbrenner vorgenommen werden, um die Stahlträger von der Wand zu entfernen und in transportierbare Stücke zu schneiden. Am 13. Mai 2019 hantierte in der Nähe der Stelle des späteren Brandherds ein Mitarbeiter dieser Firma mit einem Schweißbrenner. Nach Ansicht des Brandsachverständigen brachten Funken dieses Schweißbrenners durch Löcher in der Verkleidung einer Fuge das wohl aus einer Art Holzwolle bestehende Fugenmaterial zum Glimmen.

Die Glut habe sich sodann im Laufe der nächsten Tage langsam durch das Material nach oben gefressen, so der Bericht weiter.  Als die Glut mit mehr Sauerstoff in Berührung kam, sei am 16. Mai 2019 das Feuer an der hölzernen Dachkonstruktion ausgebrochen. Damit sei aber weder der Firma noch dem Arbeiter ein Vorwurf von fahrlässiger Brandstiftung zu machen, betonte die Staatsanwaltschaft weiter: ein sorgfaltswidriges Tun oder Unterlassen sei „nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit festzustellen.“ Bei schweißtechnischen Arbeiten sei zwar immer das Umfeld der Schweißarbeiten auf Brandgefahren abzuklären, nach Schweißarbeiten sei zudem eine Brandwache abzuhalten.

An dieser Ecke brach das Feuer im Dach der Rheingoldhalle aus. - Foto: gik
An dieser Ecke brach das Feuer im Dach der Rheingoldhalle aus. – Foto: gik

Ein Fahrlässigkeitsvorwurf gegenüber Abbrucharbeiter und Bauunternehmer sei aber nicht zu erheben, da Schweißer und auch der Bauleiter der Firma bekundet hätten, dass die Arbeiter entsprechend aufgeklärt worden seien. Auch dem Arbeiter selbst sei aber kein Vorwurf zu machen, denn er habe das Umfeld der Schweißarbeiten in Augenschein genommen – und die fragliche Ecke für eine geschlossene Betonecke gehalten. Dass sich flammbares Material in der Fuge befunden habe, sei ihm nicht aufgefallen. Auch bei einer Nachschau am Tag nach den Schweißarbeiten sei ihm in der Ecke nichts Besonderes aufgefallen, so die Staatsanwaltschaft weiter. Auch anderen Zeugen sei nicht aufgefallen, dass sich brennbares Material in der Nähe der Schweißstelle befand. Diese Aussagen stünden im Einklang mit den Einschätzungen des Bausachverständigen sowie den Feststellungen der Polizei bei der Begutachtung des Brandausbruchsortes.

Offenbar sei nicht zu erkennen gewesen, dass sich hinter dem Putz brennbares Material befand, konstatiert die Staatsanwaltschaft – angesichts der unzulässigen Verfugung habe sich das dem Arbeiter auch nicht aufdrängen müssen. Auch sei das Glimmen der Holzwolle auch einen Tag nach den Schweißarbeiten höchstwahrscheinlich noch nicht zu bemerken gewesen, so sei auch unter dem Gesichtspunkt der Brandwache kein sorgfaltswidriges Verhalten anzunehmen. Was wiederum die möglicherweise fehlerhafte Verfugung der Lücken angehe – dieser Vorfall sei verjährt und könne deshalb nicht mehr strafverfolgt werden, fügte die Staatsanwaltschaft hinzu.

Info& auf Mainz&: Mehr zum Brand der Mainzer Rheingoldhalle im Mai 2019 haben wir damals hier berichtet, die erste Ursachenforschung zum Brand durch Bauarbeiten könnt Ihr hier noch einmal nachlesen.

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