Auch die Landeshauptstadt Wiesbaden führt nun eine Bändchen-Lösung als Corona-Nachweis für den Einzelhandel ein. Am Mittwoch starte man auf Wunsch von Handel und Gastronomie mit einem Bändchen, das man als Geimpfter oder Genesener erhält, und das für Sternschnuppenmarkt, Handel und Gastronomie gilt, teilte die Stadt Wiesbaden mit. Derweil verschärft Hessen seine Corona-Regeln weiter – und schließt sich dennoch in einem weiteren Punkt dem Nachbar Rheinland-Pfalz an: Ab Donnerstag entfällt auch in Hessen die Testpflicht für Geboosterte. Am Abend beschlossen das die Gesundheitsminister der Länder bundesweit. In Wiesbaden müssen Clubs und Diskotheken ab Donnerstag nach der neuen Hotspot-Regel eigentlich schließen.

Die Bändchen-Lösung als Corona-Nachweis wie hier in Mainz kommt nun auch in Wiesbaden. - Foto: gik
Die Bändchen-Lösung als Corona-Nachweis wie hier in Mainz kommt nun auch in Wiesbaden. – Foto: gik

Mainz erweist sich mit der Bändchen-Lösung als Vorreiter: Seit dem 6. Dezember gilt hier das Weihnachtsmarkt-Bändchen auch als Nachweis für den Mainzer Einzelhandel, das weckte offenbar Wünsche in Wiesbaden. Eine Abfrage des Referates für Wirtschaft und Beschäftigung im Wiesbadener Einzelhandel und bei Verbänden habe ergeben, dass der Einzelhandel sich mehrheitlich eine solche Lösung wünsche, berichtete der Wiesbadener Ordnungsdezernent Oliver Franz (CDU): „Es wurde sehr deutlich, dass sich Handel und Gastronomie eine große Erleichterung davon versprechen.“

Die derzeitigen Kontrollen jedes Kunden in den einzelnen Geschäften führe zu erheblichem Aufwand, das Vorzeigen eines Bändchens sei hingegen wesentlich schneller, als den Impfpass hervorzuholen oder den QR-Code zu zeigen, betonte Franz weiter: „Wir hoffen sehr, dass sich dadurch die Warteschlangen vor Ladentüren verringern und die schwierige Situation für Handel und Gastronomie einfacher wird.“ Ab Mittwoch führt Wiesbaden nun ebenfalls ein Nachweis-Bändchen in Sachen Corona ein. Um es zu bekommen, muss man nachweisen, dass man zweifach geimpft oder genesen ist sowie einen amtlichen Ausweis vorzeigen.

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Wer an den Eingängen des Sternschnuppen- oder Kindersternschnuppenmarktes auf dem Schlossplatz beziehungsweise Luisenplatzes seinen Impf- oder Genesenenstatus erfolgreich nachgewiesen habe, könne dort ein solches Bändchen erhalten, sagte Franz weiter. Das Bändchen könne anschließend für den Einlass in die Geschäfte und gastronomische Betriebe vorgezeigt werden. Die Bändchen seien aber ein freiwilliges Angebot, daneben sei natürlich auch weiter der Einlass im Einzelhandel und der Gastronomie mit dem Impfpass oder dem Impf-Zertifikat in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis möglich.

Der Sternschnuppenmarkt in Wiesbaden, auch hier gilt inzwischen 2G. - Foto: gik
Der Sternschnuppenmarkt in Wiesbaden, auch hier gilt inzwischen 2G. – Foto: gik

Derweil verschärft das Nachbarland Hessen seine Corona-Regeln weiter: Ab Donnerstag gilt nun wieder bei Großveranstaltungen im Freien mit mehr als 3.000 Teilnehmenden eine Maskenpflicht – und zwar auch wenn Abstände eingehalten werden können. In Innenräumen wird die Kapazität ab dem 251. Platz auf 25 Prozent begrenzt. Das heißt: Die ersten 250 Plätze können voll ausgenutzt werden. Bei allen weiteren Plätzen darf nur noch jeder vierte Platz belegt werden. Auch hier gelten nun Kontaktbeschränkungen bei Treffen in der Öffentlichkeit mit mindestens einer ungeimpfte oder nicht genesenen Person: Zulässig ist dann nur der eigene Haushalt sowie maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Die bisherigen Ausnahmen für Kinder unter 18 Jahren bleiben bestehen.

Zudem führt Hessen eine neue Hotspot-Regelung ein: Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt, greifen vor Ort zusätzliche „Hotspot-Regelungen“, und zwar bereits ab dem nächsten Tag:

  • Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen, von den Kommunen festgelegt.
  • Maskenpflicht in Fußgängerzonen, genaue Abgrenzung legen die Kommunen fest.
  • Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: Drinnen 2G-Plus. Draußen 2G.
  • Weihnachtsmarkt: Zugang nur für Geimpfte und Genesene (2G). Die Kommunen können auch innerhalb des 2G-Bereichs ein Alkoholverbot erlassen.
  • Ab 3.000 Teilnehmenden gilt auch bei Veranstaltungen im Freien die 2G-PlusRegel, die Maskenpflicht bleibt bestehen.
  • Begrenzung der Personenzahl bei privaten Feiern und Zusammenkünften auf 50 drinnen und 200 draußen.
  • Schließung von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken sowie Prostitutionsstätten.

Diese „Hotspot-Regelungen“ treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt. Die Landeshauptstadt Wiesbaden liegt weiter bei der enorm hohen Inzidenz von 535 und wäre damit sofort eine Hotspot-Region. In Wiesbaden argumentiert man, das liege an erheblichen Meldeüberhängen von Corona-Infektionen, die nun auf einen Schlag nachgemeldet wurden. Inwiefern die Hotspot-regeln nun in Wiesbaden umgesetzt werden, war am Dienstag noch unklar.

Coronatests bei der 2Gplus-Regel entfallen nun bundesweit für Geboosterte. - Foto: gik
Coronatests bei der 2Gplus-Regel entfallen nun bundesweit für Geboosterte. – Foto: gik

„Die Lage bleibt leider weiterhin ernst und wir erhöhen das Schutzniveau“, betonte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CD) und Sozialminister Kai Klose (Grüne). Die Infektionszahlen seien nach wie vor zu hoch, die Kliniken an den Grenzen ihrer Kapazitäten – und die neue Omikron-Variante des Virus werde alle vor weitere Herausforderungen stellen. Um das Risiko von Infektionen zu reduzieren und besonders vulnerable Gruppen vor schweren Erkrankungen zu schützen, habe man in vielen Bereichen die 2G-Regel eingeführt. „Die hohen Ansteckungszahlen und die zu erwartenden weiteren Fälle in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen machen jedoch weitere Schritte notwendig“, betonten die beiden Politiker.

Gleichzeitig aber beschloss Hessen auch eine Erleichterung für Geboosterte – und schloss sich damit Rheinland-Pfalz an: Ab Donnerstag entfällt auch hier die Testpflicht für Geboosterte nach ihrer dritten Auffrischungsimpfung. Virologen kritisieren diese Regelung scharf: Die Frankfurter Top-Virologin Sandra Ciesek twitterte am Dienstag, es sei eine „irrsinnige Idee in der aktuellen Lage und der aktuellen Gefahr durch Omikron: die Testpflicht abzuschaffen.“ Das sei ein „riskantes Boosterprivileg“ – und im Angesicht von Omikron schlicht nicht zu verantworten.

Trotzdem beschlossen die Gesundheitsminister der Länder auf ihrer Konferenz am Dienstagabend: die Testpflicht für Geboosterte entfällt bundesweit. Ciesek betonte hingegen: Auch nach der Boosterimpfung könne man sich infizieren, das gelte gerade für die neue Omikron-Variante – das zeigten ja auch die Fälle der geboosterten Reiserückkehrer, die sich in Südafrika mit der Omikron-Variante infiziert hatten. Der neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) twitterte hingegen am Dienstag unter Berufung auf eine neue Studie der Berliner Charité sowie der Universität Köln: Bei Omicron könne „Schutz vor Ansteckung wahrscheinlich nur durch Booster Impfung zuverlässig erreicht werden kann. Nach Booster stimmen diese Daten aber hoffnungsvoll.“

Info& auf Mainz&: Das Neueste über die ersten Omikron-Fälle in Rheinland-Pfalz und die jüngsten Corona-Entwicklungen in Mainz lest Ihr hier bei Mainz&. Mehr zu den Regeln in Rheinland-Pfalz findet Ihr hier bei Mainz&. Mehr zur Bändchen-Lösung in Mainz könnt Ihr noch einmal hier bei Mainz& nachlesen.

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