Die Vorgänge rund um den Verkauf der Marina im Mainzer Zollhafen werfen weiter Fragen auf – und die erreichen jetzt auch die Landesregierung. Mitte Januar berichtete Mainz& über Passagen im Gesellschaftervertrag der Mainzer Hafen GmbH, die der kommunalen Dienstaufsicht ADD sowie dem Landesrechnungshof Prüfrechte über die Gesellschaft einräumen – das führte nun zu Fragen der Freien Wähler im Landtag. Die wollten wissen, ob die Prüfrechte denn auch ausgeübt wurden, und wie die Rolle des Ex-OBs und Innenministers Michael Ebling (SPD) dabei sei – das Fazit: „Dort, wo Kontrolle besonders wichtig wäre, blieben entscheidende Prüfungen aus.“

Es sind ungewöhnliche Passagen für eine Gesellschaft, von der die Stadt Mainz bis heute behauptet, sie sei „privatwirtschaftlich“ organisiert und geführt – die Freien Wähler sehen das inzwischen als komplett widerlegt an. Die Frage ist entscheidend dafür, wie viel Transparenz die Stadt Mainz und ihre Tochter Mainzer Stadtwerke gegenüber der Öffentlichkeit und dem Stadtrat über ihre Geschäfte und insbesondere den Verkauf der wertvollen Zollhafen-Grundstücke an den Tag legen muss – bislang ist völlig unklar, was aus den Erlösen der Grundstücksverkäufe wurde, die die Freien Wähler auf rund 600 Millionen Euro schätzen.
Nun kommt ein weiteres Kapitel hinzu: Kommunale Unternehmen unterliegen laut Landesrecht in Rheinland-Pfalz der kommunalen Dienstaufsicht ADD – und genau eine solche Kontrolle räumt auch der Gesellschaftervertrag der Mainzer Hafen GmbH explizit ein, wie Mainz& im Januar exklusiv berichtete. Im Paragraph 23 heißt es explizit, dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz sowie der ADD würden das Recht zur überörtlichen Prüfung eingeräumt – die ADD könne sogar „den Betrieb, die Bücher und die Schriften des Unternehmens einsehen.“
Jeckel: Kam die Dienstaufsicht ADD ihren Prüfpflichten nach?
Das rief nun die Landtagsfraktion der Freien Wähler auf den Plan, deren parlamentarische Geschäftsführerin Lisa-Marie Jeckel wollte nun von der Landesregierung wissen: Hat die ADD ihre Prüfrechte überhaupt schon einmal ausgeübt? Welche Berichtspflichten entstehen der Stadt Mainz aus dieser Prüfklausel gegenüber der ADD, und ist sie diesen „vollumfänglich nachgekommen“? Wurden jemals Prüfungsunterlagen an ADD oder Landesrechnungshof übermittelt?

Die Antwort kam aus dem Mainzer Innenministerium, das die Dienstaufsicht über die ADD hat, und darin heißt es: Nein, von Prüfbefugnissen habe die ADD „bisher keinen Gebrauch gemacht“, auch von vom Rechnungshof wisse man von keiner Prüfung. Die ADD habe dem Ministerium mitgeteilt, „dass sie mangels vorliegender Anhaltspunkte für Rechtsverstöße gegenüber der Stadt Mainz keine Übersendung der Prüfungsberichte der Mainzer Hafen GmbH verlangt hat“, so die Antwort weiter.
Die Antwort erfolgte am 10. Februar 2026, damit schließt sie auch den Zeitraum ein, in dem die Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen wegen des Verkaufs der Marina im Mainzer Zollhafen einleitetet und im November 2025 sogar Hausdurchsuchungen in Mainz durchführte – darunter auch bei den Mainzer Stadtwerken. Die Einleitung von Ermittlungen waren also für die ADD „kein Anhaltspunkt“ für mögliche Rechtsverstöße?
Ebling: „Erst jetzt Kenntnis über Gesellschaftsvertrag“ Hafen GmbH
Trotzdem behauptet Ebling nun in seiner Antwort auf die Anfrage der Freien Wähler: „Das Ministerium“ habe „erstmals im Zusammenhang mit vorliegender Kleinen Anfrage Kenntnis über im Gesellschaftsvertrag der Mainzer Hafen GmbH enthaltene Regelungen von der ADD erhalten“ – wer genau mit „das Ministerium“ gemeint ist, sagt der Minister dabei nicht. Er selbst könnte den Gesellschaftsvertrag der Mainzer Hafen GmbH und damit genau diese Passagen durchaus gekannt haben.

Brisanter noch: Die Antworten gab Innenminister Michael Ebling (SPD), und der war nicht nur bis Oktober 2022 Oberbürgermeister der Stadt Mainz, sondern auch Aufsichtsratsvorsitzender der Mainzer Stadtwerke, und damit über alle Vorgänge bei den Stadtwerken und ihren Tochtergesellschaften bestens informiert – auch über den Verkauf der Marina im Jahr 2021. Mehr noch: Ebling saß seit der Kommunalwahl 2024 im Mainzer Stadtrat, er muss dort also sämtliche Anfragen und Debatten der Freien Wähler zum Verkauf der Marina sowie rund um den Zollhafen mitbekommen haben.
Nach Angaben der ADD habe die Stadt Mainz im Jahr 2005 „die beabsichtigte Gründung der Mainzer Hafen GmbH bei der ADD angezeigt.“ 2009 sei dann „die Veräußerung eines Geschäftsanteils an der Mainzer Hafen GmbH angezeigt worden, welche zur heutigen Gesellschafterstruktur geführt hat.“ Die Stadt Mainz sei „ihren in Bezug auf die Mainzer Hafen GmbH bestehenden gesetzlichen Anzeigepflichten nachgekommen“, so die Antwort weiter, die Stadt übersende ja jährlich den Beteiligungsbericht der Stadt an Unternehmen in Privatrechtsform an die ADD. Weitergehende Berichtspflichten gebe es nicht.
Beteiligungsbericht der Stadt Mainz: seit Jahren lückenhaft
Und hier wird es wiederum interessant, denn im Juni 2025 monierte die ADD auf einmal und aus heiterem Himmel den Beteiligungsbericht der Stadt Mainz. Die ADD habe die Stadt Mainz „aufgefordert, ihre Beteiligungsberichte künftig vollständig und rechtmäßig zu erstellen“, berichteten im August die Stadträte von VOLT, es gebe „anhaltende Lücken in den bisherigen Beteiligungsberichten.“ Die Stadt hatte im Juni zugeben müssen, dass über zahlreiche mittelbare Beteiligungen der Stadt seit Jahren nicht berichtet wurde – entgegen den Vorgaben der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz.

„Die ADD bestätigt, dass die Stadt über alle mittelbaren Beteiligungen berichten muss“, sagte damals der finanzpolitischer Sprecher der Volt-Fraktion, Philipp Leisner: „Der Beteiligungsbericht soll zeigen, wo die Stadt überall mitmischt und wie das Geld der Stadt eingesetzt wird.“ In Rheinland-Pfalz sei dieser Bericht Pflicht, damit Stadtrat und Bürger nachvollziehen könnten, bei welchen Unternehmen die Stadt Mainz wirtschaftlichen Einfluss nehme. Die Stadt hatte damals argumentiert, ein ausführlicher Bericht wäre „doppelt oder dreimal so lang“, das sei ein hoher Arbeitsaufwand, es fehle an Personal.
Dabei stellt sich nun die Frage: Wieso fielen die „lückenhaften“ Beteiligungsberichte ausgerechnet jetzt der ADD auf? Ist es Zufall, dass kurz zuvor im Mai 2025 eine bereits die zweite Anzeige wegen des Verkaufs der Marina im Mainzer Zollhafen bei der Staatsanwaltschaft Koblenz eingegangen war, in der von schweren Vorwürfen wegen Steuerhinterziehung und Gelderveruntreuung die Rede war? Mainz& hatte damals exklusiv berichtet, Anfang Juni auch darüber, dass die Marina womöglich weit unter Marktwert und auf dubiosem Umwegen verkauft wurde. Beschloss man daraufhin bei der ADD doch mal einen genaueren Blick in die Unterlagen wie den Beteiligungsbericht zu werfen?
Wieso rügte die ADD im Juni 2025 die Beteiligungsberichte?
„Gerade solche Fälle zeigen, wie wichtig vollständige Informationen sind, um Vertrauen herzustellen und Kontrolle zu ermöglichen“, betonte damals VOLT-Fraktionschef Sascha Kolhey. Die Zollhafen GmbH und seine Marina seien „eine mittelbare Beteiligung der Stadt Mainz über die Stadtwerke“, in den früheren Beteiligungsberichten „hätten zu dieser Gesellschaft bereits mehr Informationen enthalten sein müssen – stattdessen blieb die Darstellung lückenhaft.“ Warum bescheinigt das Innenministerium nun trotzdem der Stadt Mainz, sie sei „ihren gesetzlichen Anzeigepflichten nachgekommen“?
„Ausgerechnet dort, wo Kontrolle besonders wichtig wäre, bleiben entscheidende Prüfungen aus – und das in einem Umfeld, in dem inzwischen auch die Staatsanwaltschaft ermittelt“, kritisiert deshalb nun auch Jeckel. Wenn Städte mit Millionenbeträgen wirtschafteten – etwa bei Grundstücksverkäufen oder Beteiligungsgesellschaften – müsse das Land kontrollieren, ob alles rechtmäßig laufe. Wie also könne es sein, dass das Land „keine Anhaltspunkte“ für vertiefte Prüfungen sehe – obwohl die Beteiligungsberichte der Stadt Mainz „objektiv rechtswidrig waren“ und inzwischen sogar die Staatsanwaltschaft ermittele?
„Wenn ein Rechtsverstoß feststeht, ist das kein fehlender Anlass – sondern ein klarer Prüfauftrag“, betonte Jeckel: „Hier entsteht der Eindruck, dass bewusst weggesehen wurde.“ Für die Freien Wähler stelle sich deshalb die Frage: „Wozu gibt es Kontrollrechte, wenn sie nicht genutzt werden?“ fragte Jeckel. Brisant dabei ist, dass Jeckel zugleich eine zweite Kleine Anfrage bei der Landesregierung einreichte und zwar zum Thema Befangenheit.
Freie Wähler: Interessenkonflikt bei Ex-OB und Innenminister Ebling?
„Bei der Ausübung der Kommunalaufsicht müssen Unabhängigkeit und Unbefangenheit gewährleistet sein, dies betrifft auch die Dienstaufsicht des Innenministeriums über die ADD“, heißt es da. Welche Regelungen gebe es denn „in der Landesregierung zur Sicherstellung der Unbefangenheit von Mitgliedern der Landesregierung bei der Ausübung der Fach- oder Dienstaufsicht über die ADD? Welche Mechanismen sieht die Landesregierung vor, wenn bei Mitgliedern der Landesregierung eine mögliche Vorbefassung aus früheren kommunalen Ämtern vorliegen könnte?“

Das zielt natürlich auf Innenminister Ebling persönlich, denn der befindet sich in einer interessanten Lage: Als früherer OB und Aufsichtsratschef war er mit den geschäftlichen Belangen der Stadt Mainz und der Mainzer Stadtwerke befasst, musste Geschäften zustimmen und sie genehmigen – auch den Verkauf der Marina im Mainzer Zollhafen. Als Innenminister kontrolliert Ebling nun aber die ADD, die wiederum genau diese Gesellschaften kontrollieren und deren Einhaltung von rechtmäßigen Geschäften sicher stellen soll – ein Interessenskonflikt?
Ebling selbst antwortet nun als Minister auf die Fragen, nein, konkrete Prüfprotokolle, mit denen die Unbefangenheit eines Amtsinhabers bei Stellenantritt geprüft werde, gebe es nicht. Mitglieder der Landesregierung seien aber ebenfalls an die „Regelungen und Verfahren über einzelfallbezogene Ausschließungsgründe und Mitwirkungsverbote“ gebunden, wie sie im Landesverwaltungsgesetz niedergelegt seien, Dort heißt es ausdrücklich, „in einem Verwaltungsverfahren darf für eine Behörde nicht tätig werden, wer selbst Beteiligter ist“ oder „wer außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft in der Angelegenheit ein Gutachten abgegeben hat oder sonst tätig geworden ist.“
Freie Wähler fordern Überprüfung der Kontrollmechanismen
„Ebling will von Prüfrechten keine Kenntnis gehabt haben, dies wirkt unglaubwürdig, da die Verträge in seiner Zeit als Oberbürgermeister geschlossen wurden“, kritisierte Jeckel: „Bei gewissenhafter Ausübung seines Amtes hätte davon Kenntnis bestehen müssen – und selbst wenn: Unwissenheit schützt vor politischer Verantwortung nicht.“ Die Rollenüberschneidung zwischen OB und Innenminister werde in den Antworten der Landesregierung überhaupt nicht thematisiert, klagte sie weiter: „Die Landesregierung verweist zwar auf gesetzliche Mitwirkungsverbote. Sie erklärt jedoch nicht, ob und wie diese im konkreten Fall angewendet wurden.“
Wie Neutralität sicher gestellt werde, dazu gebe es keine Antworten. „Gerade in solchen Fällen braucht es maximale Transparenz und klare Distanz. Sonst leidet das Vertrauen in die Neutralität der Kontrolle“, betonte Jeckel. Die bisherigen Antworten schafften „kein Vertrauen, sondern verstärken den Eindruck struktureller Schwächen in der Kommunalaufsicht“. Die Freien Wähler forderten vollständige und unabhängige Aufklärung der Vorgänge rund um die Mainzer Hafen GmbH, eine transparente Darstellung der angewendeten Mitwirkungs- und Vertretungsregelungen sowie eine Überprüfung der bestehenden Kontrollmechanismen. Die Frage sei doch, so Jeckel: „Wer kontrolliert hier eigentlich wen?“
Info& auf Mainz&: Alle Artikel rund um den Mainzer Zollhafen, den Verkauf der Marina und die Staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen findet Ihr in unserem großen Zollhafen-Dossier hier auf Mainz&. Ihr wollt keinen Artikel mehr verpassen? Dann schließt ein Mainz&-Solidarabo ab und abonniert damit auch unseren Mainz&-Newsletter! Wie es geht, steht hier:









