Angesichts weiter drastisch steigender Corona-Neuinfektionen ergreift die Stadt Wiesbaden nun weitere scharfe Maßnahmen zur Eindämmung des Virus: Ab diesem Sonntag, den 15. November, gilt in Wiesbaden eine Maskenpflicht in der gesamten Fußgängerzone in der Innenstadt, auch für den Bahnhofvorplatz und angrenzende Straßen wurde eine Maskenpflicht erlassen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist allerdings auf den Zeitraum zwischen 10.00 Uhr und 20.00 Uhr begrenzt, die Stadt will so weitere hohe Ansteckungsraten eindämmen. Wiesbaden verzeichnete 788 per Test bestätigte Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen und liegt nun mit einer 7-Tages-Inzidenz von 270,8 Infizierten pro 100.000 Einwohnern ganz weit oben im Bundesvergleich.

Der Wiesbadener Oberbürgermeister Gert-Uwe mende (SPD) erließ nun eine Maskenpflicht auch für die Straßen der Innenstadt. - Foto: Stadt WiesbadenDie Zuwachsrate lag binnen Woche bei 27,98 Prozent mehr Neuinfektionen mit dem neuartigen Coronavirus, aktuell sind in Wiesbaden 1.330 Personen als infiziert registriert, 1.427 Personen in Quarantäne. Doch das Robert-Koch-Institut warnte gerade, die Verbreitung in der Bevölkerung sei zunehmend diffus, Ansteckungsherde könnten bei einem großen Anteil nicht mehr identifiziert werden. Die Stadt Wiesbaden zog deshalb nun mit der Maskenpflicht in der Innenstadt die Reißleine. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt nun ab Sonntag auf „stark frequentierte Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel, auf denen eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann.“

Aufgrund der aktuelle Situation der Corona-Pandemie „müssen wir zu dieser Maßnahme greifen“, sagten Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) und Bürgermeister Oliver Franz (CDU) am Freitag nach einer Sitzung des Verwaltungsrates. Die weiterhin hohen Infektionszahlen in Wiesbaden ließen leider noch keine Entspannung erkennen. Deshalb erlasse man nun auch an öffentlichen Orten unter freiem Himmel eine Maskenpflicht. Experten sind sich inzwischen sicher: Das Tragen eines eng anliegenden Mund-Nasenschutzes ist eine ausgesprochen wirksame Maßnahme, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, denn Sars-CoV-2 wird vor allem über Tröpfchen weitergetragen, die beim Reden, Lachen oder Husten ausgestoßen werden. Eine Maske hält bis zu 90 Prozent der Tröpfchen zurück und verhindert so in erheblichem Maße das Ansteckungsrisiko.

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Zone der Maskenpflicht in der Wiesbadener Innenstadt ab dem 15. November 2020. - Foto: Stadt Wiesbaden
Zone der Maskenpflicht in der Wiesbadener Innenstadt ab dem 15. November 2020. – Foto: Stadt Wiesbaden

Die Maskenpflicht-Zone gilt vom Dernschen Gelände bis zur Schwalbacher Straße und von der Webergasse bis hinunter zur Rheinstraße. Ferner erließ die Stadt eine Maskenpflicht für den gesamten Bahnhofvorplatz nebst den Unterführungen, und das ganztägig. Auch im Bereich des Berufsschulzentrums sowie angrenzender Straßen gilt nun eine Maskenpflicht von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr Uhr. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf kurzzeitig zum Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken oder zum Konsum von Tabakwaren an Ort und Stelle abgesetzt werden, informiert die Stadt weiter – Voraussetzung ist aber, dass dabei ununterbrochen ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann oder zu diesen eine geeignete Trennvorrichtung vorhanden ist.

Info& auf Mainz&: Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona in Wiesbaden findet Ihr hier im Internet. Wie Masken vor dem Coronavirus schützen, und was die Wissenschaft dazu gelernt hat, lest Ihr hier bei Mainz&. Die Maskenpflicht in der Fußgängerzone gilt genau für diese Straßen:

Maskenpflicht in Wiesbaden Innenstadtbereich, für folgende Straßen in voller Breite:
• Kirchgasse ab der Einmündung zur Rheinstraße bis zur Einmündung der Schulgasse
• Schulgasse ab der Einmündung zur Kirchgasse bis zur Einmündung der Neugasse
• Neugasse ab der Einmündung zur Schulgasse bis zur Einmündung der Mauergasse
• Mauergasse ab der Einmündung zur Neugasse bis zur Einmündung der Markstraße
• Marktstraße ab der Einmündung zur Mauergasse bis zur Einmündung der Friedrichstraße
• Friedrichstraße ab der Einmündung zur Markstraße bis zur Einmündung der De-Laspée-Straße
• De-Laspée-Straße übergehend in die Straße Marktplatz bis zur Höhe der Hausnummer 7
• Straße Marktplatz ab der Hausnummer 7 abzweigend in Richtung der Hausnummer 1 der Straße Schloßplatz (Gebäude des Hessischen Landtags) unter Ausschluss der nördlich hiervon gelegenen Flächen der Marktkirche sowie des Schlossplatzes
• Straße Schlossplatz ab der Hausnummer 1 bis zur Einmündung der Marktstraße
• Marktstraße ab der Einmündung der Straße Schloßplatz bis zur Einmündung der Langgasse
• Langgasse ab der Einmündung zur Marktstraße bis zur Einmündung der Webergasse
• Webergasse ab der Einmündung zur Langgasse und sodann übergehend in die Coulinstraße bis zur Einmündung der Schwalbacher Straße
• Schwalbacher Straße ab der Einmündung zur Coulinstraße auf der Seite der ungeraden Hausnummern bis zur Eimündung der Rheinstraße
• Rheinstraße auf ihrer nördlichen Seite ab der Einmündung der Schwalbacher Straße bei Hausnummer 59 bis zur Einmündung zur Kirchgasse bei Hausnummer 49.

Zone der Maskenpflicht rund um die Berufsschule in Wiesbaden ab dem 15. November 2020. - Foto: Stadt Wiesbaden
Zone der Maskenpflicht rund um die Berufsschule in Wiesbaden ab dem 15. November 2020. – Foto: Stadt Wiesbaden

Maskenpflicht im Bereich des Berufsschulzentrums:
• Welfenstraße ab der Einmündung zur Hasengartenstraße bis zur Einmündung der Wettiner Straße / Brunhildenstraße;
• Brunhildenstraße ab der Einmündung der Welfenstraße bis zur Einmündung der Hermann-Jansen-Straße.

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