In die Debatte um eine Nutzung der Corona-Warn-App als Zutrittsvoraussetzung für Veranstaltungen oder Konzerte schaltet sich nun sogar der oberste Landesdatenschützer von Rheinland-Pfalz ein – mit einer klaren Botschaft: Es sei „in aller Regel unzulässig“, die Corona-Warn-App als Voraussetzung zum Zutritt zu machen, sagte Dieter Kugelmann am Donnerstag in Mainz. Nur weil die App in Deutschland dezentral organisiert und freiwillig sei, hätten mehrere Millionen Menschen diese heruntergeladen und nutzten sie guten Gewissens, unterstrich der Landesdatenschutzbeauftragte, und forderte: Die App dürfe nicht „zur Eintrittskarte werden.“

Die Corona-Warn-App ist bislang ein Erfolgsmodell: Mehr als 13 Millionen Menschen haben die App bereits herunter geladen. - Screenshot: gik
Die Corona-Warn-App ist bislang ein Erfolgsmodell: Mehr als 13 Millionen Menschen haben die App bereits herunter geladen. – Screenshot: gik

Am 16. Juni hatte das Robert-Koch-Institut nach wochenlanger Verzögerung die Corona-Warn-App gestartet, das kleine Smartphone-Programm soll die Nachverfolgung von Corona-Neuinfektionen ermöglichen und gilt als wichtiger Baustein bei der Pandemie-Bekämpfung. Nach wochenlangen Debatten über den Datenschutz setzte der Bund auf die komplette Freiwilligkeit beim Herunterladen und der Nutzung der App – mit Erfolg: Im mega-kritischen Deutschland hatten am Donnerstag bereits 13 Millionen Menschen die App heruntergeladen.

Das könnten sie auch guten Gewissens tun, betont der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, der wichtigste Grund dafür: Die App sammelt keine Daten der Nutzer, schon gar nicht zentral, der Austausch geschieht anonym – für viele Benutzer machten diese Faktoren die App überhaupt erst akzeptabel. „Nur weil die App in Deutschland dezentral organisiert und freiwillig ist, haben mehrere Millionen Menschen diese heruntergeladen und nutzen sie guten Gewissens“, unterstrich Kugelmann nun, und kritisierte: Es würden Stimmen von Unternehmern, Veranstaltern und anderen Verantwortlichen lauter, die überlegten, die App als Eintrittskarte für Konzerte, Veranstaltungen oder gar für Betriebsstätten zu verlangen. „Aus Datenschutz-Sicht sind entsprechende Gedankenspiele kontraproduktiv und zu verwerfen“, betonte Kugelmann: „Die Corona-Warn-App muss freiwillig bleiben.“

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Der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, pocht auf die Freiwilligkeit der Corona-Warn-App. - Foto: gik
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, pocht auf die Freiwilligkeit der Corona-Warn-App. – Foto: gik

Kugelmann reagierte damit auch auf Überlegungen der Mainzplus Citymarketing, die Mainzer Stadtmarketinggesellschaft hatte am Dienstag eingeräumt, man habe Überlegungen angestellt, ob die App bei Veranstaltungen wie etwa im KUZ oder in der Rheingoldhalle eingesetzt werden könnte: „Ein denkbares Szenario sei, dass Besucher bei der Ticket-Buchung einwilligen, dass sie die App beim Einlass einer Veranstaltung vorzeigen müssen“, zitierte der SWR einen Sprecher von Mainzplus. Die Gesellschaft bestätigte die Überlegungen, unterstrich aber gleichzeitig, man habe nie über eine Pflicht nachgedacht, nur darüber, wie man die App vielleicht für Veranstaltungen nutzen könne.

Doch schon diese Überlegungen führten zu einem wahren Proteststurm, eine verpflichtende Nutzung sei das völlig falsche Signal, hieß es. „Die Freiwilligkeit der App ist ein hohes Gut und dient der Glaubwürdigkeit der Bemühungen, die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen“, schrieb auch der Mainzer FDP-Chef David Dietz auf seiner Facebookseite: „Auch dass Menschen, die kein Smartphone nutzen, von Veranstaltungsbesuchen ausgeschlossen würden, kann nicht richtig sein.“ Es sei gut, dass Mainzplus von einer eventuell angedachten Kopplung der App-Nutzung und der Möglichkeit, Veranstaltungen zu besuchen, Abstand genommen habe.

Die Veranstaltungsbranche leidet stark unter der Coronakrise, die Veranstalter suchen deshalb nach neuen Wegen, Events zu ermöglichen. - Foto: gik
Die Veranstaltungsbranche leidet stark unter der Coronakrise, die Veranstalter suchen deshalb nach neuen Wegen, Events zu ermöglichen. – Foto: gik

Kugelmann sagte nun, ihn habe ein Bürger angeschrieben mit der Bitte, die Überlegungen der Mainzplus zu prüfen. Aus Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten sei es „rechtlich in aller Regel unzulässig, wenn Veranstalter oder Geschäftsinhaber die Verwendung der Corona-Warn-App als Voraussetzung zum Zutritt verlangen.“ Ein solches Ansinnen wäre auch nicht zielführend, betonte er: Personen, die beim Einlass ihr Handy vorgezeigt hätten, könnten direkt im Anschluss die Bluetooth-Verbindung deaktivieren, dann könnte der beabsichtigte Zweck des Gesundheitsschutzes gar nicht erreicht werden.

Zudem habe die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern unmissverständlich klargestellt, dass der Ansatz der Freiwilligkeit nicht durch eine zweckentfremdende Nutzung untergraben werden dürfe: „Der Zugang zu behördlichen Einrichtungen, Arbeitsstätten, Handelsgeschäften, Gastronomiebetrieben und Beherbergungsstätten sowie Sportstätten darf nicht vom Vorweisen der App abhängig gemacht werden“, so der Beschluss der Datenschützer: Das wäre „eine zweckwidrige Verwendung, die bereits mit dem Konzept der Freiwilligkeit nicht vereinbar ist.“

Info& auf Mainz&: Den ganzen Text zu Mainzplus und den Überlegungen zur Corona-Warn-App samt der Reaktionen darauf findet Ihr hier bei Mainz&. Alle Infos zur Corona-Warn-App mit Fragen, Tipps und Hotline gibt es hier beim Robert-Koch-Institut.

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