Die Mainzer Wohnbau hält weiter an ihren vergangene Woche verschickten Mieterhöhungen fest. Die Mieterhöhungen seien „bereits Mitte März veranlasst worden“, teilte das Unternehmen auf Mainz&-Anfrage am Montag mit. Betroffen seien davon „nur ein Teil der Mieter, nämlich Mieter freifinanzierter Wohnungen“, hieß es weiter. Gleichzeitig bietet die Mainzer Wohnbau allen Mietern Schutzmaßnahmen an: Alle Wohnungs- und Gewerbemieter könnten ganz formlos die Stundung ihrer Miete beantragen, ein formloser Antrag an das Unternehmen, in dem die Gründe für den Einkommensausfall dargelegt würden, reiche dafür aus. Auch werde man bei Mietschulden keine neuen Kündigungsverfahren oder Räumungen durchführen.
Die Mainzer Wohnbau hatte am 18. und 19. März Mieterhöhungen zum 1. Juni an ihre Mieter verschickt, das sorgte am Wochenende für große Empörung. Wegen der Coronakrise stehen viele Menschen vor einer unsicheren Zukunft, Firmen schicken ihre Arbeitnehmer in Kurzarbeit, kleine Selbstständige stehen gleich ganz vor dem Nichts. Linke und SPD in Mainz hatten das Vorgehen des kommunalen Wohnbauunternehmens, das mehr als 10.400 Wohnungen in Mainz verwaltet, scharf kritisiert: Das Schreiben komme „zur Unzeit“, kritisierte SPD-Chef Johannes Klomann, Linksfraktionschef Tupac Orellana forderte, das müsse Konsequenzen haben: „Einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft, die so handelt, muss dringend der Kopf gewaschen werden.“
Die Wohnbau lehnte am Montag indes eine Entschuldigung oder eine Rücknahme der Mieterhöhungen ab. „In Absprache mit den Gremien des Unternehmens sind die Mieterhöhungen bereits Mitte März veranlasst worden“, teilte eine Sprecherin des Unternehmens am Montag auf Mainz&-Anfrage mit, betroffen sei auch nur ein Teil der Mieter – Bewohner von Sozialwohnungen sind offenbar nicht betroffen. Die Frage, wieso in einer solchen Krise solche Mieterhöhungen überhaupt verschickt wurden, beantwortete das Unternehmen nicht.
In einer am Morgen verschickten Pressemitteilung kündigte die Wohnbau aber Stundungen von Mietrückständen an: Man biete allen Wohnungs- und Gewerbemietern die Stundung der Miete, und das „so lange, bis sich die Situation im Einzelfall geklärt hat.“ Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Schutzregelung sei ein formloser Antrag an das Unternehmen, in dem die Gründe für den Einkommensausfall dargelegt würden. Man werde bei Mietschulden such keine neuen Kündigungsverfahren und Räumungen durchführen, betonte die Wohnbau weiter – derzeit kann ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen, wenn zwei Monate nacheinander keine Miete gezahlt wird.
Die Handwerker der Wohnbau Mainz stünden auch weiter im Schadensfall für dringende Arbeiten zur Verfügung, die Mieter würden nach Vorliegen der Schadensmeldung kontaktiert, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Dabei würden „selbstverständlich alle Abstands- und Hygienemaßnahmen“ seitens der Wohnbau Mainz eingehalten. „Die Corona-Krise stellt uns alle vor große Herausforderungen“, heißt es in der Pressemitteilung des Unternehmens zur Begründung weiter: „Es ist zu befürchten, dass viele Menschen infolge der Krise ihren Job verlieren, in Kurzarbeit gehen müssen und auch selbstständig tätige Personen von der Insolvenz bedroht sind.“
Info& auf Mainz&: Mehr zu der Kritik an den Mieterhöhungen der Mainzer Wohnbau lest Ihr hier bei Mainz&. Anträge auf Mietstundung können per Post oder per Mail an info(at)wohnbau-mainz.de eingereicht werden. Für Rückfragen kann man sich an die Telefonnummer 06131 und dann 8070 oder im Schadensfall an die 06131 und dann 807 222 wenden.