Das Land Rheinland-Pfalz streicht ab Freitag die Maskenpflicht im Freien, und die Landeshauptstadt Mainz lockert mit – zumindest weitgehend: In den Fußgängerzonen der Mainzer Innenstadt und auf dem Bahnhofsvorplatz müssen ab Freitag, 0.00 Uhr, keine Masken mehr getragen werden. Doch es gibt Ausnahmen: Auf den Wochenmärkten in der Stadt und in den Stadtteilen gilt die Maskenpflicht weiter – ebenso an den Bushaltestellen im Stadtgebiet. Experten mahnen eindringlich, die Maskenpflicht nicht zu früh auszusetzen, Grund ist die sich derzeit schnell ausbreitende neue Delta-Variante des Coronavirus. UPDATE&: Auch Wiesbaden setzt die Maskenpflicht in der Innenstadt aus, allerdings erst ab kommendem Montag.

Die Maskenpflicht in der Mainzer Innenstadt fällt am Freitag. - Foto: gik
Die Maskenpflicht in der Mainzer Innenstadt fällt am Freitag. – Foto: gik

Am Dienstag hatte das Land Rheinland-Pfalz mitgeteilt, die Maskenpflicht im Freien entfalle ab dem 18. Juni, das machten die stark sinkenden Corona-Inzidenzen möglich. Die Stadt Mainz beschloss daraufhin, die Maskenpflicht in der Innenstadt und auf dem Bahnhofsvorplatz aufzuheben – nun präzisierte sie die Regeln: Die 23. Corona-Bekämpfungsordnung des Landes Rheinland-Pfalz schreibe weiterhin eine erweiterte Maskenpflicht auf Wochenmärkten vor, sagte Ordnungsdezernentin Manuela Matz (CDU) am Donnerstag.

Demzufolge gilt die Maskenpflicht auf den Wochenmärkten der Stadt weiter: „Auf den gesamten Flächen des räumlich entzerrten Hauptmarktes und der Stadtteil-Märkte besteht daher weiterhin die Maskenpflicht“, teilte Matz mit. Dabei müssen auch weiter medizinische Gesichtsmasken (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske (odervergleichbarer Standard) getragen werden. Auch wer Marktfläche ohne konkrete Kaufabsicht überquere oder sich dort aufhalte, müsse eine Maske tragen, betonte die Dezernentin, die an die Mainzer appellierte, die Maskenpflicht auf den Wochenmärkten auch weiter konsequent umzusetzen. „Gerade in beengten Situationen und im Gedränge ist es wichtig, weiter vorsichtig und umsichtig zu sein“, betonte Matz.

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Die Maskenpflicht auf den Wochenmärkten in Mainz bleibt in Kraft. - Foto: gik
Die Maskenpflicht auf den Wochenmärkten in Mainz bleibt in Kraft. – Foto: gik

Die Warnungen kommen vor dem Hintergrund der nächsten neuen Corona-Variante: In Großbritannien breitet sich derzeit die aus Indien stammende Corona-Mutante Delta stark aus, am Mittwoch meldeten Medien die höchsten Infektionszahlen in England wie seit Februar nicht mehr. Es sei „die als besonders ansteckend geltende Delta-Variante, die die Zahl der Neuinfektionen weiter deutlich in die Höhe treibt“, berichtete etwa die Tagesschau, die Behörden hätten am Mittwoch den höchsten Tageswert seit vier Monaten gemeldet. Die Sieben-Tages-Inzidenz, die noch Anfang Mai unter 20 gelegen habe, sei mittlerweile wieder auf deutlich mehr als 70 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gestiegen.

Sorgen vor Corona-Variante „Delta“: Auch in Mainz angekommen

„Delta“ gilt noch einmal als doppelt so ansteckend wie „Alpha“, diese britische Variante war selbst doppelt so ansteckend wie der Urtyp des Sars-CoV-2 Virus gewesen und übernahm nach Großbritannien auch auf dem europäischen Festland das Infektionsgeschehen. heute ist B.1.1.7 mit einer Verbreitung von 86 Prozent die dominante Corona-Variante in Deutschland, berichtete das Robert-Koch-Institut (RKI) am Mittwoch. Nun aber ist „Delta“ auf dem Vormarsch, die indische Mutante ist bereits auch bei uns angekommen. Dem RKI zufolge verdoppelte sich der Anteil der Delta-Infektionen in Deutschland binnen weniger Tage von 3,2 Prozent auf 6,2 Prozent – der Anteil habe sich binnen 14 Tagen verdoppelt.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, selbst Epidemiologieprofessor, warnt vor einer Lockerung der Maskenpflicht in Innenräumen. - Foto: gik
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, selbst Epidemiologieprofessor, warnt vor einer Lockerung der Maskenpflicht in Innenräumen. – Foto: gik

Virologen und Gesundheitsexperten wie der SPD-Politiker Karl Lauterbach warnen deshalb derzeit eindringlich davor, Maskenpflichten zu früh abzuschaffen. Masken reduzierten das Ansteckungsrisiko deutlich, deshalb würde er gerade jetzt auf Masken in voll besetzten Räumen nicht verzichten, sagte Lauterbach in einem Interview mit dem WDR in Bezug auf Schulklassen. Die Variante Delta breitet sich in Großbritannien gerade besonders stark in Schulen und Kitas aus, nach Angaben des Gesundheitsamtes Mainz-Bingen ist Delta auch im Raum Mainz angekommen: Derzeit gebe es in der Stadt Mainz neun bestätigte Fälle der Delta-Variante, teilte die Kreisverwaltung auf Mainz&-Anfrage mit. Im Landkreis Mainz-Bingen gebe es aktuell zwölf Fälle, davon stünden sechs in Zusammenhang mit einer Kita.

Maskenpflicht weiter an Bushaltestellen

Trotzdem will das Mainzer Bildungsministerium bisher die Maskenpflicht im Unterricht ab kommenden Montag aufheben, das gilt überall dort, wo die Inzidenz unter 35 liegt – trotz Präsenzunterricht und voll besetzten Klassen. Eine Maskenpflicht soll dann lediglich auf den Gängen der Schulen bestehen, nicht aber in den Klassenräumen während des Unterrichts oder auf dem Schulhof.

Bestehen bleibt die Maskenpflicht aber im Öffentlichen Nahverkehr, hier muss weiter eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske getragen werden. Wie die Mainzer Mobilität auf Mainz&-Nachfrage mitteilte, gilt das auch weiter beim Warten auf den Bus: An allen Haltestellen im Stadtgebiet, also auch in den Stadtteilen, gelte die Maskenpflicht weiter, sagte ein Sprecher.

Auch Wiesbaden lockert Maskenpflicht im Freien und Alkoholverbot

An Bushaltestellen in Mainz und Wiesbaden bleibt es aber bei der Maskenpflicht. - Foto: gik
An Bushaltestellen in Mainz und Wiesbaden bleibt es aber bei der Maskenpflicht. – Foto: gik

Update&: Auch Wiesbaden schafft nun die Maskenpflicht im Freien ab: Ab dem 21. Juni entfällt die Maskenpflicht in der Fußgängerzone, auf dem Bahnhofsvorplatz und im Bereich des Berufsschulzentrums. „Sofern der nötige Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Montag nicht mehr notwendig“, teilte die Stadt nun mit. Auch hier gilt die Maskenpflicht aber weiter auf Wochenmärkten und an Bushaltestellen.

Das Alkoholkonsumverbot gilt ab Montag, den 21. Juni, nur noch in der Altstadt, im sogenannten „Schiffchen“ seien die Straßen und Gassen so eng sind, dass dort erfahrungsgemäß die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden könnten, heißt es weiter. Der Verwaltungsstab habe deshalb beschlossen, das Alkoholverbot im Schiffchen bis zum 18. Juli zu verlängern. Dort ist auch der Alkoholverkauf zum Vor-Ort-Verzehr außerhalb von gastronomischen Flächen untersagt. Das Alkoholverbot fällt aber im restlichen historischen Fünfeck, im Kulturpark, auf dem Bahnhofsplatz, in der Reisingeranlage, auf der Herbertanlage, im Warmen Damm, auf dem Blücherplatz, auf dem Wallufer Platz, in den Nerotalanlagen, in der Eleonoren-Anlage sowie am Schiersteiner Hafen.

Info& auf Mainz&: Mehr zur Aufhebung der Maskenpflicht im Freien in Rheinland-Pfalz und zu weiteren Lockerungen lest Ihr hier bei Mainz&. Alle neuen Regeln der 23. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die ab dem 18. Juni 2021 gilt, findet Ihr hier im Internet. Mehr zum Thema wie gut Masken bei der Eindämmung der Corona-Pandemie helfen, lest Ihr hier bei Mainz&.

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