EIL&: Eine Aufarbeitung der Flutkatastrophe im Ahrtal vor fünf Jahren und der Versäumnisse der Behörden soll es weiter nicht geben. Das Oberlandesgericht Koblenz lehnte am Mittwoch den Antrag der Familie Orth auf Klageerzwingung ab, und zwar endgültig. Der Grund ist allerdings nicht etwa, dass die Klage nicht statthaft gewesen wäre – das Gericht machte vielmehr mangelnde „gesetzlichen Formerfordernisse“ geltend. Kurz gesagt: Dem Gericht reichten 4.200 Seiten Begründung nicht aus, es fehle an einer „eigenständigen Sachverhaltsdarstellung“.…
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