EIL&: Eine Aufarbeitung der Flutkatastrophe im Ahrtal vor fünf Jahren und der Versäumnisse der Behörden soll es weiter nicht geben. Das Oberlandesgericht Koblenz lehnte am Mittwoch den Antrag der Familie Orth auf Klageerzwingung ab, und zwar endgültig. Der Grund ist allerdings nicht etwa, dass die Klage nicht statthaft gewesen wäre - das Gericht machte vielmehr mangelnde "gesetzlichen Formerfordernisse" geltend. Kurz gesagt: Dem Gericht reichten 4.200 Seiten Begründung nicht aus, es fehle an einer "eigenständigen Sachverhaltsdarstellung". (ABO&)

Ralph und Inka Orth (rechts) mit Rechtsanwalt Christian Hecken (2. von links) sowie einem weiteren Angehörigen eines der Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal. - Foto: gik
Ralph und Inka Orth (rechts) mit Rechtsanwalt Christian Hecken (2. von links) sowie einem weiteren Angehörigen eines der Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal. - Foto: gik

Damit setzt sich die Linie der Abwehr durch die Strafverfolgungsbehörden in Koblenz weiter fort - eine Aufarbeitung der Flutkatastrophe im Ahrtal von vor fünf Jahren vor Gericht soll es offenbar nicht geben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte zwar nach der Flutkatastrophe vom 14. Juli 2021 umfassend ermittelt, zu einer Anklageerhebung sah man sich dennoch nicht in der Lage - die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren im April 2024 ohne Anklage ein. Im Ahrtal sorgte das weithin für Entsetzen und tiefen Frust, von einem "Schlag ins Gesicht aller Opfer" ist die Rede.

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Experten haben seither mehrfach die Argumentation der Staatsanwaltschaft Koblenz widerlegt und als falsch bezeichnet, die Gerichtsbehörden in Koblenz ficht das nicht an. Dazu wurde immer nur gegen den früheren Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, ermittelt, aber nie gegen Mitglieder der Landesregierung - obwohl der Innenminister der oberste Katastrophenschützer des Landes ist. Im Oktober 2025 wies die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Beschwerden gegen die Einstellung zurück, daraufhin strengte der Koblenzer Rechtsanwalt Christian Hecken im Namen der Familie Orth ein Klageerzwingungsverfahren an.

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