Am Freitag verkündete Bayern als erstes Bundesland eine Ausgangssperre zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie – der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) machte zugleich klar: Auch andere Bundesländer bereiten solche Ausgangsbeschränkungen vor. Prompt tauchten Fragen auf wie: Was darf man denn dann noch? Darf man noch Spazierengehen und Sport treiben? Das ist doch nur eine „Ausgangsbeschränkung“, also… Zeit für ein Erklärstück: Was genau versteht man unter einer Ausgangssperre, was darf man dann – und wieso ist das genau dasselbe wie eine Ausgangsbeschränkung? Rheinland-Pfalz und Hessen haben derzeit KEINE Ausgangssperre verhängt, bundesweit wurde aber am Sonntag ein Kontaktverbot erlassen, gültig ab Mitternacht – mehr dazu lest Ihr hier.

„Wir müssen jetzt für eine bestimmte Zeit vollständig runterfahren, um irgendwann wieder hochfahren zu können“, begründete Söder die Maßnahme, das oberste Ziel müsse jetzt sein, die Ansteckungsraten mit dem Coronavirus zu stoppen, jeder Tag zähle. Bayern ordnete deshalb „Vorläufige Ausgangsbeschränkungen anlässlich der Corona-Pandemie“ an. Darin heißt es explizit: „Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.“ Triftige Gründe sind der Gang zur Arbeit, Einkaufen von Lebensmitteln, der Besuch beim Arzt oder der Apotheke, der Gang zur Bank, aber auch das Gassigehen mit dem Hund oder Versorgungsgänge für Angehörige oder andere unterstützungswürdigen Personen.

Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren, im Falle einer Kontrolle seien „die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen“, heißt es in der bayrischen Verordnung weiter. De facto ist diese Regelung das, was der Volksmund „Ausgangssperre“ nennt. Den Begriff der „Ausgangssperre“ gebe es so in den Gesetzen und Verordnungen gar nicht, erläuterte ein Sprecher des Mainzer Innenministeriums auf Mainz&-Anfrage – de facto seien Ausgangsbeschränkungen und Ausgangssperre genau dasselbe.

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In Bayern gilt bereits eine Ausgangssperre, andere Länder werden folgen. - Foto: privat
In Bayern gilt bereits eine Ausgangssperre, andere Länder werden folgen. – Foto: privat

Tatsächlich ist der Begriff der „Sperre“ unscharf: Er suggeriert, dass jemand in seiner Wohnung „eingesperrt“ wird – das ist tatsächlich bei Ausgangsbeschränkungen auch nicht der Fall: Außer zu triftigen Besorgungen darf man sogar im Freien weiter Sport treiben und spazierengehen, Fahrrad fahren sowie den Hund Gassi führen oder ein Pferd bewegen. Nur: alle diese Tätigkeiten unterliegen ab sofort der Personenbeschränkung, erlaubt sind ab morgen in Rheinland-Pfalz nur noch Gruppen von bis zu fünf Personen. Die Begriffe „Ausgangssperre“ und „Ausgangsbeschränkung“ dürfen also durchaus synonym verwendet werden. Wir dokumentieren hier am Beispiel Bayerns, was eine Ausgangssperre bedeutet:

Untersagt: Verlassen der Wohnung außer aus triftigem Grund

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe sind insbesondere:

  • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  • Arztbesuch, medizinische Behandlung, Blutspenden, Besuch des Tierarztes, Physiotherapie nur in dringenden Fällen
  • Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs, also Einkauf von Lebensmitteln, Getränken, Tierbedarf, Post und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen.
  • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren, also Gassigehen, Pferd bewegen, o.ä.

Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs zählt Bayern „die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben“ – in Rheinland-Pfalz ist das derzeit noch erlaubt.

Die Regelung in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz verschärfte am Freitag ebenfalls seine Maßnahmen zur Eindämmung der Coronakrise, erließ aber KEINE Ausgangssperre und auch KEINE Ausgangsbeschränkungen. Bundesweit wurde am Montag aber ein KONTAKTVERBOT erlassen, danach sind Personengruppen von mehr als zwei Menschen verboten, und zwar im öffentlichen wie im privaten Raum, Familien ausgenommen. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind untersagt. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch in Begleitung maximal einer weiteren Person, oder in Begleitung von Personen des eigenen Hausstands erlaubt. In der Öffentlichkeit sei außerdem, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Es gilt ein öffentliches Versammlungsverbot.

Geschlossen werden

  • Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie)
  • Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie)
  • Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,
  • Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des TÜV) und ähnliche Einrichtungen
  • Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,
  • Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen,
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe.

Weiterhin erlaubt sind in Rheinland-Pfalz (Achtung: Unterschied zu Bayern!!):

  • Verkauf zur Mitnahme von Speisen
  • Lieferservice durch Restaurants und Gaststätten
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Gang zur Apotheke
  • Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen
  • Hilfe für andere
  • individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft

Supermärkte sollen dafür sorgen, dass Abstandsregeln eingehalten werden und zur Not die Anzahl der Kunden im Laden begrenzt wird.

Regelungen der Stadt Mainz

Ergänzende Anordnungen der Stadt Mainz von Freitag, danach sind in Mainz geschlossen:

  • Verkauf von losem Speiseeis auch in Bäckerein und auf der Straße
  • Wein- und Spirituosenhandel
  • Geschenkeladen mit Weinverkauf
  • Buchhandlungen
  • Süßwarengeschäfte (z.B. Hussel, Bärentreff (Bahnhof, Brandzentrum)
  • Tabakläden ohne Zeitungs- und Zeitschriftensortiment
  • Perückengeschäfte
  • Nagel- und Kosmetikstudios
  • Versicherungsbüros
  • Reine Schreibwarengeschäfte
  • Cocktailbar, Shisha und alle reinen Schankwirtschaften
  • Einzelhandel, der nicht nur aber auch Lebensmittel verkauft
    („Schnäppchenmärkte“ wie z.B. Ein-Euro-Läden, etc.)

Weiterhin öffnen dürfen:

  • Feinkostläden
  • Optiker und Hörgeräteakustiker
  • Kioske
  • Paketshops
  • Schädlingsbekämpfung
  • Einrichtungen für physiotherapeuthische Leistungen

Teilweise Öffnung möglich:

  • Medizinische Fußpflege
  • Fahrradladen: Werkstatt und Reparatur ja – Ladengeschäft und Verkauf nein
  • Autohaus mit Werkstatt: Werkstatt und Reparatur ja – Ladengeschäft und Verkauf nein
  • Einzelhandel mit Reparaturservice, z.B. für Waschmaschinen und TV: Verkauf nein – Reparatur ja
  • Floristikgeschäfte: Verkaufsladen zu, Lieferung / Abholung auf Bestellung möglich
  • Telekommunikationsgeschäfte (Vodafone, etc.): Verkauf nein – Reparatur ja

Bitte beachtet: Alle diese Regelungen unterliegen derzeit ständigen Änderungen – wir halten Euch auf dem Laufenden, so gut wir können…

Info& auf Mainz&: Die bayrische Verordnung zur „Ausgehbeschränkung“ könnt Ihr Euch hier im Internet ansehen. Informationen, Meldungen und Hintergründe zur Coronavirus Epidemie findet Ihr ab sofort auf unserer neuen Sonderseite „Alles zum Coronavirus“ genau hier bei Mainz&. Warum diese Maßnahmen so wichtig sind: Mehr zum Prinzip der Verlangsamung der Pandemie und zu #flattenthecurve lest Ihr hier bei Mainz&.

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