Es rumort hinter den Kulissen der Mainzer Stadtwerke: An der Spitze des städtischen Konzerns steht ein Vorstandsvorsitzender, der heißt seit 2017 Daniel Gahr – an diesem Donnerstag soll nach Mainz&-Informationen dessen Vertrag verlängert werden. Das Pikante dabei: 2024 übte der Landesrechnungshof scharfe Kritik an der Unternehmensführung der Mainzer Stadtwerke – und an der Berufung von Gahr als Vorstandschef: Diese sei „nicht sachgerecht“ gewesen, der Kandidat nicht „in besonderer Weise“ für den Posten qualifiziert gewesen. Kritiker sehen Risiken der Verlängerung – auch wegen der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Sachen Zollhafen Marina.

Die Mainzer Stadtwerke sind der zentrale Player für die Grundversorgung in Mainz, der städtische Konzern ist unter anderem zuständig für Strom, Wasser, den Öffentlichen Nahverkehr und das Taubertsbergbad. 2017 gab es einen wichtigen Wechsel: Ende September 2017 schied der langjährige Vorstandsvorsitzende Hanns-Detlev Höhne aus dem Dienst aus, sein Nachfolger trat den Posten zum 1. Oktober 2017 an. Daniel Gahr kam ursprünglich aus dem Norden, der gebürtige Hamburger „kennt Mainz seit seiner Studienzeit“, heißt es auf der Homepage der Mainzer Stadtwerke. 1999 habe Gahr an der Johannes Gutenberg-Universität sein Studium der Mittleren und Neueren Geschichte, der Politikwissenschaft und der Volkswirtschaftslehre mit dem Magister Artium abgeschlossen.
Über die restliche Vita Gahrs schweigt sich die Homepage aus, während bei Gahrs Stellvertreterin und technischer Vorständin Kerstin Stumpf ausgiebig ihre Expertise als Bauingenieurin sowie in der „Auftragsplanung und Steuerung im Instandhaltungs- und Montagebereich“ oder als Hauptabteilungsleiterin „Technische Planung und Facility Management“ hervorgehoben wird. Bei Gahr heißt es lediglich: „Davor leitete er bereits als Geschäftsführer die Mainzer Stadtwerke Service & Vertriebs GmbH sowie als Kaufmännischer Geschäftsführer die Überlandwerk Groß-Gerau GmbH, eine 95%ige Tochtergesellschaft der Mainzer Stadtwerke AG.“
Rechnungshof: schwere Mängel in der Unternehmensführung
An diesem Donnerstag will der Aufsichtsrat der Mainzer Stadtwerke nach Mainz&-Informationen nun erneut den Vertrag Gahrs verlängern – und zwar ohne Ausschreibung der Stelle und gleich für weitere fünf Jahre. Gerade bei hoch dotierten Managementpositionen in der Wirtschaft ist eine solche Dauer eher unüblich: Normalerweise werden Verträge in Toppositionen für ein oder zwei Jahre verlängert. Gahrs Gehalt gehört durchaus in diese Kategorien: Laut Beteiligungsbericht der Stadt Mainz bezog der Stadtwerke-Chef etwa im Geschäftsjahr 2023 eine Gesamtvergütung von 390.403 Euro.
Damit dürfte Gahr der bestverdienendste Mann in ganz Mainz sein – nach Mainz&-Informationen verdient Gahr damit mehr als doppelt so viel wie der Mainzer Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos) und sogar mehr als Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), der bei mindestens 205.000 Euro Jahresbrutto taxiert wird. Ein stolzes Gehalt also, die Mainzer dürfen dafür zu Recht eine Spitzenleistung erwarten – doch wie sieht es damit aus?
Glaubt man dem Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz lautet die Antwort: nicht allzu gut. Im Juli 2022 legte der Landesrechnungshof einen umfassenden Prüfbericht über die Mainzer Stadtwerke vor, und der hatte es in sich. Denn der Rechnungshof warf dem wichtigen Stadtkonzern schwere Mängel in der Unternehmensführung vor: Gleich mehrfach rügten die unabhängigen Prüfer aus Speyer mangelnde Transparenz in der Unternehmensführung und fehlende Deckungsbeitragsrechnungen. Verträge über Dienstleistungen seien über Jahre hinweg nicht auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüft worden.
Rechnungshof: kein Vermögensplan, kein mittelfristiger Finanzplan
Mehr noch: „Die Wirtschaftspläne der Mainzer Stadtwerke enthielten weder einen Vermögensplan, einen mittelfristigen Finanzplan noch eine Stellenübersicht“, heißt es in dem Rechnungshofbericht vom Juli 2022 wörtlich, der Mainz& vorliegt. Bei den Mainzer Verkehrsbetrieben fehlten sogar „seit 2020 mittelfristige Wirtschaftsplanungen“ – ausgerechnet bei der Sparte also, die ohnehin das höchste Defizit im Konzern aufweist. Dazu habe sich die Nettoverschuldung von 2014 bis 2019 binnen fünf Jahre um 26 Prozent erhöht, kritisierten die Prüfer – und das noch vor der Corona-Pandemie.

Doch den eigenen Gremien stellten die Stadtwerke diesen Nettoverschuldungsgrad gar nicht vor, nicht einmal dem Aufsichtsrat, rügten die Prüfer explizit, gleiches gelte für wichtige Kennzahlen für die einzelnen Sparten im Konzern: Ein objektiver Vergleich und eine Bewertung der Entwicklung „insbesondere betreffend operativer Profitabilität und Verschuldung“ sei so nicht möglich. Gleich mehrfach rügten die Prüfer zudem völlig überhöhte Zahlungen an Dienstleister und Geschäftsführer – und eine grundlegende Uneinsichtigkeit der Unternehmensspitze.
Man hege inzwischen „begründete Zweifel an dem Willen des Vorstands, sich mit den Feststellungen des Rechnungshofes vollumfänglich auseinander zu setzen“, klagte der Präsident des Landesrechnungshofes, Jörg Berres, im Dezember 2023 in einem Brief an den Mainzer OB Nino Haase (parteilos): Seit 2022 habe man in einem intensiven Austausch mit den Mainzer Stadtwerken wiederholt Nachbesserungen und das Abstellen von Mängeln gefordert – jetzt stelle man das Verfahren ein.
Gahr warnte selbst 2024 vor drohender finanzieller Schieflage
Kurz gesagt: Der Rechnungshof schmiss der Stadt frustriert die Eigenverantwortung vor die Füße. Die noch offenen Probleme seien „von der Gesellschaft in eigener Verantwortung“ und in Abstimmung mit der Stadt umzusetzen, stellte Berres klar. Brisant war die Rüge der Rechnungshofes auch deshalb, weil Stadtwerke-Vorstandschef Daniel Gahr im Februar 2024 den Finanzausschuss des Mainzer Stadtrates öffentlich auf eine „drohende finanzielle Überforderung für die Stadtwerke hinwies“, wie die Stadtwerke damals selbst mitteilten.

Im März musste Gahr dann einräumen: Den Stadtwerken drohe ein gigantisches Finanzdefizit von rund 54 Millionen Euro. Schon für 2024 rechnete das Unternehmen demnach nur noch mit einem planerischen Jahresergebnis von 1,8 Millionen Euro, bis 2027 werde dann sogar ein Minus von -11,6 Millionen erwartet. Die Folge war ein drastisches Sparprogramm mit einem Stopp von Ausbauplänen bei der Straßenbahn, von allgemeinen Angebotsverbesserungen sowie dem Aus für den beliebten Mainz Rider.
Im Juli 2024 legten die Stadtwerke dann ihren Jahresabschluss für 2023 vor, und nun hieß es plötzlich: Man habe mit einem Jahresergebnis von rund 38,6 Millionen Euro nach Zahlung von Steuern und Abgaben 2023 „ein Rekordergebnis erwirtschaftet“ – konkrete Zahlen zum Abschneiden einzelner Geschäftsfelder blieb man jedoch auch dann noch schuldig. Gahr schwärmte dennoch, das sei „ein herausragendes Ergebnis, das sich nahtlos in eine Reihe von mehr als ansehnlichen Ergebnissen der vergangenen Jahre einreiht“ – es sei sogar „das beste Ergebnis der Unternehmensgeschichte.“
Hauseigene Revision kaltgestellt, Chef gekündigt – teurer Vergleich
Kritiker warnen hingegen, die positiven Effekte in den Bilanzen seien einzig und allein durch den Verkauf des „Tafelsilbers“ erzielt worden – der Grundstücke im Mainzer Zollhafen sowie der im neuen Heilig-Kreuz-Area. Doch diese Grundstücksverkäufe neigten sich dem Ende zu – mit welchen Geschäftsfeldern wollten die Mainzer Stadtwerke denn in Zukunft ihre Gewinne erzielen, fragte etwa der Stadtrat der Freien Wähler, Erwin Stufler – eine Antwort erhielt er nicht. Stattdessen warf Gahr Stufler vor, „ein solide wirtschaftendes und finanziell erfolgreiches kommunales Unternehmen in Misskredit zu bringen.“

Doch die Fragen und Probleme rissen nicht ab: Im Juli 2024 wurde bekannt: Bei den Stadtwerken wurden Ende 2022 die hauseigenen Revisionsprüfer erst ignoriert und dann 2023 entmachtet – nachdem sie auf gravierende Mängel bei einem Brunnensanierungsprojekt hingewiesen hatten. Der Leiter der Abteilung wurde im März 2023 abgemahnt und im November 2023 betriebsbedingt gekündigt, seine Mitarbeiter wurden nach mehreren unabhängig voneinander erfolgten Berichten massiven Repressalien ausgesetzt: Sie wurden versetzt und waren monatelang freigestellt, die Sacher führte zu mehreren Gerichtsverfahren.
Im November 2024 einigten sich Stadtwerke Mainz und der ehemalige Leiter der Revision auf eine satte Abfindung: 200.000 Euro und die Zahlung von knapp 13 Monatsgehältern mussten die Mainzer Stadtwerke dem Mann zahlen, wie der SWR damals berichtete. Dessen Anwalt hatte zuvor geklagt, der Stadtwerke-Vorstand habe „bewusst, also mit Vorsatz, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollsysteme Interne Revision, Compliance, Risk und Internes Kontrollsystem (…) in rechtswidriger Weise ausgehebelt, weil die Prüfungsergebnisse der eigenen Revision nicht gefielen.“
ÜWG: Fähigkeiten „bei objektiver Betrachtung nicht erkennbar“
Nun aber soll Gahrs Vertrag an diesem Donnerstag erneut verlängert werden, wie Mainz& erfuhr stößt das auf Unmut in den Reihen des Stadtrats und des Aufsichtsrates der Mainzer Stadtwerke – es werden grundlegende Fragen zur Eignung des Vorstandsvorsitzenden gestellt. Denn in seinem Kommunalbericht 2024 hatte sich der Landesrechnungshof auch mit der Frage der Bestellung von Geschäftsführungen kommunaler Unternehmen
beschäftigt. Und dabei rügte die Prüfer: Es habe Entscheidungen gegeben, „bei denen Zweifel an der fachlichen Eignung der bestellten Person bestanden.“

Konkret widmen sich die Speyrer Prüfer dann einem bestimmten Fall: Ein in einem Energiesektor tätiges Tochterunternehmen einer Stadt seit zeitweise von bis zu drei Geschäftsführern geleitet worden – und das, obwohl die Gesellschaft gerade einmal 51 Mitarbeiter gehabt habe. Der dritte Geschäftsführer habe sich initiativ beim Vorstandschef der Muttergesellschaft beworben, die Geschäftsführerstelle sei nicht ausgeschrieben worden – trotz hohen Gehalts.
Der Bewerber sei den Gremien angepriesen worden, er „verfüge über die notwendigen technischen und kaufmännischen Fähigkeiten und es gebe keine weiteren geeigneten Bewerber. Diese beschlossen wunschgemäß“, so der Kommunalbericht. Der Bewerber sei aber zuvor im Verlagswesen tätig gewesen, warum er „technische und energiebranchenspezifische kaufmännische Fähigkeiten“ habe, „war bei objektiver Betrachtung nicht erkennbar“, kritisierte der Rechnungshof, und konstatiert klar: „Die Schaffung und Besetzung einer zusätzlichen Geschäftsführerstelle ohne Ausschreibung lief den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens zuwider.“
Gahr nach nur zwei Jahren als Vorstandschef vorgeschlagen
Namen nennt der Rechnungshof in seinem Kommunalbericht nicht, doch es gibt noch einen nicht-öffentlichen Teil des Prüfberichts von 2022 – und da werden die Prüfer deutlich: Es handelte sich um die Überlandwerke Groß-Gerau (ÜWG), eine 95-prozentige Tochtergesellschaft der Mainzer Stadtwerke, die fragliche Person sei zum 1. Januar 2015 eingestellt worden, und zwar mit einem festen Gehalt von 150.000 Euro.

Und sie urteilen wörtlich: Die Verfahrensweise zur Bestellung des Geschäftsführers bei der ÜWG „war nicht sachgerecht“, ein Verzicht auf eine Ausschreibung nur sinnvoll, wenn die Qualifikation des Bewerbers „derart speziell und herausgehoben sind, dass er im Hinblick auf die Anforderungen der Stelle quasi über ein Monopol verfügt“ – dafür aber lägen keine Anhaltspunkte vor. Es sei „nicht nachvollziehbar“, warum man auf eine Ausschreibung verzichtet habe – und etwa versucht habe, eine Frau für den Posten zu finden.
Zum 1. Januar 2015 trat Daniel Gahr eine Position als kaufmännischer Geschäftsführer der Überlandwerke Groß-Gerau an – wurde für ihn dieser spezielle Posten geschaffen, und wenn ja: warum? Am 21. November 2016 beschloss dann der Personalausschuss der Mainzer Stadtwerke, genau diesen Mann dem Aufsichtsrat als neues Vorstandsmitglied zu empfehlen, und ihn zum Oktober 2017 zum neuen Vorstandschef der Mainzer Stadtwerke zu machen.
„Leidenschaft für Mainz“ als ausschlaggebender Faktor?
Nach nicht einmal zwei Jahren in einer Tochtergesellschaft avancierte Gahr, ein studierter Historiker und ohne große Erfahrung in der Energiewirtschaft, also bereits zum obersten Chef des Stadtkonzerns – die Prüfer rieben sich darüber offenbar verwundert die Augen. Denn im Kommunalbericht heißt es: „Auch in diesem Fall war der vollständige Ausschreibungsverzicht nicht durch ein evidentes ‚Eignungsmonopol‘ der Leitungskraft legitimiert.“ Allein die zweijährige Geschäftsführertätigkeit vermittele ein solches nicht, im Unternehmen hätte es sicher eine geeignete „größere Anzahl potenziell geeigneter, langjährig tätiger Geschäftsführer und Führungskräfte“ gegeben – und auch eine „Verbundenheit und Leidenschaft für die Stadt“ habe es sicher nicht allein bei dem Kandidaten gegeben.

Leidenschaft für Mainz? Ja, genau so habe der Mann den neuen Vorstandschef angepriesen, der für die Berufung maßgeblich war: Der Aufsichtsratsvorsitzende der Mainzer Stadtwerke, der damalige Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD). Im Folgenden beschreibt der Rechnungshofbericht detailliert, wie die Auswahl ablief, und wie Ebling argumentierte: Er habe sich „intensive Gedanken“ um einen geeigneten Kandidaten gemacht, mehrere Gespräche mit Kandidaten geführt – aber für ein kommunales Unternehmen sei eben auch wichtig, dass der Kandidat „Verbundenheit und Leidenschaft für die Stadt Mainz“ mitbringe.
Bei „seinem“ Kandidaten hätten ihn schließlich „neben dem Werdegang auch dessen persönliche und fachliche Eigenschaften überzeugt“, so beschreibt der Rechnungshof die Argumentation des damaligen Aufsichtsratschefs weiter. Den Rechnungshof überzeugte das indes nicht: Das Verfahren zur Bestellung des Vorstandschefs sei „nicht fachgerecht“ gewesen, urteilten die Prüfer. „Die als notwendig erachtete ‚Leidenschaft für Mainz‘ können auch externe Bewerber mitbringen“, heißt es wörtlich, zwei Jahre im Konzern sei „kein Alleinstellungsmerkmal“ – zumal der Kandidat „keine besonders herausragenden wirtschaftlichen Erfolge für den Konzern“ aufzuweisen habe.
Risiken wegen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur Marina
Dem Vorstand der Mainzer Stadtwerke wurde dieser Bericht mit dieser Wertung vorgelegt, die Reaktion dokumentiert der Bericht ebenfalls. „Die Mainzer Stadtwerke nehmen den Hinweis auf“, steht es im Ursprungsbericht lediglich. In einer weiteren schriftlichen Stellungnahme heißt es dann noch: „Betreffend das Auswahlverfahren für den Vorstand sehen wir die Zuständigkeit bei Aufsichtsrat.“ Man stelle im Übrigen für die Berufung von Geschäftsführern bei Tochtergesellschaften „eine transparente Bestenauswahl durch die Einschaltung einer externen Personalberatung sicher.“

Die Verlängerung des Vertrags von Gahr als Vorstandschef birgt aber noch weiterer Risiken: Im Oktober 2025 leitete die Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen wegen des Verkaufs der Marina im Mainzer Zollhafen ein, im Raum stehen Vorwürfe von Verdacht der Untreue, Vorteilsgewährung und Bestechlichkeit. Die Marina sei 2021 weit unter Wert und durch dubiose Wege verkauft worden, und zwar an den 2017 bei den Stadtwerken ausgeschiedenen Vorstandschef Höhne, so die damals eingereichte Anzeige eines Freien Wählers aus Mainz. Das Geschäftskonstrukt rund um die Zollhafen Mainz GmbH sei eine Art „Strohmann-Konstrukt“, um Zustimmungs- und Ausschreibungspflichten der öffentlichen Hand zu umgehen.
Ermittelt wird bislang offiziell nur gegen Detlev Höhne sowie seinen Geschäftspartner Jochen Hener, doch auch bei den Mainzer Stadtwerken wurden bei Hausdurchsuchungen Anfang Dezember 2025 Unterlagen sicher gestellt. Oberstaatsanwältin Martine Müller-Ehlen betonte damals gegenüber Mainz&, „die Personen der Beschuldigten, die Anzahl der Beschuldigten oder den Vorwurf“ wolle sie nicht nennen – das würde „den Ermittlungszweck gefährden“. Gleichzeitig betonte sie ausdrücklich: Es werde nicht gegen den Mainzer Finanzdezernenten Günter Beck (Grüne) oder Innenminister Michael Ebling (SPD) ermittelt.
Marina-Verkauf: von Aufsichtsrat und Vorstand genehmigt
Bei den Mainzer Stadtwerken Stadtwerken betont man seither ausdrücklich, es werde auch nicht gegen ein Mitglied des Vorstands oder der Unternehmensspitze ermittelt – doch das könnte sich sehr schnell ändern. Denn: Der Verkauf der Marina war ein zustimmungspflichtiges Geschäft, und musste vom Aufsichtsrat der Mainzer Stadtwerke genehmigt werden. Ob das tatsächlich geschehen ist, ist bis heute unklar – Anfragen dazu von Mainz& beantworten die Mainzer Stadtwerke nicht.

Aus Unterlagen, die Mainz& vorliegen, geht derweil eindeutig hervor: Zumindest der Aufsichtsratsvorsitzende wusste Bescheid und genehmigte das Geschäft, sein Name: Michael Ebling. Und: Der Verkauf der Marina wurde im März 2021 final per Umlaufbeschluss des Vorstands genehmigt. Die Namen auf dem Beschlusspapier: der damalige Ko-Vorstand der Mainzer Stadtwerke, Tobias Brosze – und Daniel Gahr. Brosze verließ die Stadtwerke Mitte 2023, Gahr soll nun bis 2031 bleiben.
Sollten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft den Verdacht auf fragwürdige Geschäfte erhärten, wären die Folgen klar: Dann würden auch diejenigen in den Fokus der Ermittler geraten, die das Geschäft genehmigt haben.
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